Vermessene Strecken in Bayern
Die Streckenvermessung von stadionfernen Lauf- und laufähnlichen Veranstaltungen mit leichtathletischem Wettkampfcharakter einschließlich Straßen-, Cross-, Berg-, Landschafts-, Trail- und Geländeläufe wird von national und international akkreditierten DLV-Streckenvermessern der Leichtathletikverbände durchgeführt.
Zur Aufnahme von Leistungen in die Bestenlisten sowie zur Qualifikation für weitere Wettkämpfe sind sog. bestenlistenfähige Leistungen erforderlich. Dies schließt neben dem Besitz eines DLV-Startrechts ("Startpasses") und dem Start für diesen Verein auch die Notwendigkeit der offiziell vermessenen Strecke ein.
Alle Informationen rund um die Streckenvermessung finden Sie auf der Seite des DLV.
Wenn Sie über einen Streckenvermessung für Ihre Laufveranstaltung nachdenken und fragen haben, melden Sie sich beim BLV-Laufwart Hans-Peter Schneider.
Auszug aus Informationen zur Verlängerung von Streckenvermessungsprotokollen
Resultierend aus der Sitzung des Bundesausschuss Wettkampforganisation am 21. April 2012 wurden folgende Festlegungen für die Verlängerung der Streckenvermessungsprotokolle beschlossen:
- Streckenvermessungen werden nur noch max. zweimal verlängert
- Die Verlängerung der Streckenvermessungsprotokolle ist innerhalb der Gültigkeitsdauer beim DLV zu beantragen. Dazu ist der Verlängerungsantrag vom Veranstalter auszufüllen und vom Streckenvermesser zu bestätigen.
- Nach der zweiten Verlängerung muss eine (einmalige) Neu-Vermessung erfolgen und gilt dann wieder als Neuvermessung.
- Alle abgelaufenen Protokolle werden ein Jahr nach Ablauf der Gültigkeitsdauer gelöscht.