Fragen und Antworten zu Trainerscheinen

Hier erhalten Sie die Antworten zu den am häufigsten gestellten Fragen bzgl. Ihrer Lizenz/en und deren Verlängerung: 

 

Wann kann ich meine Lizenz verlängern?

Lizenzen können frühestens 3 Monate vor Ablauf der Gültigkeit verlängert werden. Sollte Ihre Lizenz z. B. am 31.12.2023 ablaufen, können Sie die Verlängerung frühestens im Oktober 2023 beantragen.

 

Wie kann ich meine Leichtathletik-Lizenz verlängern?

Um eine B- oder C-Trainer Lizenz Leichtathletik verlängern zu lassen, senden Sie uns bitte folgende Unterlagen:

  • Nachweise der besuchten Fortbildungen (C-Trainer: 30 UE, B-Trainer: 20 UE)
  • Alte Lizenz im Original oder als Scan
  • Unterschriebene PsG-Selbstverpflichtungserklärung
  • Aktuelle E-Mail Adresse
  • Falls Adress-/Namensänderung: aktuelle/r Adresse/Name
  • Aktueller Verein
  • Rechnungsadresse & E-Mail Adresse (falls abweichend)

Die Unterlagen können per Post oder per E-Mail eingereicht werden. 

Bayerischer Leichtathletik-Verband e.V. (BLV)
z.Hd. Isabel Keller
Georg-Brauchle-Ring 93
80992 München

E-Mail: 
keller[at]blv-sport.de 

 

Für die Verlängerung von Übungsleiter-Scheinen (C Breitensport Erwachsene/Ältere, C Breitensport Kinder/Jugendliche, B Sport im Elementarbereich, B Sport in der Prävention, Vereinsmanager) ist der Bayerische Landes-Sportverband (BLSV) zuständig und nicht der BLV.

 

Wie viel kostet die Lizenzverlängerung?

Für die Verlängerung einer C/B-Trainer Lizenz Leichtathletik um 4 Jahre fällt eine Bearbeitungs-/Verwaltungs- und Lizenzgebühr von 45,00 € an.

Bei Beantragung der Verlängerung erhalten Sie dafür eine Rechnung per E-Mail. Die verlängerten Lizenzen werden ausschließlich digital per E-Mail versendet. 

 

Wie viele Fortbildungsstunden brauche ich?

Für die Verlängerung einer C-Trainer Lizenz sind in der 4-jährigen Fortbildungsperiode 30 UE nachzuweisen.
Bei B-Lizenzen sind innerhalb von 4 Jahren 20 UE erforderlich.

Bitte beachten Sie dazu unbedingt die Fortbildungsrichtlinien (s.u.)!

 

Welche Fortbildungen werden anerkannt?

Grundsätzlich werden alle Fortbildungen, die vom BLV angeboten werden für die Verlängerung von Lizenzen anerkannt, sofern dies in der Ausschreibung steht.

Die absolvierten Ausbildungseinheiten (UE) folgender BLV-Ausbildungen können einmalig (ggf. auch rückwirkend) für die Verlängerung der C-Trainer-Lizenz angerechnet werden:

  •        Ausbildung zum Assistenztrainer LA (30UE)
  •        Ausbildung zum BLV-zertifizierten Lauftreffleiter (16UE)
  •        BLV-Kampfrichterausbildung (10UE)

Voraussetzung für die Anerkennung von Fortbildungen aus den Bezirken oder anderen Sportverbänden/Landesverbänden/BLSV ist die Erfüllung der Fortbildungsrichtlinien.

 

Info Testathefte:

Der Bayerische Leichtathletik-Verband händigt keine weiteren Testathefte mehr aus. 
Für die Verlängerung der Lizenzen müssen die Teilnahmebestätigungen gesammelt und zusammen mit der Original-Lizenz (sofern diese noch gültig ist) eingereicht werden.

Auf den Teilnahmebestätigungen müssen die folgenden Informationen zu finden sein:

  • Titel der Fortbildung
  • Ort und Datum der Fortbildung
  • Art der Fortbildung (C-Trainer, B-Trainer, etc.)
  • Name des Referenten
  • Umfang der Fortbildung (d.h. Anzahl der Lehreinheiten)
  • Name des Teilnehmers

 

Was muss ich tun, wenn ich die Originallizenz verloren habe?

