Zuschauer sind im begrenztem Rahmen ab kommenden Samstag wieder bei Leichtathletik-Veranstaltungen erlaubt.

14.09.2020 10:21 // Von: BLV

Ab 19. September auch wieder Zuschauer bei Leichtathletik-Veranstaltungen möglich

Analog zur Wiederaufnahme des Fußball-Spielbetriebs dürfen auch in der Leichtathletik ab kommenden Samstag, 19. September, wieder Zuschauer den Wettkämpfen folgen. Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sind 100 Personen zugelassen und unter freiem Himmel höchstens 200. Bei Veranstaltungen mit fest zugewiesenen Sitzplätzen können jeweils doppelt so viele Zuschauer dabei sein. Wenn Sportler und Trainer nach Beendigung ihres Wettkampfes im Stadion bleiben, zählen sie nicht zu den Zuschauern.

Diese Regelung tritt ab kommenden Samstag in Kraft. Sie betrifft in diesem Jahr noch die Bayerischen Meisterschaften der Aktiven, U 20 und U 18 in Erding am 26./27. September, die Bayerischen Mehrkampfmeisterschaften am 3./4. Oktober in Regensburg sowie einige Bezirksmeisterschaften und Sportfeste.

Alle Neuerungen/Änderungen sind rot markiert.

I.                    Quellen

1.       Bund und Land: Verordnungen/Maßnahmen Virus der Bundes- und Landesregierung zur Eindämmung des Corona-Pandemie: (Bis heute gibt es noch kein aktualisiertes Rahmenhygienekonzept Sport und die ab 19.9. gültige BayIfSMV. Sobald beides vorliegt, werden wir sie hier verlinken.)

https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-8-september-2020/

konsolidierte Lesefassung der 6. BayIfSMV mit allen Änderungen bis einschließlich 08.09.2020:

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_6/true

https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-507/

Rahmenhygienekonzept Sport (Stand: 10.07.2020, veröffentlicht am 13.07.2020):

https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-402/

konsolidierte Lesefassung Rahmenhygienekonzept Gastronomie bis einschließlich 11.08.2020:

www.stmwi.bayern.de/fileadmin/user_upload/stmwi/Publikationen/Themenblaetter/2020-08-11_Hygienekonzept_Gastronomie.pdf

Checkliste für die Erstellung eines Hygienekonzepts für eine Veranstaltung:

www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2020/07/2020-07-07_checkliste_zu_veranstaltungen.pdf

www.infektionsschutz.de

https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php

2.       BLSV: Szenarien und Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes an Bundesstützpunkten und Landesleistungszentren in Bayern (Bundeskader (OK, PK und NK 1) und Landeskader/NK2)

www.blsv.de/fileadmin/user_upload/pdf/Corona/Handlungsempfehlungen.pdf

www.blsv.de/fileadmin/user_upload/pdf/Corona/FAQ_Coronavirus_Auswirkungen_BLSV.pdf

3.       DLV: Ideen/Impulse zur Durchführung von Leichtathletikveranstaltungen

www.leichtathletik.de/fileadmin/user_upload/11_Verband/DLV_Impulse-Ideen_LA-Events-Corona_Allg.pdf

II.                  Folgende Regelungen und Empfehlungen gelten als grundlegende Voraussetzungen für die Aufnahme des Wettkampfbetriebs

1.       Priorität hat die Gesundheit aller Sportler sowie der hauptamtlich und ehrenamtlich ins Wettkampfgeschehen eingebunden Personen. Deshalb soll bei der Durchführung der sportlichen Wettkämpfe die Anzahl der an der Sportstätte anwesenden Personen auf ein Minimum reduziert werden. 

2.       Die jeweils aktuell gültigen Verordnungen des Bundes, des Landes Bayern und der zuständigen Kommunen sind strikt einzuhalten.

