Vereinswechsel

Möchte ein Athlet bei bestehendem Startrecht ("Besitz eines Startpasses") für einen anderen Verein starten, spricht man von Vereinswechsel. Für einen Vereinswechsel entstehen abweichend zu der Neuausstellung eine Gebühr von 20 Euro für den neuen Verein.

In der Leichtathletik ist die Wechselfrist von 1. Oktober bis zum 30. November. Innerhalb dieser Frist kann ohne Wettkampfsperre gewechselt werden.

Ein Doppelstartrecht ist in der Leichtathletik nicht möglich! Auch der Start bei Cross- und Straßenläufen muss immer für den Verein, für den das Startrecht besteht, erfolgen.

Weitere Informationen zum Vereinswechsel finden Sie hier: