Erweiterte Gebührenordnung für erhöhten Verwaltungsaufwand

1. Genehmigung von Trikotwerbung

Für die Genehmigung einer Trikotwerbung, wird eine Gebühr von € 26,-- erhoben; Antragsteller haben dem Antrag (2-fach), ein orginalgetreues Logo, (2-fach) beizufügen.

1.1 Nichtgenehmigte Trikotwerbung

Für nachträglich beantragte Trikotwerbung wird eine Strafgebühr von € 50,-- erhoben;

2. Mängel bei der Meldung zu Meisterschaften

2.1 Konventionelle Meldungen (per Mail, Fax, Brief) oder nicht-bayerische Teilnehmer (sog. "aW-Start" weil keinen Startpass für BLV-Verein oder ausländischer Verein) werden nur in Ausnahmefällen und gegen eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von € 6,-- pro Meldung angenommen.

2.2 Liegt bei Meldeschluss zu DLV und BLV Meisterschaft kein gültiges Startrecht vor (kein Startpass) wird eine Gebühr von € 6,-- erhoben.

2.3 Bei Meldungen für BLV- und Bezirksmeisterschaften wird pro fehlender Angabe (Qualifikationsleistung, Ort oder Datum) eine Gebühr von € 2,-- erhoben.

2.4 Bei Meldungen unterhalb der genannten Qualifikationsleistungen (in der Regel die sog. "B-Quali“) wird eine zusätzliche Gebühr von € 6,-- erhoben.

3. Falschmeldungen der Qualifikationsleistungen

Werden Qualifikationsleistungen zu Meisterschaften mit Vorteilen für den gemeldeten Aktiven, bzw. für den gemeldeten Verein angegeben (z.B. Angabe einer falschen Qualifikationsleistung,falscher Jahrgang), werden für die Ermittlung €  50,-- erhoben; Zusätzlich kann ggf. ein Verfahren vor dem Verbandsrechtsausschuss eingeleitet werden.

4. Überschreiten der Vorlagefrist von Ergebnislisten

Werden die Ergebnislisten nicht innerhalb von 3 Tagen in die BLV-Termindatenbank eingestellt bzw. ergeben sich Mängel in der Ergebnisliste sowie im Veranstaltungsbericht und es müssen Nachforschungen erfolgen, so wird für den erhöhten Verwaltungsaufwand eine Gebühr von € 18,-- erhoben.

5. Anmeldung von Veranstaltungen

Werden Veranstaltungen gar nicht oder erst nachträglich angemeldet, so wird eine Gebühr zusätzlich zur Veranstaltungsgebühr von  € 30,-- erhoben.

6. Nachmeldungen

Bei verspäteten Meldungen zu BLV-Meisterschaften wird in der Woche des Meldeschlusses (bis Sonntag) eine erhöhte Bearbeitungsgebühr von € 6,--, in der Veranstaltungswoche (Eingang bis Mittwoch€ 12,- erhoben; Nachmeldungen vor Ort gegen eine Gebühr von € 30,-- erhoben.

6.1 Nachmeldegebühren gehen bis zur Datenübernahme an den Ausrichter zu 100% an den BLV, danach werden die Gebühren mit dem Ausrichter geteilt. 

7. Mängel bei Startpassneuanträgen

Werden Startpassneuanträge eingereicht, die unleserlich und/oder unvollständig sind, werden diese zusätzlich mit einer Bearbeitungsgebühr von € 2,50 belegt.                

8. Bildung und Änderung von Startgemeinschaften (StG)

Bei der Bildung von Startgemeinschaften wird eine Gebühr von € 20 erhoben.