31.10.2020 10:41 // Von: BLV

Ab Montag: Vereinssport nicht mehr möglich, Bundes- und Landeskader dürfen weiter trainieren

Nach der Bekanntgabe des neuen Bund-Länderbeschlusses am 28. Oktober zu Infektionsschutzverordnungen hat nun auch das Bayerische Ministerium des Inneren, für Sport und Integration die 8. Fortschreibung der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung veröffentlicht. Darin wird ab Montag, 2. November, der Vereinssport untersagt. Bundes- und Landeskaderathleten dürfen unter bestimmten Voraussetzungen jedoch weiter trainieren.

Ein Training für Vereinsgruppen ist ab Montag zunächst bis Ende November leider nicht mehr möglich. Der Trainingsbetrieb für für Bundes- und Landeskaderathleten*innen kann dagegen unter bestimmten Auflagen aufrecht erhalten werden.

Das bedeutet, dass Bundes-, Landeskader mit ihren Stützpunkt- und Heimtrainern*innen weiter die Möglichkeit haben, unter Berücksichtigung der Abstands- und Hygieneregeln zu trainieren. Die finale Entscheidung darüber liegt bei den Kommunen und Landkreisen. Auf Wunsch erstellt der Bayerische Leichtathletik-Verband (BLV) ein Schreiben, in dem die jeweiligen Bundes- und Landeskaderathleten*innen namentlich aufgelistet werden.

Als Kaderathleten zählen:

  • Olympiakader
  • Perspektivkader
  • Ergänzungskader
  • Nachwuchsbundeskader 1 U23
  • Nachwuchsbundeskader 1 U20
  • Nachwuchsbundeskader 2
  • Landeskader U20/U18/U16

Der BLV hat bereits am vergangenen Donnerstag das Bayerische Innenministerium in einem Schreiben auf die Dringlichkeit hingewiesen, wenigstens die Bundes- und Landeskaderathleten*innen ab dem 2. November weitertrainieren zu lassen, um ihre Vorbereitung für die anstehenden Ziele im kommenden Jahr nicht zu gefährden und auch die Chancengleichheit gegenüber den anderen Landesverbänden zu wahren, die zum Teil bereits die Genehmigung für das Training dieser Personengruppe erhalten hatten. "Wir sind froh, dass wir nicht wieder wie im Frühjahr als letzter Landesverband mit dem Traininig für unsere Bundes- und Landeskaderathleten*innen beginnen dürfen", sagte BLV-Vizepräsident Sport Reinhard Köchl. "Für den Vereinssport ist es aber wirklich bitter, dass er trotz zuletzt gut funktionierender Hygienekonzepte nun wieder eine Pause einlegen muss."

Link zur 8. bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung:

https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-616/