Informationen zum Vereinswechsel außerhalb der Wechselfrist

Ein Wechsel außerhalb der Wechselfrist läuft ähnlich dem beschriebenen Verfahren innerhalb der Wechselfrist ab, der Athlet wird aber für neun Monate an der Teilnahme von Wettkämpfen gesperrt. 
Die Sperre wird ab dem letzten Start für den abgebenden Verein berechnet und kann dementsprechend verkürzt werden. Als Starts zählen alle Teilnahmen an Stadion-Veranstaltungen, Cross- und Straßenläufe (nicht nur Meisterschaften).

Sonderregelungen

Ohne Einhaltung der Wechselfrist und der daraus resultierenden Wettkampfsperre kann das Startrecht jederzeit für einen neuen Verein/LG erteilt werden, wenn:

  •  der bisherige Verein oder dessen Leichtathletik-Abteilung oder die LG sich aufgelöst hat

oder

  • der Athlet seit mindestens 9 Monaten nicht mehr für den Verein/LG an Wettkämpfen teilgenommen hat.

oder 

  • bei Vorliegen besonderer Gründe (wie z.B. Umzug aus dem Einzugsgebiets des bisherigen Vereins aufgrund familiärer Umstände, Ausbildungsbeginn an weit entferntem Ort). Hier gilt eine Frist von 3 Monaten, wenn beide beteiligten Vereine/LG zustimmen und der zuständige LV-Wettkampfwart bzw. Vorsitzende des BA Wettkampforganisation die besonderen Gründe aner- kennt. Sie können innerhalb dieser Zeit weiter an Wettkämpfen für den alten Verein teilnehmen. 

Detaillierte bzw. vollständige Regelung finden Sie in der aktuelle DLO des DLV

Benötigte Dokumente:

  • Vom "neuen" Verein: Startpass-Änderungsantrag (auszufüllen von Athlet und neuen Verein), Download (pdf)
  • Vom "alten" Verein: Freigegebener Startpass/formlose Freigabeerklärung MIT dem Datum des letzten Starts des Athleten

Beide Dokumente müssen gemeinsam durch den neuen Verein online in ladv.de über die Funktion >Startrechtverwaltung >Vereinswechsel eingereicht und hochgeladen werden. Im Falle, dass keine Kontaktaufnahme zwischen alten und neuen Verein zustande kommt, reicht der Startpassantrag. Der abgebende Verein wird dann vom BLV angeschrieben um Freigabe und das Datum des letzten Starts zu erlangen. 

Wechsel in oder von einem anderen Landesverband

Wenn ein Athlet aus einem anderen Landesverband in einen Verein in Bayern wechseln möchte, muss der neue Verein den Startpassantrag an den BLV senden. Die Freigabe wird dann durch die BLV-Geschäftsstelle über den abgebenden Landesverband angefordert.

Möchte ein bayerischer Athlet außerhalb der Wechselfrist in einen Verein eines anderen Landesverbandes wechseln, sollte der abgebende Verein dem Athleten den freigegebenen Startpass oder eine formlose Erklärung (jeweils mit dem Datum des letzten Starts!) dem Athleten übergeben und diese in Kopie an die BLV-Geschäftsstelle senden.