LADV: Das Vereins- und Verbandsportal für alles rund um die Leichtathletik

Mit unserem Portal LADV.de können alle (vorher berechtigten) Vereins-Mitarbeiter alle verwaltungsorganisatorisch vollständig digital vornehmen.

 

Jeder Benutzer benötigt ein individuelles Login. Das Login ist erstmal vereinsunabhängig. Somit können Personen, die für mehrere Vereine tätig sind oder in einer LG organisiert sind, alle notwendigen Vereine ihrem Login zuordnen.

Die Registrierung erfolgt bei Login unter "Ein Benutzerkonto erstellen". Nach Eintragung der relevanten Daten erhalten Sie ein Bestätigungs-email, mit der Sie Ihren Zugang abschließend freischalten. 

Nach der Erst-Registrierung müssen Sie noch Ihre Verein (bzw. bei StG´s und LG´s alle Stammvereine für die Sie melden möchten) hinzufügen. Dies können Sie unter Benutzerkonto mit dem Link "+ Verein auswählen" machen. Dazu müssen Sie den Vereinsnamen bei Verein eintragen. Die Checkboxen bleiben so, wie sie vorausgefüllt sind. Danach auf "weiter" und noch eine Frage beantworten. Wenn ihr Verein schon einen Vereinsadmin (sog. "Mastercode-Inhaber") hat, erhält dieser automatisch eine Mitteilung per Mail und kann Sie freischalten. Ansonsten erhält die Anfrage der BLV und bearbeitet sie. 

Genauere Anleitungen finden Sie hier:

Das System ladv hat folgende Funktionalitäten:

  • Beantragung von Startpässen
  • die Löschung von Lizenzen oder Löschung von Personen
  • Änderungen in den Personendaten (z.B. bei Heirat)
  • Reaktivierung von Lizenzen, wenn die Person bereits mit ihren Daten vorhanden ist, aktuell jedoch kein gültiges Startrecht besitzt 
  • ein Excel-Export der Startpassliste
  • automatische Zusammenführung von Datensätzen mit Online-Athleten-Nummer (OAN oder sog. 6er-Nummer) bei genehmigten Startpassneuanträgen. Voraussetzung hierfür ist die identische Schreibweise des Namens. Bei bereits bestehenden Startrechten muss die Zusammenführung weiterhin manuell durch den Benutzer in der Athletenverwaltung erfolgen.

Informationen und Hilfestellungen von ladv finden Sie hier: https://ladv.de/hilfe

Es gibt folgende Berechtigungsstufen für Benutzer:

Vereins-Admin ("Mastercode-Inhaber")

  • Jeder Verein benötigt einen Vereins-Admin
  • Erhält die jährlichen Lizenzrechnungen
  • Erhält offizielle Schreiben/Anfragen des Verbandes (z.B. für Vereinswechsel)
  • Verwaltet die weiteren berechtigten Benutzer für den Verein
  • Hat Zugriff auf die Startrechtverwaltung (u.a. Erstellen, Löschen von Startpässen)
  • Kann Sportler für Veranstaltungen melden

Mitgliedscode-Inhaber

  • Können unlimitiert viele Benutzer pro Verein sein
  • Hat Zugriff auf die Startrechtverwaltung (u.a. Erstellen, Löschen von Startpässen)
  • Hat Zugriff auf die Startrechtverwaltung (u.a. Erstellen, Löschen von Startpässen)
  • Kann Sportler für Veranstaltungen melden

Standard-Benutzer

  • Können unlimitiert viele Benutzer pro Verein sein
  • Kann Sportler für Veranstaltungen melden

Der Startpass muss von einem Verantwortlichen des Vereins über das BLV-Portal ladv.de beantragt werden. Veranwortlich bzw. die Funktionalität nutzen können nur die Inhaber des Master- oder Mitgliedercodes (siehe Handbuch ladv). Wenn noch kein ladv-Benutzer Zugriff auf die Athletenverwaltung hat, sind hier weitere Informationen zur Erstellung eines Logins. Wenn Ihr Verein noch nicht in ladv vorhanden ist, melden Sie sich bitte per Mail (startpass[at]blv-sport.de).

