Startrecht - Mitgliedschaft im BLV

Mitgliedschaft im BLV

Nur Vereine können direktes Mitglied beim BLV werden. Dies erfolgt ausschließlich und automatisch über die Bestandserhebung ("Mitgliedermeldung", weitere Informationen hierzu beim BLSV) des Vereins beim BLSV aller leichtathletik-treibender Mitglieder in der Sparte Leichtathletik. Diese Meldung erfolgt turnusgemäß Anfang des Jahres und kann/muss jederzeit "erweitert" werden (sog. Nachmeldung von neuen Mitgliedern oder "Gründung" einer neuen Abteilung bzw. anbieten einer neuen Sportart). Die Bestandserhebung erfolgt online durch einen zentralen Mitarbeiter/Funktionär Ihres Vereins über den Gesamtverein. Für die Meldung von Mitgliedern in der Leichtathletik entstehen keine zusätzlichen Kosten (sog. Fachverbandsabgaben, o.ä.).

Die Mitgliedschaft des Vereins ist Voraussetzung dafür, dass seine Mitglieder am vom Verein organisierten Sportbetrieb teilnehmen können bzw. dass der Verein diesen anbieten darf. Dies umfasst u.a.:

  • leichtathletischen oder läuferischen Trainingsbetrieb
  • Organisation/Teilnahme an/von Lauf-, Walking- und NordicWalkingtreffs
  • Teilnahme der Mitglieder an jeder Art von Läufen (Volks-, Straßen-, Berg-, Trail- und Crossläufe)
  • Teilnahme der Mitglieder an jeder Art von "Stadionwettkämpfen". Hierzu ist zusätzlich ein Startrecht (sog. "Startpass") zu beantragen (siehe unten).
  • Teilnahme der Mitglieder an jeder Art von Fortbildungen, Schulungen, Workshops des BLV
  • Ablegen der verschiedenen BLV-Abzeichen (z. B. Mehrkampfabzeichen, Laufabzeichen/ausweise)
  • Organisation von Wettkämpfe und Läufe

Der BLV erhebt keine pauschale Jahresgebühr für diese Mitgliedermeldung. Gebühren fallen nur für Startpassinhaber an. Gemeldete Mitglieder sind u.a. bei der ARAG-Sportversicherung im Rahmen des Vereinsangebots versichert.

 

"Startpass"/Startrecht

Ein Startpass (Startrecht oder auch Startlizenz) ist in der Leichtathletik notwendig, um an Wettkämpfen jeder Art (auch im Laufsport mit Straßenlauf, Cross, Berglauf; Ausnahme: reine Volksläufe) teilnehmen zu können. Ein Startpass auf Papier wird nicht mehr ausgestellt - die Ausstellung erfolgt digital und ist in wenigen Tagen im ladv-Portal (weitere Informationen) ersichtlich. 

In der Leichtathletik ist es ein Startpass/Startrecht ab Starts in der Altersklasse M12/W12 erforderlich.

Bei allen Bayerischen Meisterschaften erfolgt für alle Teilnehmer Startpasskontrolle in der BLV-Geschäftsstelle. Dies gilt auch für Straßen-, Cross-, Senioren- und Berglaufmeisterschaften. In Zweifelsfällen ist ein aktueller Ausdruck aus dem Startpassportal ladv am Veranstaltungstag dem BLV-Vertreter vorzulegen. Sofern kein gültiges Startrecht vorliegt, ist ein Start nicht möglich!

Alle Veranstalter müssen das Startrecht vor der Aufnahme in die Teilnehmerliste überprüfen. Dies erfolgt automatisch in ladv (Kennzeichnung der Sportler ohne Startrecht mit einer 6er-Nummer) sowie auch der Melder wird deutlich auf den fehlenden Startpass bei der Meldung hingewiesen.

Hier finden Sie eine Aufstellung aller Gebühren des BLV.

