Vermessene Strecken in Bayern

Die Streckenvermessung von stadionfernen Lauf- und laufähnlichen Veranstaltungen mit leichtathletischem Wettkampfcharakter einschließlich Straßen-, Cross-, Berg-, Landschafts-, Trail- und Geländeläufe wird von national und international akkreditierten DLV-Streckenvermessern der Leichtathletikverbände durchgeführt.

Zur Aufnahme von Leistungen in die Bestenlisten sowie zur Qualifikation für weitere Wettkämpfe sind sog. bestenlistenfähige Leistungen erforderlich. Dies schließt neben dem Besitz eines DLV-Startrechts ("Startpasses") und dem Start für diesen Verein auch die Notwendigkeit der offiziell vermessenen Strecke ein.

Alle Informationen rund um die Streckenvermessung finden Sie auf der Seite des DLV: https:/dlv-streckenvermessung.de

Wenn Sie über einen Streckenvermessung für Ihre Laufveranstaltung nachdenken und fragen haben, melden Sie sich beim BLV-Laufwart Hans-Peter Schneider.

Auszug aus Informationen zur Verlängerung von Streckenvermessungsprotokollen

Resultierend aus der Sitzung des Bundesausschuss Wettkampforganisation am 21. April 2012 wurden folgende Festlegungen für die Verlängerung der Streckenvermessungsprotokolle beschlossen:

  • Streckenvermessungen werden nur noch max. zweimal verlängert
  • Die Verlängerung der Streckenvermessungsprotokolle ist innerhalb der Gültigkeitsdauer beim DLV zu beantragen. Dazu ist der Verlängerungsantrag vom Veranstalter auszufüllen und vom Streckenvermesser zu bestätigen.
  • Nach der zweiten Verlängerung muss eine (einmalige) Neu-Vermessung erfolgen und gilt dann wieder als Neuvermessung.  
  • Alle abgelaufenen Protokolle werden ein Jahr nach Ablauf der Gültigkeitsdauer  gelöscht.