Die Eingabe des zukünftigen Startpass-Inhabers erfolgt nach dem Login unter >"Startrechtverwaltung" >"+Neuer Startrechtantrag". Nach der Eingabe der persönlichen Daten muss der offizielle DLV-Antrag generiert und ausgedruckt (oder digital weitergeleitet) werden. Der vom Sportler (bzw. den Erziehungsberechtigten) und dem Vereins-Verantwortlichen unterschriebene Antrag muss dann dem Vorgang (gespeichert unter "Liste") hochgeladen werden und der "Geschäftsstelle des BLV" übermittelt werden. Die Überprüfung des Antrags und Genehmigung des Startrechts erfolgt in der Regel am nächsten Werktag und wird dem Antragsteller per Mail mitgeteilt.

Bei Fragen wenden Sie sich an startpass[at]blv-sport.de.

Der DLV hat in den letzten Wochen die neue DLV-App für Smartphones veröffentlicht und bewirbt diese auch auf leichtathletik.de.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier: https://www.leichtathletik.de/service/dlv-trueathletes-app

Neben den News und der Auswahl von Interessen des jeweiligen Nutzers sind aber auch folgende „Startrecht-relevante“ Funktionen möglich:

1. Benutzer der App können in der App ein Benutzerkonto erstellen und dieses mit ihrem Startpass verknüpfen
2. Nach der Verknüpfung ist auch eine Aktualisierung der personenbezogenen Daten (Straße, PLZ, Ort, Telefon, Mail) möglich
3. Eine Antragstellung eines neuen Startpasses (auch von Minderjährigen über die Verifizierung der Eltern) ist möglich

Verknüpfung des Startpasses
Durch die Verknüpfung des App-Kontos mit dem Startpass können die Sportler ihr Athletenprofil mit eigenen Fotos und weiteren Leistungen selbstständig erweitern.

Aktualisierung der personenbezogenen Daten    
Durch die Verknüpfung der Startrechtsdaten mit dem App-Profil können die User auch ihre personenbezogenen Daten auf den neuesten Stand bringen. Jede Änderung wird aber durch den BLV überprüft und (bei plausiblen Daten) akzeptiert.

Startpass-Beantragung über die App
Eine neue und für die Vereine sehr erleichternde Funktion ist die Beantragung eines neuen Startrechts direkt über die App.
Der Leichtathlet, der ein Startrecht beantragen möchte, kann dies direkt in der App erledigen. Dazu müssen nur die üblichen Daten eingegeben und der entsprechende Verein ausgewählt werden. Danach erhält der Mastercode-Inhaber des Vereins eine Mail mit einem Link zu einer Bestätigungsseite. Dort überprüft dieser die Daten und genehmigt den Antrag mit einem Klick. Bei Minderjährigen durchlaufen die Eltern vorher den selben Prozess.
Nach der Genehmigung des Mastercode-Inhabers wird der Startrechtantrag in ladv dem BLV vorgelegt und dort - wie alle anderen Anträge - überprüft und genehmigt. Danach steht der neue Sportler allen Meldeberechtigten des Vereins zur Meldung bereit und der Vorgang ist in der Startrechtverwaltung nachvollziehbar hinterlegt.

Die digitale Beantragung über ladv mit Eintragung und Hochladen des unterschriebenen Antrags bleibt wie gehabt bestehen. Bitte beachten Sie aber, dass die analoge Beantragung (über Post, Fax) seit längerer Zeit nicht mehr möglich ist.