Vereine organisieren die Startpässe selbstständig im BLV-Portal "ladv.de"

Mit ladv stehen Ihnen alle Funktionen um Ihre Leichtathletik-Abteilung zur Verfügung:

 

    Das System ladv hat folgende Funktionalitäten:

    • Beantragung von Startpässen
    • die Löschung von Lizenzen oder Löschung von Personen
    • Änderungen in den Personendaten (z.B. bei Heirat)
    • Reaktivierung von Lizenzen, wenn die Person bereits mit ihren Daten vorhanden ist, aktuell jedoch kein gültiges Startrecht besitzt 
    • ein Excel-Export der Startpassliste
    • automatische Zusammenführung von Datensätzen mit Online-Athleten-Nummer (OAN oder sog. 6er-Nummer) bei genehmigten Startpassneuanträgen. Voraussetzung hierfür ist die identische Schreibweise des Namens. Bei bereits bestehenden Startrechten muss die Zusammenführung weiterhin manuell durch den Benutzer in der Athletenverwaltung erfolgen.

    Informationen und Hilfestellungen von ladv finden Sie hier: https://ladv.de/hilfe

    Registrierung

    (wenn noch kein ladv-Benutzerkonto vorhanden ist)

    Zur Nutzung des Startpass- und Meldeportals benötigen Sie ein Benutzerkonto. Im Feld „Login“ geben Sie Ihren gewünschten (einfachen) Usernamen an z.B. Vorname oder Nachname oder Verein/LG (ohne Leerzeichen). Die anderen Felder sind selbsterklärend. Abschließend klicken sie auf „Benutzerkonto erstellen“ 

    Sofort danach erhalten Sie ein Bestätigungs-email, mit der Sie Ihren Zugang abschließend freischalten. 

    Hinzufügen von Vereinen

    Nach der Erst-Registrierung müssen Sie noch Ihren Verein oder Ihre Vereine (bzw. bei StG´s und LG´s alle Stammvereine für die Sie melden möchten) hinzufügen. Dies können Sie unter Benutzerkonto mit dem Link "+ Verein auswählen" machen. Dazu müssen Sie den Vereinsnamen bei Verein eintragen. Die Checkboxen bleiben so, wie sie vorausgefüllt sind. Danach auf "weiter" und noch eine Frage beantworten. Wenn ihr Verein schon einen Mastercode-Inhaber hat, erhält dieser automatisch eine Mitteilung per Mail und kann Sie freischalten. Ansonsten erhält die Anfrage der BLV und bearbeitet sie. 

    Zur Benutzung der Startrecht-Verwaltung ist mindestens der "Mitgliedercode" nötig. Dieser kann direkt beim Hinzufügen des Vereins (siehe oben) mit beantragt werden.

     

    Genauere Anleitungen finden Sie hier:

    Es gibt folgende Berechtigungsstufen für Benutzer:

    Vereins-Admin ("Mastercode-Inhaber")

    • Jeder Verein benötigt einen Vereins-Admin
    • Erhält die jährlichen Lizenzrechnungen
    • Erhält offizielle Schreiben/Anfragen des Verbandes (z.B. für Vereinswechsel)
    • Verwaltet die weiteren berechtigten Benutzer für den Verein
    • Hat Zugriff auf die Startrechtverwaltung (u.a. Erstellen, Löschen von Startpässen)
    • Kann Sportler für Veranstaltungen melden

    Mitgliedscode-Inhaber

    • Können unlimitiert viele Benutzer pro Verein sein
    • Hat Zugriff auf die Startrechtverwaltung (u.a. Erstellen, Löschen von Startpässen)
    • Hat Zugriff auf die Startrechtverwaltung (u.a. Erstellen, Löschen von Startpässen)
    • Kann Sportler für Veranstaltungen melden

    Standard-Benutzer

    • Können unlimitiert viele Benutzer pro Verein sein
    • Kann Sportler für Veranstaltungen melden

    Der Startpass muss von einem Verantwortlichen des Vereins über das BLV-Portal ladv.de beantragt werden. Veranwortlich bzw. die Funktionalität nutzen können nur die Inhaber des Master- oder Mitgliedercodes (siehe Handbuch ladv). Wenn noch kein ladv-Benutzer Zugriff auf die Athletenverwaltung hat, sind hier weitere Informationen zur Erstellung eines Logins. Wenn Ihr Verein noch nicht in ladv vorhanden ist, melden Sie sich bitte per Mail (startpass[at]blv-sport.de).

