Impfpriorisierung für ehrenamtliche und hauptamtliche Leichtathletik-Trainer möglich!
Ehrenamtliche und hauptberufliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Jugendarbeit fallen unter die sogenannte dritte Impfpriorität. Unter § 4 Abs. 1 Nr. 8 der CoronaImpfV sind „Personen, die in Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe und in Schulen, die nicht von § 3 Absatz 1 Nummer 9 erfasst sind, tätig sind“ für die erhöhte (dritte) Priorität vorgesehen. Davon erfasst sind auch Personen, welche in Einrichtungen und Diensten der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit (§§ 11-13 SGB VIII) tätig sind, da dies nach § 2 Abs. 2 SGB VIII Leistungen der Jugendhilfe sind (https://bit.ly/3tRYJhc).“ Die im Kinder- und Jugendsport engagierten Hauptberuflichen und Ehrenamtlichen fallen in diese Kategorie und können sich daher früher impfen lassen. Erforderlich ist eine Registrierung unter https://impfzentren.bayern und das Setzen des Reiters „Ich arbeite in einer Schule oder Kindergarten“ den Haken bei „Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe“ und eine Bescheinigung des Vereins.