Mailing mit den oben stehenden Informationen an alle LADV-Master- und Mitgliedscode-Inhaber vom 25.10.21:

Betreff: Informationen zur Startpassbeantragung über die neue DLV-APP

Liebe Sportfreunde,

der DLV hat in den letzten Wochen die neue DLV-App für Smartphones veröffentlicht und bewirbt diese auch auf leichtathletik.de. Weitere Informationen dazu finden Sie hier: https://www.leichtathletik.de/service/dlv-trueathletes-app

Neben den News mit wählbaren Interessen des jeweiligen Nutzers und einer zukünftigen direkten Kommunikation z.B. über Push-Nachrichten sind auch folgende „Startrecht-relevante“ Funktionen möglich:

  1. Benutzer der App können ein Benutzerkonto erstellen und dieses mit ihrem Startpass verknüpfen
  2. Nach der Verknüpfung ist auch eine Aktualisierung der personenbezogenen Daten (Straße, PLZ, Ort, Telefon, Mail) möglich (diese wird auch in die Startrechtverwaltung in ladv synchronisiert).
  3. Eine Antragstellung eines neuen Startpasses (auch von Minderjährigen über die Verifizierung der Eltern) ist möglich

Verknüpfung des Startpasses

Durch die Verknüpfung des App-Kontos mit dem Startpass können die Sportler ihr Athletenprofil mit eigenen Fotos und weiteren Leistungen selbstständig erweitern.

Aktualisierung der personenbezogenen Daten    

Durch die Verknüpfung der Startrechtsdaten mit dem App-Profil können die User auch ihre personenbezogenen Daten auf den neuesten Stand bringen. Jede Änderung wird aber durch den BLV überprüft und (bei plausiblen Daten) akzeptiert und dann auch in die Startrechtverwaltung in ladv synchronisiert und werten den Datenbestand dort für die Vereinsbenutzer auf.

Startpass-Beantragung über die App

Eine neue, für die Vereine erleichternde Funktion ist die Beantragung eines neuen Startrechts direkt über die App.

Der Sportler, der ein Startrecht beantragen möchte, kann dies direkt in der App erledigen. Dazu müssen nur die üblichen Daten eingegeben und der entsprechende Verein (über ein Dropdown-Menü) ausgewählt werden. Danach erhält der Mastercode-Inhaber des Vereins eine Mail mit einem Link zu einer Bestätigungsseite. Dort überprüft dieser die Daten und genehmigt den Antrag mit einem Klick. Bei Minderjährigen durchlaufen die Eltern zusätzlich vorher den selben Prozess.

Nach der Genehmigung des Mastercode-Inhabers wird der Startrechtantrag in ladv dem BLV vorgelegt und dort - wie alle anderen Anträge - überprüft und genehmigt. Danach steht der neue Startpassinhaber allen Meldeberechtigten des Vereins zur Meldung bereit und der Vorgang ist in der Startrechtverwaltung nachvollziehbar hinterlegt.

Die digitale Beantragung über ladv mit Eintragung und Hochladen des unterschriebenen Antrags bleibt wie gehabt bestehen. Bitte beachten Sie aber, dass die analoge Beantragung (über Post, Fax) seit längerer Zeit nicht mehr möglich ist.

Allgemeine und detaillierte Informationen zur Beantragung mit und ohne App finden Sie hier: Startrecht/Mitgliedschaft im BLV - Bayerischer Leichtathletik-Verband e.V. (BLV)

Ich persönlich gehe davon aus, dass die Funktion relativ selten benutzt wird, da Sportler, die einen Startpass benötigen, neu in der Leichtathletik sind und nicht schon vorher auf die App gestoßen sind und diesen Prozess auch nicht ohne Rücksprache mit dem Trainer/Abteilungsleiter anstoßen würden.

Da der Prozess aber vollständig digital ist und vom Mitglied selber durchgeführt wird, kann es die Mitarbeiter in den Vereinen durchaus entlasten.

Mit freundlichen Grüßen

Die Ausstellung kostet einmalig 10,00 Euro, die jährliche Startpassgebühr beträgt 8,00 Euro. Ein Vereinswechsel kostet 20 Euro (Stand 01.01.2024).

