Gemischte Läufe

IWR TR9.2 Nat. Bestimmung – Gemischte Wettkämpfe

Gemischte Wettbewerbe zwischen männlichen und weiblichen Teilnehmer:innen sind normalerweise nicht erlaubt.

Ausnahmen dieser Regel gelten gem. IWR für folgende Punkte:

  • Laufwettbewerbe von 5.000m und länger
    • Wenn nicht genügend Athlet:innen des einen oder beider Geschlechter teilnehmen, um die Durchführung getrennter Läufe zu rechtfertigen.
    • Solche Läufe sind in keinem Fall durchzuführen, wenn dadurch Schrittmachen oder Unterstützen von
  • Athlet:innen eines Geschlechts durch Athlet:innen des anderen Geschlechts ermöglicht wird.

Technische Wettbewerbe

  • Männer und Frauen können parallel auf einer oder mehreren Anlagen durchgeführt werden
  • Getrennte Wettkampflisten sind zu führen
  • Ergebnisse sind getrennt nach Geschlechtern zu veröffentlichen.
  • Regeln TR 25 ff sind weiterhin zwingend zu beachten

Werden in den anderen Fällen gemischte Wettbewerbe durchgeführt, können diese Ergebnisse nicht in die nationalen und internationalen Bestenlisten aufgenommen werden und somit auch nicht als Qualifikationsleistung anerkannt werden.

NEU: Abweichende Regelungen können bei Veranstaltungen, die nicht als World Ranking Competitions offiziell
angemeldet sind und somit ohne jeglichen internationalen Qualifikationscharakter stattfinden, getroffen werden.
In der Ausschreibung ist weiterhin auf gemischte Wettkämpfe und die möglichen Konsequenzen hinzuweisen.