    Die Eingabe des zukünftigen Startpass-Inhabers erfolgt nach dem Login unter >"Startrechtverwaltung" >"+Neuer Startrechtantrag". Nach der Eingabe der persönlichen Daten muss der offizielle DLV-Antrag generiert und ausgedruckt (oder digital weitergeleitet) werden. Der vom Sportler (bzw. den Erziehungsberechtigten) und dem Vereins-Verantwortlichen unterschriebene Antrag muss dann dem Vorgang (gespeichert unter "Liste") hochgeladen werden und der "Geschäftsstelle des BLV" übermittelt werden. Die Überprüfung des Antrags und Genehmigung des Startrechts erfolgt in der Regel am nächsten Werktag und wird dem Antragsteller per Mail mitgeteilt.

    Bei Fragen wenden Sie sich an startpass[at]blv-sport.de.

    Der DLV hat in den letzten Wochen die neue DLV-App für Smartphones veröffentlicht und bewirbt diese auch auf leichtathletik.de.

    Weitere Informationen dazu finden Sie hier: https://www.leichtathletik.de/service/dlv-trueathletes-app

    Neben den News und der Auswahl von Interessen des jeweiligen Nutzers sind aber auch folgende „Startrecht-relevante“ Funktionen möglich:

    1. Benutzer der App können in der App ein Benutzerkonto erstellen und dieses mit ihrem Startpass verknüpfen
    2. Nach der Verknüpfung ist auch eine Aktualisierung der personenbezogenen Daten (Straße, PLZ, Ort, Telefon, Mail) möglich
    3. Eine Antragstellung eines neuen Startpasses (auch von Minderjährigen über die Verifizierung der Eltern) ist möglich

    Verknüpfung des Startpasses
    Durch die Verknüpfung des App-Kontos mit dem Startpass können die Sportler ihr Athletenprofil mit eigenen Fotos und weiteren Leistungen selbstständig erweitern.

    Aktualisierung der personenbezogenen Daten    
    Durch die Verknüpfung der Startrechtsdaten mit dem App-Profil können die User auch ihre personenbezogenen Daten auf den neuesten Stand bringen. Jede Änderung wird aber durch den BLV überprüft und (bei plausiblen Daten) akzeptiert.

    Startpass-Beantragung über die App
    Eine neue und für die Vereine sehr erleichternde Funktion ist die Beantragung eines neuen Startrechts direkt über die App.
    Der Leichtathlet, der ein Startrecht beantragen möchte, kann dies direkt in der App erledigen. Dazu müssen nur die üblichen Daten eingegeben und der entsprechende Verein ausgewählt werden. Danach erhält der Mastercode-Inhaber des Vereins eine Mail mit einem Link zu einer Bestätigungsseite. Dort überprüft dieser die Daten und genehmigt den Antrag mit einem Klick. Bei Minderjährigen durchlaufen die Eltern vorher den selben Prozess.
    Nach der Genehmigung des Mastercode-Inhabers wird der Startrechtantrag in ladv dem BLV vorgelegt und dort - wie alle anderen Anträge - überprüft und genehmigt. Danach steht der neue Sportler allen Meldeberechtigten des Vereins zur Meldung bereit und der Vorgang ist in der Startrechtverwaltung nachvollziehbar hinterlegt.

    Die digitale Beantragung über ladv mit Eintragung und Hochladen des unterschriebenen Antrags bleibt wie gehabt bestehen. Bitte beachten Sie aber, dass die analoge Beantragung (über Post, Fax) seit längerer Zeit nicht mehr möglich ist.

