17.08.2021 12:18 // Von: Martin Kallmeyer

Neue Seltec-Schulungen im Bereich des BLV im Herbst

Die Schulungen im Bereich des Bayerischen Leichtathletik-Verbandes (BLV) für die Wettkampfsoftware von Seltec ("Track&Field 3") werden wieder aufgenommen. Mit Dachau, Königsbrunn und Plattling ist im Herbst der Süden Bayerns an der Reihe, bevor im Frühjahr 2022 abermals zwei Termine in Ober- und Unterfranken geplant sind.

Die Schulungen umfassen neben den allgemeinen Bestandteilen der Vernetzung der Computer im Wettkampfbüro alle Programmteile wie der Stellplatz- und Nachmelde-Manager sowie die Anbindung von Infield-Eingabe-Stationen, der elektronischen Weitenmessung und Anzeigentafeln.

 

Los geht´s in Dachau am 24. Oktober, gefolgt von Königsbrunn und Plattling (13. beziehungsweise 14. November). Die Schulungen sind kostenlos. Weitere Informationen zu den Schulungen sowie die Anmeldung finden Sie – zusammen mit allgemeinen Informationen zur Seltec-Software - hier: https://blv-sport.de/service/seltec-software

 


Details zu den Inhalten der drei (identischen) Schulungen:

 

Themen und Inhalte:

Installation und Lizenzierung; Anbindung an ladv.de; Anlage von Wettkämpfen; Meldebearbeitung; Wettkampf-Vorbereitung; Anbindung Clients für Zeitnahme, Infield-Erfassung inkl. WebTEC2 sowie Stellplatz; Durchführung und Nachbereitung; Funktionen für Laufveranstaltungen „Seltec Run“; 

 

Zielgruppe:

Interessierte, künftige TAF 3 Nutzer; Erfahrung im Wettkampfbüro; Grundkenntnisse von Windows

 

Lehrgangsleitung/Referent:

Martin Kallmeyer

 

Ablauf:

Die Teilnehmer bringen ihren eigenen Laptop (Windows 7/8/10 mit LAN/WLAN) mit. Nach der allgemeinen Einführung und Erklärung der Funktionen wird die Zusammenarbeit während eines konkreten Beispielwettkampfs „live“ mit allen Schulungsteilnehmern gemeinsam und gleichzeitig durchgespielt.

In der gemeinsamen Mittagspause kann vor Ort à la carte gegessen werden.

 

Gebühr:

Die Schulung ist kostenlos. Fahrtkosten werden nicht übernommen. 

 

Anmeldung:

Per Mail an Martin Kallmeyer; Keine Teilnehmer-Beschränkung pro Verein solange die Gesamtteilnehmerzahl von zirka 25 nicht überschritten wird. Evtl. nachträglich notwendige Teilnehmerbeschränkung pro Verein auf zwei oder drei Personen möglich.