Unter Beachtung strenger Auflagen sind ab kommender Woche in Bayern auch wieder Wettkämpfe möglich. Foto: Theo Kiefner

04.06.2020 16:27 // Von: BLV

BLV präsentiert erste Richtlinien für Wettkämpfe in Bayern nach der Corona-Pause

Nachdem das Bayerisches Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration ab kommenden Montag, 8. Juni, unter Beibehaltung der erforderlichen Abstandregelungen und Hygienekonzepte erlaubt, hat der Bayerische Leichtathletik-Verband jetzt einen Richtlinien- und Empfehlungskatalog für die Durchführung erarbeitet. Er dient als Grundlage für die Genehmigung durch den BLV und das zuständige Ordnungsamt.

>>> Konzept als pdf zum Download <<<

Generell handle es sich bei den erlaubten Wettkämpfen um kleine Sportfeste, bei denen keine Zuschauer zugegen sein könnten, betonte BLV-Präsident Gerhard Neubauer. Großveranstaltung dürfen nach einem Beschluss des Ministerrates des Freistaates Bayern dagegen erst wieder nach dem 31. August stattfinden. Dies gelte im selben Maße gemäß einer Entscheidung des BLV-Präsidiums auch für Bayerische Meisterschaften. Das Kompetenzteam Sport hofft, dass sich diese Sachlage bei weiterhin positivem Verlauf der pandemischen Entwicklung in absehbarer Zeit ändern wird.

Der BLV, so Neubauer, sei bestrebt, jede Änderung oder Freigabe durch die Bayerische Staatsregierung so schnell wie möglich in sein Richtlinienkonzept für Wettkämpfe einzuarbeiten.

Quellen:

1.       Bund und Land: Verordnungen/Maßnahmen Virus der Bundes- und Landesregierung zur Eindämmung des Corona-Pandemie; 5. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2020/304/baymbl-2020-304.pdf

https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2020/05/200529-rahmenhygienekonzept-sport.pdf

https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/schutz-durch-hygiene.html

2.       DOSB: Prozessbeschreibung zur schrittweisen Aufnahme des Trainingsbetriebes an potenziellen Trainingsstätten für Bundeskader und sportartspezifische Übergangsregeln der Spitzensportverbände für den Wiedereinstieg in das vereinsbasierte Sporttreiben

https://cdn.dosb.de/user_upload/Olympische_Spiele/Tokio_2020/Corona/2020-04-07_-_Prozessbeschreibung_Trainingsstaettenabsicherung_Corona.pdf

https://www.dosb.de/medien-service/coronavirus/sportartspezifische-uebergangsregeln/?%C3%9Cbergangsregeln=

https://cdn.dosb.de/user_upload/www.dosb.de/Corona/18052020_ZehnLeitplanken__end_.pdf

3.       BLSV: Szenarien und Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes an Bundesstützpunkten und Landesleistungszentren in Bayern (Bundeskader (OK, PK und NK 1) und Landeskader/NK2)

https://www.blsv.de/fileadmin/user_upload/pdf/Corona/Handlungsempfehlungen.pdf

https://www.blsv.de/fileadmin/user_upload/pdf/Corona/FAQ_Coronavirus_Auswirkungen_BLSV.pdf

4.       DLV: Konzept zur Durchführung von Leichtathletikveranstaltungen

www.leichtathletik.de

 

I.      Folgende Regelungen und Empfehlungen gelten als grundlegende Voraussetzungen für die Aufnahme des Wettkampfbetriebes:

1.      Priorität hat die Gesundheit aller Sportler sowie der hauptamtlich und ehrenamtlich ins Wettkampfgeschehen eingebunden Personen. Deshalb soll bei der Durchführung der sportlichen Wettkämpfe die Anzahl der an der Sportstätte anwesenden Personen auf ein Minimum reduziert werden. 

2.      Die jeweils aktuell gültigen Verordnungen des Bundes, des Landes Bayern und der zuständigen Kommunen sind strikt einzuhalten.

3.      Die Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes zum Verhalten und zu Hygienestandards bzw. Infektionsschutz sind maßgebliche Orientierungen für die Veranstaltungsplanung, -organisation und -durchführung, die es zu berücksichtigen gilt.

4.      Die Leitplanken des DOSB und das Konzept des DLV bilden den Rahmen für die Wiederaufnahme des Wettkampfbetriebes.

5.      Das Rahmenhygienekonzept Sport des Bayerischen Innenministeriums ist zu beachten und Grundlage für jede Wettkampfausrichtung.