    Mailing mit den oben stehenden Informationen an alle LADV-Master- und Mitgliedscode-Inhaber vom 25.10.21:

    Betreff: Informationen zur Startpassbeantragung über die neue DLV-APP

    Liebe Sportfreunde,

    der DLV hat in den letzten Wochen die neue DLV-App für Smartphones veröffentlicht und bewirbt diese auch auf leichtathletik.de. Weitere Informationen dazu finden Sie hier: https://www.leichtathletik.de/service/dlv-trueathletes-app

    Neben den News mit wählbaren Interessen des jeweiligen Nutzers und einer zukünftigen direkten Kommunikation z.B. über Push-Nachrichten sind auch folgende „Startrecht-relevante“ Funktionen möglich:

    1. Benutzer der App können ein Benutzerkonto erstellen und dieses mit ihrem Startpass verknüpfen
    2. Nach der Verknüpfung ist auch eine Aktualisierung der personenbezogenen Daten (Straße, PLZ, Ort, Telefon, Mail) möglich (diese wird auch in die Startrechtverwaltung in ladv synchronisiert).
    3. Eine Antragstellung eines neuen Startpasses (auch von Minderjährigen über die Verifizierung der Eltern) ist möglich

    Verknüpfung des Startpasses

    Durch die Verknüpfung des App-Kontos mit dem Startpass können die Sportler ihr Athletenprofil mit eigenen Fotos und weiteren Leistungen selbstständig erweitern.

    Aktualisierung der personenbezogenen Daten    

    Durch die Verknüpfung der Startrechtsdaten mit dem App-Profil können die User auch ihre personenbezogenen Daten auf den neuesten Stand bringen. Jede Änderung wird aber durch den BLV überprüft und (bei plausiblen Daten) akzeptiert und dann auch in die Startrechtverwaltung in ladv synchronisiert und werten den Datenbestand dort für die Vereinsbenutzer auf.

    Startpass-Beantragung über die App

    Eine neue, für die Vereine erleichternde Funktion ist die Beantragung eines neuen Startrechts direkt über die App.

    Der Sportler, der ein Startrecht beantragen möchte, kann dies direkt in der App erledigen. Dazu müssen nur die üblichen Daten eingegeben und der entsprechende Verein (über ein Dropdown-Menü) ausgewählt werden. Danach erhält der Mastercode-Inhaber des Vereins eine Mail mit einem Link zu einer Bestätigungsseite. Dort überprüft dieser die Daten und genehmigt den Antrag mit einem Klick. Bei Minderjährigen durchlaufen die Eltern zusätzlich vorher den selben Prozess.

    Nach der Genehmigung des Mastercode-Inhabers wird der Startrechtantrag in ladv dem BLV vorgelegt und dort - wie alle anderen Anträge - überprüft und genehmigt. Danach steht der neue Startpassinhaber allen Meldeberechtigten des Vereins zur Meldung bereit und der Vorgang ist in der Startrechtverwaltung nachvollziehbar hinterlegt.

    Die digitale Beantragung über ladv mit Eintragung und Hochladen des unterschriebenen Antrags bleibt wie gehabt bestehen. Bitte beachten Sie aber, dass die analoge Beantragung (über Post, Fax) seit längerer Zeit nicht mehr möglich ist.

    Allgemeine und detaillierte Informationen zur Beantragung mit und ohne App finden Sie hier: Startrecht/Mitgliedschaft im BLV - Bayerischer Leichtathletik-Verband e.V. (BLV)

    Ich persönlich gehe davon aus, dass die Funktion relativ selten benutzt wird, da Sportler, die einen Startpass benötigen, neu in der Leichtathletik sind und nicht schon vorher auf die App gestoßen sind und diesen Prozess auch nicht ohne Rücksprache mit dem Trainer/Abteilungsleiter anstoßen würden.