3.       Die Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes zum Verhalten und zu Hygienestandards bzw. Infektionsschutz sind maßgebliche Orientierungen für die Veranstaltungsplanung, -organisation und -durchführung, die es zu berücksichtigen gilt.

4.       Die Leitplanken des DOSB und die Impulse des DLV bieten Hilfestellungen für die Wiederaufnahme des Wettkampfbetriebes, haben jedoch keinen Regelungscharakter.

5.       Das jeweils aktuelle Rahmenhygienekonzept Sport des Bayerischen Innenministeriums ist zu beachten und Grundlage für jede Wettkampfausrichtung.

6.       Für jede Veranstaltung ist bei der zuständigen Kommune/Behörde eine Genehmigung einzuholen.

7.       Es können sich nur Personen an der Wettkampfstätte aufhalten, die die folgenden Bedingungen erfüllen:

a.       Aktuell bzw. in den letzten 14 Tagen keine unspezifischen Allgemeinsymptome (Husten, Halsweh, Fieber/erhöhte Temperatur, Geruchs- oder Geschmacksstörungen, allgemeines Krankheitsgefühl, Muskelschmerzen).

b.       Kein Nachweis einer SARS-CoV-2-Infektion in den letzten 14 Tagen.

c.       In den letzten 14 Tagen kein Kontakt zu einer Person, die positiv auf SARS-CoV-2 getestet worden ist. (nicht anzuwenden auf medizinisches und pflegerisches Personal mit geschütztem Kontakt zu COVID-19-Patienten)

Alle Beteiligten sind vorab in geeigneter Weise über diese Ausschlusskriterien zu informieren.

8.       Soweit in einer Sportstätte oder während einer Veranstaltung gastronomische oder andere Angebote gemacht werden, gelten die entsprechenden Regelungen und Rahmenhygienekonzepte. Die Verantwortung zur Einhaltung der allgemeinen Voraussetzungen gemäß BayIfSMV trägt der Betreiber.

III.                Für die jeweiligen Wettkampfstätten gilt

1.       Die Betreiber von Sportstätten oder die Veranstalter müssen ein standort- und sportartspezifisches Schutz- und Hygienekonzept unter Beachtung der geltenden Rechtslage und der allgemeinen Schutz- und Hygieneauflagen erstellen, das auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen ist.

2.       Die Betreiber von Sportstätten kontrollieren die Einhaltung der standort- und sportartspezifischen Schutz- und Hygienekonzepte und ergreifen bei Nichtbeachtung entsprechende Maßnahmen. Gegenüber Personen, die die Vorschriften nicht einhalten, wird konsequent vom Hausrecht Gebrauch gemacht.

3.       Die entsprechenden Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen sowie die Abstandsregelungen sind vom Veranstalter und Ausrichter umzusetzen (Desinfektionsmittel ist vorzuhalten, Abstands- und Verhaltensregeln sind zu veröffentlichen).

4.       Im In- und Outdoorsportstättenbereich einschließlich Sanitäranlagen, sowie beim Betreten und Verlassen der Sportstätten ist das Mindestabstandsgebot (1,5 m) möglichst zu beachten.

5.       Eine enge Absprache mit dem Betreiber der Sportanlage (Verein, Bezirk, Landkreis, Kommune) ist im Vorfeld rechtzeitig vorzunehmen.

6.       Laufwege zur Lenkung von Zuschauern, Besuchern, Mitwirkenden und weiteren am Veranstaltungsbetrieb beteiligten Personen sollten nach den örtlichen Gegebenheiten geplant und vorgegeben werden (z. B. Einbahnstraßenkonzept; reihenweiser, kontrollierter Ein- und Auslass vor und nach Ende einer Sportveranstaltung)

7.       Die Anzahl der Zuschauer richtet sich nach den Möglichkeiten, ob feste Plätze zugewiesen werden können oder nicht.

a.       Werden die Plätze fest zugewiesen, so sind max. 400 Zuschauer im Stadion erlaubt.

b.       Stehplätze sind keine fest zugewiesenen Plätze, hier dürfen maximal 200 Zuschauer ins Stadion.