6.      Für jede Veranstaltung ist bei der zuständigen Kommune/Behörde eine Genehmigung einzuholen.

7.      Es können sich nur Personen an der Wettkampfstätte aufhalten, die die folgenden Bedingungen erfüllen:

a.      Aktuell bzw. in den letzten 14 Tagen keine Symptome einer SARS-CoV-2-Infektion (Husten, Halsweh, Fieber/erhöhte Temperatur, Geruchs- oder Geschmacksstörungen, allgemeines Krankheitsgefühl, Muskelschmerzen).

b.      Kein Nachweis einer SARS-CoV-2-Infektion in den letzten 14 Tagen.

c.       In den letzten 14 Tagen kein Kontakt zu einer Person, die positiv auf SARS-CoV-2 getestet worden ist.

Alle Beteiligten sind vorab in geeigneter Weise über diese Ausschlusskriterien zu informieren.

8.      Soweit in einer Sportstätte oder während einer Veranstaltung gastronomische oder andere Angebote gemacht werden, gelten die entsprechenden Regelungen und Rahmenhygienekonzepte. Die Verantwortung zur Einhaltung der allgemeinen Voraussetzungen gemäß BayIfSMV trägt der Betreiber.

II.     Für diejeweiligen Wettkampfstätten gilt:

1.      Die Betreiber von Sportstätten oder die Veranstalter müssen ein standort- und sportartspezifisches Schutz- und Hygienekonzept unter Beachtung der geltenden Rechtslage und der allgemeinen Schutz- und Hygieneauflagen erstellen, das auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen ist.

2.      Die entsprechenden Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen sowie die Abstandsregelungen sind vom Veranstalter und Ausrichter strikt umzusetzen (Desinfektionsmittel ist vorzuhalten, Abstands- und Verhaltensregeln sind zu veröffentlichen).

3.      Eine enge Absprache mit dem Betreiber der Sportanlage (Verein, Bezirk, Landkreis, Kommune) ist im Vorfeld rechtzeitig vorzunehmen.

4.      Zuschauern wird kein Zutritt zur Sportanlage gewährt.

5.      Die Information und Aufklärung aller für die an der Wettkampfstätte erforderlichen Personen über Einhalten der Hygienemaßnahmen (Händedesinfektion, Husten- und Nieshygiene, 1,5m Abstand) erfolgt über den Veranstalter und muss zusätzlich den Teilnehmern, Trainern und Betreuern an relevanten Bereichen der Wettkampfstätte über Aushänge kommuniziert werden.

6.      Auf Händeschütteln, Abklatschen, in den Arm nehmen muss entsprechend der Abstandsregelungen komplett verzichtet werden.

7.      Umkleiden und Duschen dürfen nicht genutzt werden.

8.      Toiletten müssen entsprechend den örtlichen Gegebenheiten und unter Wahrung der Hygieneregeln zugänglich sein. Ausreichend Seife, Einmalhandtücher und ggf. Händedesinfektionsmittel ist dort während der gesamten Veranstaltung vorzuhalten.

9.      Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist im Eingangsbereich, bei der Gerätekontrolle und beim Gang auf die Toilette vorgeschrieben, sowie immer dann, wenn der Sicherheitsabstand von 1,5 m nicht zuverlässig eingehalten werden kann.

II      Bei der Wettkampforganisation ist zu beachten: 

1.      Für die Wettkampfvorbereitung und -durchführung ist ein erhöhter Zeitaufwand einzuplanen.

2.      Jeder Wettkampf ist über LADV anzumelden. Ist eine Anmeldung bereits zu einem früheren Zeitpunkt erfolgt, so ist eine Mitteilung über die Änderungen (neuer Termin, neue Ausschreibung) per Mail an kallmeyer[at]blv-sport.de zu senden.

3.      Die Genehmigung des BLV bezieht sich ausschließlich auf die sportliche und terminliche Situation und gilt nur vorbehaltlich der Genehmigung durch die zuständige Gemeinde/Stadt.

4.      Die Anmeldung aller Athleten hat zwingend vorab zu erfolgen. Nachmeldungen vor Ort sind nicht zulässig!

5.      Die maximal erlaubte Personenzahl für Veranstaltungen wird gemäß den individuellen behördlichen Vorgaben eingehalten bzw. unterschritten.

Es sind grundsätzlich die Abstandsregelungen nach dem Rahmenhygienekonzept „Sport“ einzuhalten.

Die Maximalanzahl an gleichzeitig stattfindenden Wettbewerben ist vom Betreiber je nach örtlichen Gegebenheiten festzulegen und richtet sich nach der Fläche bzw. Form der Sportanlage.

