Qualifikationsleistungen zu BLV-Ms

Allgemeine Richtlinien

Die Leistungen müssen bei genehmigten und amtlich beaufsichtigten Veranstaltungen unter regulären Bedingungen (siehe Statistik-Richtlinien) erzielt worden sein.

Für Läufe bis einschließlich 1500 Meter werden nur vollelektronisch ermittelte Zeiten mit einem anerkannten und zertifizierten Fotofinish-System anerkannt. Ebenso werden Leistungen bei Läufen bis einschließlich 200 Meter und bei Weit- und Dreisprung nur mit regulärem und gemessenen Wind anerkannt.

Starts ohne erbrachte Qualifikationsleistung sind nur mit Sondergenehmigung möglich (siehe Allg. Ausschreibungsbestimmungen Punkt 3). Die Genehmigung muss schriftlich angefragt und zum Zeitpunkt der Meldung vorliegen.

Qualifikationsleistungen für Hallenmeisterschaften:

Die Leistungen müssen in der zurückliegenden Freiluftsaison bzw. in der akutellen oder letzten Hallensaison erzielt worden sein. Beispiel: Für Hallenmeisterschaften 2022 gelten Freiluft 2021 sowie Halle 2020/2021 und 2021/2022.

Qualifikationsleistungen für Feiluft-Meisterschaften:

Die Leistungen müssen in der zurückliegenden oder aktuellen Freiluftsaison bzw. in der zurückliegenden Hallensaison erzielt worden sein. Beispiel: Für Freiluft-Meisterschaften 2022 gelten Freiluft 2021 und 2022 sowie Halle 2021/2022.

A-Qualifikation

Alle bis zum Meldeschluss gemeldeten Athleten, die die A-Qualifikationsleistung für einen Wettbewerb erzielt haben, werden zugelassen. Das gilt auch, wenn die Anzahl der Gemeldeten, die für diesen Wettkampf vorgesehene max. Anzahl von Teilnehmern überschreitet. Bei Nachmeldungen entscheidet die BLV-Meldestelle oder die Wettkampfleitung über eine Zulassung.

B-Qualifikation

Je Wettbewerb und Klasse ist eine maximale Anzahl von Teilnehmern definiert. Wird durch gemeldete Athleten mit A-Qualifikation diese Zahl nicht erreicht, werden die besten gemeldeten Athleten mit erzielter B-Qualifikationsleistung bis zur angegebenen maximalen Anzahl zugelassen. Die maximale Anzahl kann aufgrund örtlicher Begebenheiten geändert werden.

Die Zulassung ist über die Teilnehmerliste, die im Internet veröffentlicht wird ersichtlich und verbindlich. 

Alternativ-Disziplinen als Qualifikation:

Im Lauf sind weitere Alternativ-Strecken bzw. im Wurf Leistungen mit anderen Gewichten mit den entsprechenden Qualifikationsleistungen definiert. Darüber hinausgehende Zulassungen sind nur mit Sondergenehmigung möglich (siehe Allg. Ausschreibungsbestimmungen Punkt 3).

Härtefall-Anträge bei fehlender Qualifikation

In Ausnahmefällen kann ein Härtefallantrag gestellt werden. Da die Qualifikation zu bayerischen Meisterschaften normalerweise über zwei Jahre inkl. der Hallensaison möglich ist, werden diese Anträge sehr restriktiv behandelt, z. B. bei sehr langer Verletzung eines Kader-Athleten oder zuvor sehr erfolgreichen Athleten.