Vermessene Strecken in Bayern
Die Streckenvermessung von stadionfernen Lauf- und laufähnlichen Veranstaltungen mit leichtathletischem Wettkampfcharakter einschließlich Straßen-, Cross-, Berg-, Landschafts-, Trail- und Geländeläufe wird von national und international akkreditierten DLV-Streckenvermessern der Leichtathletikverbände durchgeführt.
Zur Aufnahme von Leistungen in die Bestenlisten sowie zur Qualifikation für weitere Wettkämpfe sind sog. bestenlistenfähige Leistungen erforderlich. Dies schließt neben dem Besitz eines DLV-Startrechts ("Startpasses") und dem Start für diesen Verein auch die Notwendigkeit der offiziell vermessenen Strecke ein.
Alle Informationen rund um die Streckenvermessung finden Sie auf der Seite des DLV: https:/dlv-streckenvermessung.de
- Direktlink zu den offiziellen Streckenvermessern
- Direktlink zu den Formularen zur Verlängerung, etc.
- Direktlink zu allen offiziell vermessenen Strecken in Bayern und Deutschland. Bei Fehlern/Ergänzungen melden Sie sich bitte an laufsport[at]blv-sport.de!
Wenn Sie über einen Streckenvermessung für Ihre Laufveranstaltung nachdenken und fragen haben, melden Sie sich beim BLV-Laufwart Hans-Peter Schneider.
Auszug aus Informationen zur Verlängerung von Streckenvermessungsprotokollen
Resultierend aus der Sitzung des Bundesausschuss Wettkampforganisation am 21. April 2012 wurden folgende Festlegungen für die Verlängerung der Streckenvermessungsprotokolle beschlossen:
- Streckenvermessungen werden nur noch max. zweimal verlängert
- Die Verlängerung der Streckenvermessungsprotokolle ist innerhalb der Gültigkeitsdauer beim DLV zu beantragen. Dazu ist der Verlängerungsantrag vom Veranstalter auszufüllen und vom Streckenvermesser zu bestätigen.
- Nach der zweiten Verlängerung muss eine (einmalige) Neu-Vermessung erfolgen und gilt dann wieder als Neuvermessung.
- Alle abgelaufenen Protokolle werden ein Jahr nach Ablauf der Gültigkeitsdauer gelöscht.