Beim Verlust des Originals einer C/B-Trainer-Lizenz können Sie eine Zweitschrift anfordern. Dafür füllen Sie bitte das Formular „Verlustmeldung“ aus und senden es an:

Bayerischer Leichtathletik-Verband e.V.
Georg-Brauchle-Ring 93
80992 München

oder

keller@blv-sport.de

Für die Ausstellung einer Zweitschrift fällt eine Gebühr von 15,00 € an, für die Sie eine Rechnung erhalten.

FORMULAR VERLUSTMELDUNG

 

Fortbildungsrichtlinien

für C-Trainer Leichtathletik

  • 30 Fortbildungsstunden sind in vier Jahren abzuleisten.
  • Mindestens 15 UE müssen durch Fortbildungen des BLV und seiner Bezirke eingebracht werden oder einen leichtathletikspezifischen Inhalt haben.
  • Maximal 15 Fortbildungsstunden können aus Fortbildungsveranstaltungen anderer Veranstalter eingebracht werden, sofern sie inhaltlich mit der Leichtathletik vereinbar sind.
  • Hospitation: Maximal 8 Fortbildungsstunden können durch Hospitation bei BLV-Kader- und Stützpunktmaßnahmen anerkannt werden. Die rechtzeitige Anmeldung beim jeweiligen BLV-Trainer und eine schriftliche Teilnahmebestätigung sind erforderlich.
  • Fortbildungen auf Kreisebene müssen als C-Trainer-Fortbildung ausgeschrieben sein und bedürfen der Genehmigung des Bezirkslehrwartes.
  • Das Fortbildungsangebot wird stets aktualisiert auf der Homepage veröffentlicht (www.blv-sport.de -> Bildung).
  • Fortbildungsstunden können auch für mehrere Lizenzen (z.B. C- und B-Lizenz Leichtathletik, ggf. auch C-Lizenz Breitensport) anerkannt werden, sofern sie den Fortbildungsbestimmungen entsprechen.
  • Wenn bis zum Ablauf der Lizenzdauer keine 30 Fortbildungsstunden vorgelegt werden, ruht die Lizenz und ist nicht mehr zuschussberechtigt.
  1. Innerhalb von zwei Jahren nach Ablauf der Lizenz müssen die geforderten 30 Fortbildungsstunden nachgewiesen werden, sonst verliert der Schein seine Gültigkeit.
  2. Mit einer Wiedereinsteiger-Ausbildung von 50 Unterrichtseinheiten (Blockwoche in der Sportschule Oberhaching) können Lizenzen, die weniger als vier Jahre verfallen sind, wieder aktiviert werden.
  3. Zur Reaktivierung von Lizenzen, die länger vier Jahre ungültig sind, bedarf es der Teilnahme an der Wiedereinsteiger-Ausbildung mit 50 Unterrichtseinheiten (Blockwoche in der Sportschule Oberhaching), sowie der abschließenden schriftlichen Prüfung in den Bezirken.

für B-Trainer Leichtathletik

  • 20 Fortbildungsstunden in eigens für B-Trainer des jeweiligen Blocks ausgeschriebenen Veranstaltungen werden innerhalb von vier Jahren zur Lizenzverlängerung benötigt.
  • Fortbildungsstunden für B-Trainer werden in vollem Umfang auch für die Verlängerung der C-Trainer-Lizenz Leichtathletik anerkannt.
  • DLV-Fortbildungen und DLV A-Trainer-Lizenzlehrgänge können bei Vorlage entsprechender Bestätigungen zur B-Lizenz-Verlängerung eingebracht werden.
  • Bei Besitz von zwei oder mehr B-Lizenzen verschiedener Disziplinblöcke können B-Trainer-Fortbildungsstunden für alle vorhandenen B-Lizenzen angerechnet werden.
  • Wenn bis zum Ablauf der Lizenzdauer keine 20 Fortbildungsstunden vorgelegt werden, ruht die Lizenz.
  1. Innerhalb von zwei Jahren nach Ablauf der Lizenz müssen die geforderten 20 Fortbildungsstunden nachgewiesen werden, sonst verliert der Schein seine Gültigkeit.
  2. Mit Absolvierung des blockspezifischen Aufbaukurses der B-Trainer-Ausbildung können Lizenzen, die weniger als vier Jahre verfallen sind, wieder aktiviert werden.
  3. Zur Reaktivierung von Lizenzen, die länger vier Jahre ungültig sind, bedarf es der Teilnahme am blockspezifischen Aufbaukurses der B-Trainer-Ausbildung, sowie der abschließenden schriftlichen Prüfung.

für Lauftreffleiter, Nordic Walking Guides

  • Das Zertifikat "Lauftreffleiter"/"Nordic Walking Guide" ist nach der Erstausstellung 4 Jahre gültig.
  • Zur Verlängerung um 2 Jahre sind 8 Fortbildungsstunden (UE) nachzuweisen.
  • Für die Verlängerung um 4 Jahre sind 16 UE nötig.

