Mitgliedschaft im BLV

Mitgliedschaft im BLV

Nur Vereine können direktes Mitglied beim BLV werden. Dies erfolgt ausschließlich und automatisch über die Bestandserhebung ("Mitgliedermeldung", weitere Informationen hierzu beim BLSV) des Vereins beim BLSV aller leichtathletik-treibender Mitglieder in der Sparte Leichtathletik. Diese Meldung erfolgt turnusgemäß Anfang des Jahres und kann/muss jederzeit "erweitert" werden (sog. Nachmeldung von neuen Mitgliedern oder "Gründung" einer neuen Abteilung bzw. anbieten einer neuen Sportart). Die Bestandserhebung erfolgt online durch einen zentralen Mitarbeiter/Funktionär Ihres Vereins über den Gesamtverein. Für die Meldung von Mitgliedern in der Leichtathletik entstehen keine zusätzlichen Kosten (sog. Fachverbandsabgaben, o.ä.).

Die Mitgliedschaft des Vereins ist Voraussetzung dafür, dass seine Mitglieder am vom Verein organisierten Sportbetrieb teilnehmen können bzw. dass der Verein diesen anbieten darf. Dies umfasst u.a.:

  • leichtathletischen oder läuferischen Trainingsbetrieb
  • Organisation/Teilnahme an/von Lauf-, Walking- und NordicWalkingtreffs
  • Teilnahme der Mitglieder an jeder Art von Läufen (Volks-, Straßen-, Berg-, Trail- und Crossläufe)
  • Teilnahme der Mitglieder an jeder Art von "Stadionwettkämpfen". Hierzu ist zusätzlich ein Startrecht (sog. "Startpass") zu beantragen (siehe unten).
  • Teilnahme der Mitglieder an jeder Art von Fortbildungen, Schulungen, Workshops des BLV
  • Ablegen der verschiedenen BLV-Abzeichen (z. B. Mehrkampfabzeichen, Laufabzeichen/ausweise)
  • Organisation von Wettkämpfe und Läufe

Der BLV erhebt keine pauschale Jahresgebühr für diese Mitgliedermeldung. Gebühren fallen nur für Startpassinhaber an. Gemeldete Mitglieder sind u.a. bei der ARAG-Sportversicherung im Rahmen des Vereinsangebots versichert.