    Da der Prozess aber vollständig digital ist und vom Mitglied selber durchgeführt wird, kann es die Mitarbeiter in den Vereinen durchaus entlasten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Die Ausstellung kostet einmalig 8,00 Euro, die jährliche Startpassgebühr beträgt 5,00 Euro. Ein Vereinswechsel kostet 20 Euro.

    Die Gebühren werden per Sammelrechnung im Juni bzw. zusätzlich "inkrementell" im November berechnet. Weitere Informationen zu allen Organisations- und Verwaltungsgebühren finden Sie hier.

    Die Rechnungsstellung erfolgt direkt über ladv per Mail an den Mastercode-Inhaber des Vereins. Die Verwaltung der verschiedenen Benutzer des Systems und die "Ernennung" des Mastercode-Inhabers obliegt dem Verein. Der bestehende Mastercode-Inhaber kann alle bestehenden Vereins-Benutzer zum Mastercode-Inhaber ernennen (unter >Benutzerkonto).

    Die Rechnungsadresse kann aktuell nur von der Geschäftsstelle des BLV geändert werden. Änderungen per Mail an startpass[at]blv-sport.de

     

    Das Startrecht erlischt, wenn der Verein die Lizenz zurückgibt. Dies können die berechtigten Benutzer (Mitglieder- und Mastercode-Inhaber) des Vereins in ladv.de unter dem Punkt "Startrechtverwaltung" jederzeit selbstständig erledigen. Löschungen müssen online über das System erfolgen (Mitteilungen per Mail, Brief, Telefon sind nicht möglich).

    Bezahlt der Verein die Lizenzgebühren zum Teil oder in ihrer Gesamtheit nicht, erlischt die Startberechtigung aller Athleten rückwirkend zum 01. Januar.

    Ein Wechsel des Startrechts ist grundsätzlich nur in der Zeit vom 01. Oktober bis 30. November zum 1.1. des folgenden Jahres möglich. Wichtig ist, dass der  mit der Anforderung der Freigabe vom bisherigen Verein, bis spätestens 30. November in der BLV-Geschäftsstelle vorliegen muss. 

    Weitere Informationen zu Vereinswechsel auch außerhalb der Wechselfrist erhalten Sie bei Vereinswechsel.

    Ihre im Startpass-Antrag angegebenen Daten (Vorname, Nachname, Wohnort, Geburtsdatum, Nationalität, Vereinszugehörigkeit) werden in dieser Form nur nur in der offiziellen Datenbank des Deutschen Leichtathletik-Verbandes gespeichert. Die Änderung und komplette Einsicht und Bearbeitung obliegt ausschließlich dem Bayerischen Leichtathletik-Verband. Die Übermittlung der Daten an den Dachverband DLV und die angeschlossenen Landesverbände geht datenschutzrechtlich konform und ist notwendig (Verbands/Vereinsmitgliedschaft, Versicherung) zur Wettkampfteilnahme. Diese Daten werden aber an keinerlei weitere externe Stellen weitergegeben, sondern ausschließlich intern und nur wenn benötigt (z.B. Anschrift für Kader/Nominierungsschreiben, etc) verwendet. Es besteht ein Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung mit dem Startpassportal ladv.de (vergl. Datenschutzbestimmungen ladv).

    In die sogenannte Startpassdatei, die an das ladv-Meldeportal oder an den DLV weitergegeben werden, sind nur Vorname, Nachname, Jahrgang und Verein enthalten. Nur diese werden bei der Meldung, bei Wettkämpfen sowie dann in Ergebnisliste geführt. Dies ist satzungsgemäß (Abwicklung des Sportbetriebs) notwendig und mit der DLO (Deutsche Leichtathletik-Ordnung) und IWR (Internationalen Wettkampfregelungen) abgestimmt.

    Deshalb ist die Unterschrift der Athleten (oder deren Erziehungsberechtigten) notwendig. Ein Ausschluss für die Aufnahme in Ergebnislisten oder Bestenlisten ist nicht möglich! Das Recht auf nachträgliche Löschung der Daten in Ergebnislisten bleibt unangetastet.