 

Angebot für Inhaber einer C-Trainer-Lizenz Breitensport, oder anderer Fachlizenzen

Für Inhaber der C-Trainer-Lizenz Breitensport des BLSV, bzw. anderer Fachübungsleiterlizenzen besteht die Möglichkeit, durch Teilnahme an einem einwöchigen Aufbaulehrgang, sowie Bestehen der abschließenden schriftlichen Prüfung in den Bezirken, die C-Trainer-Lizenz Leichtathletik zu erwerben.

Die Anmeldung ist jedoch zunächst unverbindlich. Die Teilnahme kann erst nach Eingang aller Anmeldungen zugesichert werden. Nähere Informationen auf der Homepage.
 

Anerkennung Studium

Ohne Verbands-Ausbildung können folgende studienbedingte Abschlüsse/Kurse zum sofortigen Erwerb des C-Trainers Leistungssport "Leichtathletik" anerkannt werden:

Den C-Trainer Leistungssport "Leichtathletik" kann erhalten, wer

  • im Rahmen der Ausbildung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen im Fach Sport (vertieft oder nicht vertieft studiert) die Prüfung in entsprechenden Grund-, Wahlpflicht- oder Schwerpunktfach "Leichtathletik" mit mindestens Note "2,0"
  • im Rahmen der Lehrerfortbildung den erfolgreichen Abschluss eines entsprechenden staatlichen Grund- und Aufbaulehrganges
  • im Rahmen der Ausbildung zum Diplom-Sportlehrer oder Sportlehrer im freien Beruf den erfolgreichen Abschluss der Prüfung im entsprechenden Schwerpunktfach oder Wahlpflichtfach "Leichtathletik"
  • ein staatliches Zeugnis für Fachsportlehrer im freien Beruf in der Leichtathletik

nachweisen kann.

Das Zeugnis/der Abschluss darf zum Zeitpunkt des Antrags nicht älter als 5 Jahre sein.

Voraussetzung ist die Mitgliedschaft in einem beim BLV gemeldeten Sportverein.

Die Unterlagen (Kopien) sind per Post an den BLV, Isabel Keller, Georg-Brauchle-Ring 93, 80992 München oder per Mail an keller[at]blv-sport.de einzureichen. Nach Prüfung der Unterlagen erhalten Sie den Antrag zur Ausstellung des C-Trainer-Scheins Leichtathletik. Die Gebühr beträgt 45,00 € (Rechnungsstellung bei Ausstellung der Lizenz).
 

Anerkennung Bundeswehr

Ohne Verbands-Ausbildung können folgende Bundeswehrlizenzen zum sofortigen Erwerb des C-Trainers Leistungssport "Leichtathletik" anerkannt werden:

Den C-Trainer Leistungssport "Leichtathletik" kann erhalten, wer

  • bei der Bundeswehr erworbene Übungsleiter/Trainer-Lizenzen ("Fachsportleiter Leichtathletik)" abgeschlossen hat.

Das Zeugnis/der Abschluss darf zum Zeitpunkt des Antrags nicht älter als 5 Jahre sein.

Die Unterlagen (Kopien) sind per Post an den BLV, Isabel Keller, Georg-Brauchle-Ring 93, 80992 München oder per Mail an keller[at]blv-sport.de einzureichen. Nach Überprüfung der Unterlagen erhalten Sie den Antrag zur Ausstellung des C-Trainer-Scheins. Die Gebühr beträgt 45,00 € (Rechnungsstellung bei Ausstellung der Lizenz).

 

Anerkennung ausländische Lizenzen

Akzeptiert werden ausschließlich offiziell übersetzte Versionen. Diese können nach Prüfung ggf. in eine DOSB-Lizenz übertragen werden.