6.      Nur das für die Veranstaltungsdurchführung zwingend notwendige Personal soll vor Ort sein.

7.      Die Einteilung und Einweisung der Kampfrichter erfolgen durch den Einsatzleiter vor Ort.

8.      Erfolgt bei Kampfrichtern/Helfern ein positionsbezogener Personalwechsel, sind die benutzen Utensilien zu desinfizieren (z.B. Harke, Aufleger Stabhochsprunglatte, Tisch). Dieselben Handschuhe (z. B. zum Schutz der Hände vor dem Stahlmaßband) dürfen nicht von mehreren Personen genutzt werden!

9.      Alle Mitarbeiter und Kampfrichter sind angewiesen die Sicherheitsabstände auch untereinander einzuhalten.

10.  Zutritt zur Sportanlage haben nur Organisationsmitarbeiter, Kampfrichter, Trainer/Betreuer und Athleten.

11.  Die Startnummernausgabe hat vor dem Stadion bzw. am Eingang zu erfolgen. Ein Wartebereich im Freien mit markierten Abstandszonen von 1,5m ist einzurichten.

12.  Wir empfehlen auf die Ausgabe von Stellplatzkarten zu verzichten.

13.  Alle Personen, die das Stadion betreten, müssen ihre personenbezogenen Kontaktdaten zur sicheren Erreichbarkeit (Telefonnr. oder E-Mail-Adresse bzw. Anschrift) angeben. Diese werden ausschließlich für den Fall der Nachverfolgung von Infektionsketten aufbewahrt und sind nach einem Monat zu vernichten.
Um Warteschlangen zu vermeiden empfehlen wir jeder Person bereits einen Zettel mit den obigen Informationen vorausgefüllt mit zu bringen.

14.  Trainer und Betreuer haben grundsätzlich keinen Zutritt zum Innenraum.

15.  Bei schlechtem Wetter müssen entsprechend der Sicherheitsabstände und der Teilnehmerzahlen großzügige Unterstellmöglichkeiten vorhanden sein

16.  Gerätekontrolle:

a.      Im Bereich der Gerätekontrolle ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für alle Personen vorgeschrieben

b.      Alle Mitarbeiter der Gerätekontrolle tragen zusätzlich auch Handschuhe.

c.       Desinfektionsmittel ist bereit zu halten.

d.      Vor der Gerätekontrolle ist ein Wartebereich im Freien mit markierten Abstandszonen von 1,5m einzurichten.

17.  Das Verteilen der Wettkampflisten hat unter Einhaltung der Abstandsregeln zu erfolgen.

18.  Um die Tische der Protokollführer der jeweiligen Disziplin sind Abstandszonen zu markieren und z.B. mit Bändern abzusperren.

19.  Wir empfehlen eine Live-Ergebniserfassung (z.B. Seltec WebTec) und einen Live-Ergebnisdienst um mögliche Personenansammlungen im Bereich der Aushänge und der Protokollführer zu vermeiden.

20.  Siegerehrungen können unter Einhaltung der Kontaktbeschränkungen nicht durchgeführt werden.

IV.    Regelungen für die einzelnen Disziplinblöcke:

Bahn

1.      In allen Bahn-Disziplinen hat eine Begrenzung auf max. 32 Personen (Teilnehmer und Kampfrichter/Helfer) pro Wettbewerb zu erfolgen.

2.      Im Startbereich ist für die Athleten Desinfektionsmittel bereit zu halten.

Sprint/Hürde

1.      Die Wettkämpfe können zur Einhaltung der Kontaktbeschränkung und der weiteren Sicherheitsvorkehrungen nur mit freigehaltenen Bahnen durchgeführt werden (z.B. Bahn 2/4/6/8).

2.      Als Aufwärmbereich dient die Gegengerade. Hier ist nur jede zweite Bahn nutzbar.
Der Aufwärmbereich ist entsprechend deutlich zu kennzeichnen. Zusätzlich ist hierfür ein Kampfrichter vorzusehen, der den Aufwärmbereich überwacht.

3.      Probestarts und Einstellung des Startblocks erfolgen nur in der zugewiesenen Bahn unmittelbar vor dem jeweiligen Start.

4.      Auch nach dem Zieldurchlauf haben alle Athleten die Abstandsregeln zu beachten.

5.      Hürden dürfen nur von Kampfrichtern aufgestellt/bewegt werden. Das gilt auch für den Aufwärmbereich. D.h. für den Aufwärmbereich müssen Kampfrichter vorgesehen werden.

