Teilnahme von nicht deutschen Staatsbürgern bei Senioren-Meisterschaften
Teilnahmerecht bei Bayerischen Senioren-Meisterschaften
EU-Bürger und Nicht-EU-Bürger:
- Das Startrecht für bayerische Meisterschaften wird nach einer einjährigen Wartezeit ab der Ausstellung des Startpasses automatisch erteilt.
- Davor ist eine Teilnahme außer Wertung möglich: "Start außer Wertung"
Teilnahmerecht bei Deutschen Senioren-Meisterschaften
Vergleiche Deutsche Leichtathletik-Ordnung ("DLO") hier Stand 2023:
5.2.4 Athleten der Seniorenklasse gem. § 7.1 mit einer ausländischen Staatsbürgerschaft sind an Deutschen Senioren-Meisterschaften teilnahmeberechtigt, wenn sie ein gültiges Startrecht gem. § 4 ausschließlich für einen deutschen Verein/LG besitzen sowie die WMA Anerkennung (WMA Regelung Nr. 8 World Masters Athletics Championship Rules) des Startrechtes für die Deutsche Nationalmannschaft der Senioren für Internationale Meisterschaften nachweisen können.
Diese Anerkennung (sog. "Change of allegiance") kann unter diesen Voraussetzungen beantragt werden:
- Freigabe des betreffenden (ursprünglichen) nationalen Verbandes, dass die/der Athlet:in zukünftig international nur für Deutschland starten darf >> Wenn nie ein Startrecht für den nationalen Verband bestand, reicht hierzu eine persönliche Erklärung des Sportlers aus, dass dies nicht der Fall war.
- DLV-Startpass für einen deutschen Verein, eine deutsche Leichtathletik- oder Startgemeinschaft. Nachweis als Screenshot aus LADV reicht aus.
- Scan des Personalausweises oder Reisepasses bei erfolgter Änderung der Staatsbürgerschaft oder
- Scan der Aufenthaltsgenehmigung für die Bundesrepublik Deutschland
- Erklärung, dass im letzten oder laufenden Jahr keine Teilnahme an den nationalen Meisterschaften des entsprechenden nationalen Verbandes erfolgt ist und dass der Lebensmittelpunkt seit mindestens einem Jahr in Deutschland besteht.
Entsprechende Dateien und Erklärungen müssen per Mail an meldung[at]blv-sport.de gesendet werden. Die Beantragung dauert ungefähr eine Woche.