DLV bestätigt Beschluss zu Genehmigungsgebühren für Laufveranstaltungen
"Wir haben uns ausführlich mit der von einigen Veranstaltern geäußerten Kritik auseinandergesetzt und sind trotzdem einstimmig zu dem Ergebnis gekommen, dass die Genehmigungsgebühr wie beschlossen zum 1. Januar 2016 erhoben werden soll. Genehmigungsgebühren sind im gesamten organisierten Sport üblich und erforderlich, um die Infrastruktur des Sports zu finanzieren. Dies gilt insbesondere im Laufsport", sagte DLV-Präsident Dr. Clemens Prokop.
Wichtiger Beitrag für weitere Entwicklung der Laufbewegung
Zur Infrastruktur zählen hier beispielsweise Terminbörsen, Laufkalender, Streckenvermessung, Ausbildung von Trainern, Übungsleitern, Lauftreffleitern, Kampfrichtern, Organisation von Lauftreffs sowie die Dokumentation der Leistung in Form von Bestenlisten. Ferner zählt zur Infrastruktur auch die Spitzensportförderung im Laufbereich sowie die soziale Absicherung der Teilnehmer/innen bei den vom DLV genehmigten Läufen durch Versicherungen und den Härtefall-Fonds.
"Im Vergleich zu manchen anderen Anbietern reinvestieren wir die eingenommenen Gelder ausschließlich in den Sport und sind damit nur am Gemeinwohl orientiert. Die neuen Bestimmungen regeln die Gebühren bundeseinheitlich und gelten nur für Läufe, die als sportliche Wettbewerbe zu klassifizieren sind", sagte Prokop.
Für Jugendliche fallen keine Gebühren an
"Im Unterschied zur derzeitigen Regelung fallen für Jugendliche bis 18 Jahre sowie Teilnehmer, die den Lauf nicht beenden, künftig keine Gebühren mehr an. Es handelt sich um eine Gebührenanpassung, mit der zum einen gerade jugendliche Läufer gefördert werden sollen. Zum anderen wird ein wichtiger finanzieller Beitrag für die weitere Entwicklung der Laufbewegung und die deutsche Leichtathletik erbracht. Deshalb appellieren wir an die Solidarität aller Laufveranstalter in Deutschland."