8.       Bei festen Plätzen muss die Ticketausstellung personalisiert für einen eindeutig gekennzeichneten Platz erfolgen.

9.       Alle Zuschauer müssen erfasst werden und einen Corona-Fragebogen ausfüllen. Der Zugang für Zuschauer soll so geregelt werden, dass sie nach Möglichkeit keinen Kontakt mit den Aktiven haben.

10.   Alle Zuschauer müssen stets die allgemeinen Regelungen wie z. B. das Abstandsgebot beachten.

11.   Wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, müssen die Zuschauer eine Mund-Nase-Bedeckung tragen.

12.   Auf Händeschütteln, Abklatschen, in den Arm nehmen muss entsprechend der Abstandsregelungen komplett verzichtet werden. Dies gilt auch für Trainer und Betreuer.

13.   Umkleiden dürfen unter Einhaltung des Mindestabstands genutzt werden.

14.   Duschen dürfen genutzt werden, sofern dies im Schutz- und Hygienekonzept für die Sportstätte und den Wettkampf berücksichtigt wird. Auf die Einhaltung des Mindestabstands ist zu achten, z. B. durch die Nicht-Inbetriebnahme von jedem zweiten Waschbecken, Pissoir o. Ä.. Zwischen Waschbecken und Duschen ist ein wirksamer Spritzschutz erforderlich. In Mehrplatzduschräumen müssen Duschplätze deutlich voneinander getrennt sein. Mehrplatzduschen sind außer Betrieb zu nehmen oder durch Trennwände voneinander zu separieren. Die Lüftung in den Duschräumen sollte ständig in Betrieb sein, um Dampf abzuleiten und Frischluft zuzuführen.

15.   Toiletten müssen entsprechend den örtlichen Gegebenheiten und unter Wahrung der Hygieneregeln zugänglich sein. Ausreichend Seife, Einmalhandtücher und ggf. Händedesinfektionsmittel ist dort während der gesamten Veranstaltung vorzuhalten.

16.   Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist im Eingangsbereich, bei der Ausgabe der Startunterlagen, bei der Gerätekontrolle und beim Gang zur Toilette/Umkleide/Dusche vorgeschrieben, sowie in allen geschlossenen Räumen und immer dann, wenn der Sicherheitsabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann.

IV.                Bei der Wettkampforganisation ist zu beachten

1.       Für die Wettkampfvorbereitung und -durchführung ist ein erhöhter Zeitaufwand einzuplanen.

2.       Jeder Wettkampf ist über LADV anzumelden. Ist eine Anmeldung bereits zu einem früheren Zeitpunkt erfolgt, so ist eine Mitteilung über die Änderungen (neuer Termin, neue Ausschreibung) per Mail an kallmeyer[at]blv-sport.de zu senden.

3.       Die Genehmigung des BLV bezieht sich ausschließlich auf die sportliche und terminliche Situation und gilt nur vorbehaltlich der Genehmigung durch die zuständige Gemeinde/Stadt.

4.       Die Anmeldung aller Athleten hat zwingend vorab zu erfolgen. Nachmeldungen vor Ort sind nicht zulässig!

5.       Die maximal erlaubte Personenzahl für Veranstaltungen wird gemäß den individuellen behördlichen Vorgaben eingehalten bzw. unterschritten.
Als Orientierung kann hier die 10-Quadratmeter-Regelung dienen, wonach sich nicht mehr als eine Person je 10 m² zugänglicher und genutzter Fläche auf dem Gelände befinden sollte.

6.       Nur das für die Veranstaltungsdurchführung notwendige Personal soll vor Ort sein.

7.       Erfolgt bei Kampfrichtern/Helfern ein positionsbezogener Personalwechsel, sind die benutzen Utensilien zu reinigen (z.B. Harke, Aufleger Stabhochsprunglatte, Tisch). Dieselben Handschuhe (z. B. zum Schutz der Hände vor dem Stahlmaßband) sollen nicht von mehreren Personen genutzt werden!