Die Gebühren werden per Sammelrechnung im Juni bzw. zusätzlich "inkrementell" im November berechnet. Weitere Informationen zu allen Organisations- und Verwaltungsgebühren finden Sie hier.

Die Rechnungsstellung erfolgt direkt über ladv per Mail an den Mastercode-Inhaber des Vereins. Die Verwaltung der verschiedenen Benutzer des Systems und die "Ernennung" des Mastercode-Inhabers obliegt dem Verein. Der bestehende Mastercode-Inhaber kann alle bestehenden Vereins-Benutzer zum Mastercode-Inhaber ernennen (unter >Benutzerkonto).

Die Rechnungsadresse kann aktuell nur von der Geschäftsstelle des BLV geändert werden. Änderungen per Mail an startpass[at]blv-sport.de

 

Das Startrecht erlischt, wenn der Verein die Lizenz zurückgibt. Dies können die berechtigten Benutzer (Mitglieder- und Mastercode-Inhaber) des Vereins in ladv.de unter dem Punkt "Startrechtverwaltung" jederzeit selbstständig erledigen. Löschungen müssen online über das System erfolgen (Mitteilungen per Mail, Brief, Telefon sind nicht möglich).

Bezahlt der Verein die Lizenzgebühren zum Teil oder in ihrer Gesamtheit nicht, erlischt die Startberechtigung aller Athleten rückwirkend zum 01. Januar.

Ein Wechsel des Startrechts ist grundsätzlich nur in der Zeit vom 01. Oktober bis 30. November zum 1.1. des folgenden Jahres möglich. Wichtig ist, dass der  mit der Anforderung der Freigabe vom bisherigen Verein, bis spätestens 30. November in der BLV-Geschäftsstelle vorliegen muss. 

Weitere Informationen zu Vereinswechsel auch außerhalb der Wechselfrist erhalten Sie bei Vereinswechsel.

Ihre im Startpass-Antrag angegebenen Daten (Vorname, Nachname, Wohnort, Geburtsdatum, Geschlecht, Nationalität, Vereinszugehörigkeit) werden in dieser Form nur nur in der offiziellen Datenbank des Deutschen Leichtathletik-Verbandes gespeichert. Die Änderung und komplette Einsicht und Bearbeitung obliegt ausschließlich dem Bayerischen Leichtathletik-Verband. Die Übermittlung der Daten an den Dachverband DLV und die angeschlossenen Landesverbände geht datenschutzrechtlich konform und ist notwendig (Verbands/Vereinsmitgliedschaft, Versicherung) zur Wettkampfteilnahme. Diese Daten werden aber an keinerlei weitere externe Stellen weitergegeben, sondern ausschließlich intern und nur wenn benötigt (z.B. Anschrift für Kader/Nominierungsschreiben, etc) verwendet. Es besteht ein Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung mit dem Startpassportal ladv.de (vergl. Datenschutzbestimmungen ladv).

In die sogenannte Startpassdatei, die an das ladv-Meldeportal oder an den DLV weitergegeben werden, sind nur Vorname, Nachname, Jahrgang, Geschlecht, Nationalität und Verein enthalten. Nur diese werden bei der Meldung, bei Wettkämpfen sowie dann in Ergebnisliste geführt. Dies ist satzungsgemäß (Abwicklung des Sportbetriebs) notwendig und mit der DLO (Deutsche Leichtathletik-Ordnung) und IWR (Internationalen Wettkampfregelungen) abgestimmt.

Deshalb ist die Unterschrift der Athleten (oder deren Erziehungsberechtigten) notwendig. Ein Ausschluss für die Aufnahme in Ergebnislisten oder Bestenlisten ist nicht möglich! Das Recht auf nachträgliche Löschung der Daten in Ergebnislisten bleibt unangetastet.