Peter Fahrnholz erhiellt von Innenminister Joachim Herrmann das Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten mit der dazugehörigen Urkunde überreicht. Foto: Innenministerium

21.08.2023 17:03 // Von: Siegfried Kapfer

Ehrenzeichen des Ministerpräsidenten für Peter Fahrenholz

Im Rahmen einer Feierstunde in der Erlanger Heinrich-Lades-Halle wurde der Ehrenvorsitzende der Leichtathletik Gemeinschaft (LG) Passau, Peter Fahrenholz, vom Bayerischen Innenminister Joachim Herrmann mit dem Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten ausgezeichnet.

In Begleitung seiner Ehefrau Elisabeth und der niederbayerischen Bezirksvorsitzenden Centa Hollweck war Fahrnholz per Zug ins mittelfränkische Erlangen gereist. Aufgrund des ganztägigen Dauerregens musste sich das Trio mit einer relativ kurzen Stadterkundung zufriedengeben, bevor es in den festlich geschmückten kleinen Saal des Erlanger Kongresszentrums, der Heinrich-Lades-Halle, benannt nach dem 1990 verstorbenen Erlanger Oberbürgermeister Heinrich Lades, ging.

 

In einer zwar sehr festlichen, aber irgendwie auch familiären Atmosphäre ging der vom Klarinettenquartett des Bayerischen Polizeiorchesters umrahmte Festakt über die Bühne. Ein bestens aufgelegter Minister Herrmann, der alle Gäste per Handschlag begrüßte, fand für jeden zu Ehrenden sehr persönliche Worte in seinen Laudationes.

 

Wie Centa Hollweck feststellte, „waren die Daten für die Laudatio für Peter Fahrnholz wirklich sehr gut recherchiert und umfassten das gesamte ehrenamtliche Engagement des LG-Ehrenvorsitzenden. In seiner Zusammenfassung am Ende der Ausführungen fasste Minister Herrmann die Leistungen von Peter Fahrnholz wie folgt zusammen:

 

„Lieber Herr Fahrnholz, Sie haben sich hohe Verdienste um den Sport in Bayern erworben. Sie gelten als wahres Vorbild für Sportler, Funktionäre und Schiedsrichter. Aus diesem Grund ist es mir eine besondere Freude, Ihnen heute im Namen des Bayerischen Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder das Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten für Verdienste im Ehrenamt aushändigen zu dürfen.“