Sportärtzliche Untersuchung

Der Bayerische Leichtathletik-Verband (BLV) ändert zum 1. Januar 2020 seine allgemeinen Ausschreibungsbestimmungen. Dort findet sich künftig unter anderem folgende Passage:

"Hinsichtlich des Teilnahmerechts an Veranstaltungen verweisen wir auf §5 DLO, wonach die Teilnehmer bzw. die Personensorgeberechtigten für eine angemessene sportärztliche Untersuchung selbst verantwortlich Sorge tragen. Der Wettkampfleiter (oder ein von ihm Beauftragter) hat das Recht bei Bayerischen Meisterschaften am Tag der Veranstaltung sich von zufällig ausgewählten Teilnehmern diesen Nachweis vorlegen zu lassen."

Der ein oder andere mag jetzt denken: „Schon wieder so eine Schikane!“ oder: „Auch das noch!“. Aber es geht hier mitnichten um Schikane. Es geht um die Gesundheit aller Athleten, egal ob Aktive, Senioren oder Jugendliche!

Viele Athleten sind so vernünftig und achten auf ihren Körper, denn der stellt die Basis ihres Erfolgs dar. Leider kommt es hin und wieder vor, das bei vermeintlich gesunden Sportlern plötzlich Herz- oder Kreislaufprobleme sowie andere "versteckte" Krankheiten auftreten. Viele verdrängen dies oder denken: "Mir kann doch sowieso nichts passieren." Aber keiner will wirklich den Ernstfall erleben, weder Trainer, Verein noch Veranstalter oder gar die Athleten selbst. Deshalb wird der BLV am 2020 stichprobenartige Kontrollen der Nachweise einer sportärztlichen Untersuchung im Rahmen von Bayerischen Meisterschaften durchführen.

Jeder, der einen Startrechtsantrag unterschrieben hat, erkennt auch das Regelwerk des Deutschen Leichtathletikverbands (DLV), insbesondere der Deutschen Leichtathletik-Ordnung (DLO) an. Gemäß Paragraph 5 dieser DLO hat sich die Sportlerin/der Sportler entsprechend verpflichtet, für eine angemessene sportärztliche Untersuchung Sorge zu tragen, und zwar unabhängig davon, ob er bei Deutschen Meisterschaften, Bayerischen Meisterschaften oder sonstigen Leichtathletikwettkämpfen startet.

Diese Untersuchung muss nicht jedes Jahr durchgeführt werden, sollte aber im eigenen Interesse auch keine einmalige Angelegenheit bleiben.

Um ausreichend Zeit für diejenige, die an der Stelle noch etwas nachzuholen haben, zu gewähren, werden die Stichprobenkontrollen im Rahmen Bayerischer Meisterschaften erst zu Beginn der Sommersaison starten.

Der Nachweis kann in Papierform oder digital (Foto, Scan) vorgelegt werden. Sollte ein Athlet wiederholt bei einer Kontrolle keine Bestätigung für die Sporttauglichkeit vorweisen können, kann der Wettkampfleiter ihm eine Teilnahme am Wettkampf verweigern.

Manche Krankenkassen übernehmen die Kosten für einen sportmedizinischen Basis-Check anteilig im Rahmen ihrer freiwilligen Leistungen oder Bonusprogramme. Eine Übersicht (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) gibt es hier: (https://www.krankenkassen.de/gesetzliche-krankenkassen/leistungen-gesetzliche-krankenkassen/vorsorge-beim-arzt/sportmedizinisch/)

Auch der DLV hat hierzu auf seiner Homepage zusammen mit seinem Gesundheitspartner BIG ein paar Infos veröffentlicht. (https://www.leichtathletik.de/verband/deutsche-leichtathletik-marketing/gesundheitspartner/big-news/sportmedizinische-untersuchung)

Sportmedizinische Untersuchungs- und Beratungsstellen des Bayerischen Sportärzteverbandes finden Sie hier: (https://www.bayerischersportaerzteverband.de/vorsorge/untersuchungsstellen/)

Weitergehende Informationen gibt es auf der Website des Bayerischen Sportärzteverbands:
https://www.bayerischersportaerzteverband.de/vorsorge/sportmedizinische-vorsorge/

Ein Formular, auf dem der Arzt die Sporttauglichkeit bestätigen kann, sofern er keinen eigenen Vordruck verwendet, gibt es unter Service>Download>Formulare