Lauf

1.      Für den Lauf sind bis auf weiteres nur Wettkämpfe bis einschließlich 400 Meter vorgesehen.

2.      800 Meter können im Ausnahmefall ausgetragen werden, wenn die gesamte Strecke in Einzelbahnen mit jeweils einer freigehaltenen Bahn absolviert wird.
à Die entsprechenden Startlinien sind vom Ausrichter vor Veranstaltungsbeginn zu vermessen und markieren.

Staffeln

Staffeln können grundsätzlich aufgrund der Einhaltung der Kontaktbeschränkungen und des Mindestabstands nicht durchgeführt werden.

Technische Disziplinen

1.      Wettkämpfe in technischen Disziplinen können unter Einhaltung der Kontaktbe­schränkungen und der weiteren Sicherheitsvorkehrungen in den einzelnen Disziplinen und bei räumlicher Verteilung im Leichtathletikstadion (Laufbahn, Kurvensegmente und außerhalb der Laufbahn liegenden Anlagen) bzw. zeitversetzter Durchführung auch mit mehreren Disziplinen in den Leichtathletikstadien durchgeführt werden.

2.      In allen technischen Disziplinen hat eine Begrenzung auf max. 20 Personen (Teilnehmer und Kampfrichter/Helfer) pro Wettbewerb zu erfolgen.

3.      Eine Zusammenlegung von Altersklassen ist nur möglich, wenn die Begrenzung der Teilnehmer pro Wettbewerb nicht überschritten wird.

4.      Anlaufmarkierungen (Klebeband etc.) müssen von jedem Athleten selbst mitgebracht werden.

5.      Einspringen/Einwerfen erfolgt nach der Reihenfolge der Startliste, es darf immer nur der Athlet auf der Anlage sein, der vom Kampfrichter aufgerufen wurde.

6.      Für die Athleten ist an den Wettkampfanlagen Desinfektionsmittel bereit zu halten.

Wurf

1.      Jeder Teilnehmer nutzt ausschließlich sein eigenes, geprüftes, Wurfgerät und nimmt es nach dem Geräterücktransport wieder zu sich.

2.      Ausmessen Anlauf Speer/Ball: Der Anlauf wird nur einzeln (bspw. nach der Reihenfolge der Startliste) ausgemessen. Es wird vom Veranstalter ein Maßband ausgelegt, das von den Athleten genutzt werden kann. Dabei ist das Maßband nicht zu berühren.

3.      Kampfrichter/Wettkampfmitarbeiter fassen die Wurfgeräte (z.B. beim Geräterücktransport) nur mit Handschuhen an.

4.      Der Mitarbeiter Geräterücktransport überprüft im Nachgang des Wurfs das Wurfgerät hinsichtlich des Prüfzeichens der Gerätekontrolle auf Gültigkeit. Dadurch kann diese Überprüfung ohne Kontakt zum Athleten erfolgen.

5.      Eine elektronische Weitenmessung ist bevorzugt einzusetzen, da hierbei die Abstandsregeln besser gewährleistet werden können.

Weit- und Dreisprung:

1.      Ausmessen Anlauf: der Anlauf wird nur einzeln (bspw. nach der Reihenfolge der Startliste) ausgemessen. Es wird vom Veranstalter ein Maßband ausgelegt, das von den Athleten genutzt werden kann. Dabei ist das Maßband nicht zu berühren. Auf eigene Maßbänder sollten die Athleten möglichst verzichten.

Hoch- und Stabhochsprung:

1.      Beim Stabhochsprung muss jeder Athlet mit seinem eigenen Stab springen. Wenn Stäbe von mehreren Athleten (z.B. eines Vereins) gemeinsam genutzt werden sollen, so ist vor jedem Personenwechsel der Griffbereich zu desinfizieren.

2.      Stäbe dürfen ausschließlich vom jeweiligen Athleten berührt werden, d.h. z.B. fallende Stäbe dürfen nicht von Kampfrichtern aufgehoben/-gefangen werden.

3.      Das Auflegen der Latte erfolgt ausschließlich durch die Kampfrichter.

4.      Nach jedem Wettbewerb sind die Teile der Anlage mit Athletenkontakt (Matte, Latte) mit Seifenlauge zu reinigen bzw. zu desinfizieren.

Diese Richtlinien und Empfehlungen werden laufend überarbeitet und den jeweils gültigen gesetzlichen Vorgaben angepasst. Wir bitten deshalb, die aktuellen Entwicklungen zu beobachten.