8.       Alle Mitarbeiter und Kampfrichter sind angewiesen die Sicherheitsabstände auch untereinander einzuhalten.

9.       Zutritt zur Sportanlage haben nur Organisationsmitarbeiter, Kampfrichter, Trainer/Betreuer und Athleten, sowie Zuschauer bis zur maximal erlaubten Anzahl (siehe oben).

10.   Die Startnummernausgabe hat vor dem Stadion bzw. am Eingang zu erfolgen. Ein Wartebereich im Freien mit markierten Abstandszonen von 1,5m ist einzurichten.

11.   Alle Personen, die das Stadion betreten, müssen ihre personenbezogenen Kontaktdaten zur sicheren Erreichbarkeit (Telefonnr. oder E-Mail-Adresse bzw. Anschrift) angeben. Diese werden ausschließlich für den Fall der Nachverfolgung von Infektionsketten aufbewahrt und sind nach einem Monat zu vernichten.
Um Warteschlangen zu vermeiden empfehlen wir jeder Person bereits einen Zettel mit den obigen Informationen vorausgefüllt mitzubringen.

12.   Bei schlechtem Wetter müssen entsprechend der Teilnehmerzahlen großzügige Unterstellmöglichkeiten vorhanden sein. Kann der Mindestabstand in diesen Situationen nicht eingehalten werden, so ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung vorgeschrieben.

13.   Gerätekontrolle:

a.       Im Bereich der Gerätekontrolle ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für alle Personen vorgeschrieben.

b.       Ausgenommen davon ist der Kampfrichter Gerätekontrolle, wenn er durch andere Maßnahmen (z.B. Spritzschutz) geschützt wird.

c.       Sind mehrere Mitarbeiter in der Gerätekontrolle zeitgleich tätig, so haben diese den Mindestabstand von 1,5 m sicherzustellen, oder eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

d.       Allen Mitarbeiter der Gerätekontrolle wird empfohlen zusätzlich auch Handschuhe zu tragen.

e.       Desinfektionsmittel ist bereit zu halten.

f.        Vor der Gerätekontrolle ist ein Wartebereich im Freien mit markierten Abstandszonen von 1,5m einzurichten.

14.   Wir empfehlen eine Live-Ergebniserfassung (z.B. Seltec WebTec – Ergebniserfassung mittels Handy/Tablet) und einen Live-Ergebnisdienst um mögliche Personenansammlungen im Bereich der Aushänge und der Protokollführer zu vermeiden.

15.   Siegerehrungen können kontaktfrei unter Einhaltung des Mindestabstands durchgeführt werden.

V.                  Regelungen für die einzelnen Disziplinblöcke

Bahndisziplinen

1.       In allen Bahn-Disziplinen wird eine Begrenzung der Personenanzahl (Teilnehmer und Kampfrichter/Helfer) pro Wettbewerb empfohlen, entsprechend der Faustregel max. eine Person je 10 m² zugänglicher und genutzter Fläche in dem jeweiligen Wettkampfbereich (außer es gibt andere individuelle behördliche Vorgaben)

2.       Im Startbereich ist für die Athleten Desinfektionsmittel bereit zu halten.

Sprint/Hürde

1.       Hierzu gibt es keine zusätzlichen Vorgaben, die über die allgemeinen Vorgaben zu den Bahndisziplinen hinausgehen

Lauf

1.       Die Athleten sind vor dem Wettbewerb mit Nachdruck darauf hinzuweisen, dass ein Drängeln oder Rempeln nicht erlaubt ist.

Hierzu sei nochmal explizit auf die Regel IWR 163.2 verwiesen, wonach derjenige Läufer zu disqualifizieren ist, der durch Rempeln oder Sperren andere Läufer am Fortkommen hindert.

