Teilnahmebedingungen für Wettkämpfe im Kreis Donau-Wald
Ich erkläre, das ich an der oben genannten Sportveranstaltung auf eigene Gefahr teilnehme und dass ich gut trainiert und gesund den Wettbewerb aufnehme.
Die Haftung es Veranstalters für eigenes Verschulden und das seiner Erfüllungsgehilfen ist, soweit nach dem Gesetz zulässig – also vorbehaltlich der gesetzlichen Regelung zur Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leib, Leben und Gesundheit -, ausgeschlossen. Die Sponsoren sowie die Kommune/Stadt/Gemeinde des ausrichtenden Vereins haften nicht.
Ich bin damit einverstanden, dass die in meiner Anmeldung genannten persönlichen Daten, soweit und solange es zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich ist, gespeichert und verarbeitet werden. Weiterhin erlaube ich meine Daten auf der offiziellen Starterliste und im Ergebnisportal zu veröffentlichen. Im Falle einer Gruppenanmeldung versichere ich, dass ich vor allen Gruppenteilnehmern die entsprechende Erlaubnis vorliegen habe.
Von ihr/uns als Gruppe bei der Veranstaltung gemachte Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Werbung, Büchern sowie fotomechanische Vervielfältigungen, dürfen vom Veranstalter und teilnehmenden Vereinen ohne Vergütungsanspruch meinerseits genutzt werden. Eine kommerzielle Nutzung durch die Vereine oder Dritte ist von dieser Einwilligung nicht erfasst.
Ich bin berechtigt, die hierin enthaltenen Einwilligungen jederzeit zu widerrufen – dies hätte zur Folge, dass meine Startberechtigung erlischt.
Ich versichere, dass mein genanntes Geburtsdatum richtig ist und dass ich meine Startnummer an keine andere Person weitergeben werde. Mir ist bekannt, dass ich disqualifiziert werden, wenn ich die offizielle Startnummer verändere, oder wenn ich mich von Personen auf Sportgeräten (Inline-Skates, Fahrrädern o.ä.) begleiten lasse.
Laufveranstaltungen werden nach den Bestimmungen des Deutschen Leichtathletik Verbandes (DLV) veranstaltet.
Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Wettkampfordnungen sowie die Rechts- und Verfahrensordnung, die Disziplinarordnung und die Bedingungen des Veranstalters/Ausrichters gemäß der Ausschreibung für sich als verbindlich an.