2.       Bei Läufen, die von der Evolvente gestartet werden, sollten bei einer zur Verfügung stehenden Breite von 6 Laufbahnen max. 12 Athleten in einer Startreihe aufgestellt werden (Anzahl Athleten pro Startreihe = 2 x Anzahl der Bahnen).

Staffeln

1.       Jede Staffel hat ihren eigenen Staffelstab zu verwenden.

2.       Vor Beginn des Aufwärmens haben die Staffelläufer ihre Hände und den Staffelstab gründlich zu reinigen.

Läufe außerhalb des Stadions

1.       Einzelheiten regeln die kommunalen Behörden.

2.       Die Athleten sind vor dem Wettbewerb mit Nachdruck darauf hinzuweisen, dass ein Drängeln oder Rempeln nicht erlaubt ist.

3.       Bei der Wahl des Startmodus sollte der Veranstalter mit Maß und Ziel vorgehen, um dem Grundsatz der Minimierung eines möglichen Infektionsrisikos gerecht zu werden (z. B. Start in Blöcken nach Zielzeiten).

4.       An möglicherweise vorhandenen Verpflegungsstationen darf nichts angereicht werden, sondern die Athleten müssen sich selbst bedienen

5.       Der Zieleinlauf ist zu entzerren

6.       Eine mögliche Zielverpflegung ist ausschließlich in Form von Selbstbedienung erlaubt

7.   Technische Disziplinen

1.       In allen Technischen Disziplinen wird eine Begrenzung der Personenanzahl (Teilnehmer und Kampfrichter/Helfer) pro Wettbewerb empfohlen, entsprechend der Faustregel max. eine Person je 10 m² zugänglicher und genutzter Fläche in dem jeweiligen Wettkampfbereich (außer es gibt andere individuelle behördliche Vorgaben)

2.       Anlaufmarkierungen (Klebeband etc.) sollen von jedem Athleten selbst mitgebracht werden.

3.       Für die Athleten ist an den Wettkampfanlagen Desinfektionsmittel bereit zu halten.

Wurf

1.       Jeder Teilnehmer nutzt möglichst sein eigenes, geprüftes, Wurfgerät und nimmt es nach dem Geräterücktransport wieder zu sich.

2.       Ein Anfeuchten des Wurfgeräts, z. B. durch Spucken auf das Gerät ist verboten.

3.       Kampfrichter/Wettkampfmitarbeiter fassen die Wurfgeräte (z.B. beim Geräterücktransport) möglichst mit Handschuhen an.

4.       Der Mitarbeiter Geräterücktransport überprüft im Nachgang des Wurfs das Wurfgerät hinsichtlich des Prüfzeichens der Gerätekontrolle auf Gültigkeit. Dadurch kann diese Überprüfung ohne Kontakt zum Athleten erfolgen.

5.       Eine elektronische Weitenmessung ist bevorzugt einzusetzen, da hierbei die Abstandsregeln besser gewährleistet werden können.

Weit- und Dreisprung:

1.       Hierzu gibt es keine zusätzlichen Vorgaben, die über die allgemeinen Vorgaben zu den Technischen Disziplinen hinausgehen.

Hoch- und Stabhochsprung:

1.       Beim Stabhochsprung springt jeder Athlet möglichst mit seinem eigenen Stab. Wenn Stäbe von mehreren Athleten (z.B. eines Vereins) gemeinsam genutzt werden sollen, so ist vor jedem Personenwechsel der Griffbereich zu reinigen.

2.       Stäbe werden ausschließlich vom jeweiligen Athleten berührt, d.h. z.B. fallende Stäbe werden nicht von Kampfrichtern aufgehoben/-gefangen.

3.       Das Auflegen der Latte erfolgt ausschließlich durch die Kampfrichter.

Diese Richtlinien und Empfehlungen werden laufend überarbeitet und den jeweils gültigen gesetzlichen Vorgaben angepasst. Wir bitten deshalb, die aktuellen Entwicklungen zu beobachten.