Ab 2. November wieder leistungsorientiertes Hallentraining in München - mit 3GPlus-Regel
Weiterhin ist zu beachten:
- Die 3G-Plus-Regelung gilt auch für alle Trainerinnen und Trainer.
- Der 3G-Plus-Status muss jederzeit auf Nachfrage der Hallenaufsicht nachgewiesen werden können.
- Verpflichtendes digitales Ein- und Auschecken am Eingang über einen QR-Code.
- Kraft- und Gymnastikraum ist Bundes- und Landeskadern vorbehalten.
Diese Regeln gelten auch für Stützpunkt-/Bundes- oder Landeskaderathleten. Sie werden von der Hallenaufsicht beziehungsweise von Bundesstützpunktleiter Michael Michael Wilms überprüft. Deshalb wird gebeten, allen Trainingsgruppenmitgliedern Bescheid zu geben, dass sie unbedingt einen Schülerausweis, einen Impf- beziehungsweise Genesungsnachweis mitführen oder einen maximal 48 Stunden alten PCR-Test vorweisen können. Kann kein Nachweis erbracht werden, wird vom Hausrecht Gebrauch gemacht (die Athletin/der Athlet wird der Halle verwiesen, bei wiederholten Vergehen, bekommt die gesamte Trainingsgruppe Hallenverbot). Selbst- oder Schnelltest ist nicht ausreichend.
Gleichermaßen wird es auch für wiederholtes „Vergessen“ des Eincheckens (QR-Code) gehandhabt.
Noch ein Tipp diesbezüglich:
Der Link zum Einchecken ist unter folgender Adresse abrufbar:
Die Sportlerinnen und Sportler können den QR-Code (als Shortcut/Lesezeichen) auf dem Smartphone hinzufügen, sodass sie sich auch ohne Scannen des QR-Codes einloggen können, sobald oder kurz bevor sie die Halle betreten. Der Link zum Ausschecken ist unter folgender Adresse abrufbar:
Auch wenn man sich in Restaurants mittlerweile nicht mehr einloggen muss, so bleibt das verbindliche Einchecken in der Werner-von-Linde-Halle ein fester Bestandteil des Sicherheitskonzeptes. Durch eine zielgerichtete Nachverfolgung sind Trainer und Athleten erheblich besser geschützt. Gerade angesichts ständig steigener Infektionszahlen wird ab sofort verstärkt darauf geachtet, dass sich alle Personen in der Halle einloggen. Erinnern Sie bitte alle Sportlerinnen und Sportler regelmäßig daran!
Um den Registrierungsprozess der Hallenaufsicht für Vereinssportler etwas zu verkürzen, wird empfohlen, der Hallenaufsicht gerne die (ausgefüllte) Liste im Anhang in die Hand zu geben. Darin vermerkt sein müssen auch Kaderathleten, die bei der Online-Anmeldung nicht angegeben werden mussten. Personen, die dann in der einzelnen Einheit nicht dabei sind, können durchgestrichen werden.
Ein Ausschluss der Teilnahme am Trainings- und Wettkampfbetrieb sowie ein Zutrittsverbot zur Sportstätte inklusive Zuschauerbereich gilt für:
- Personen mit nachgewiesener SARS-CoV-2-Infektion
- Personen, die einer Quarantänemaßnahme unterliegen (uunter anderem enge Kontaktpersonen)
- Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere (zum Beispiel Atemnot, Husten, Schnupfen) oder für eine Infektion mit SARS-CoV-2 spezifischen Symptomen (Verlust des Geruchs- oder Geschmacksinnes)
Zum Schluss noch einmal ein Appell: Nehmen Sie bitte Rücksicht aufeinander. Schon jetzt ist abzusehen, dass es an manchen Abenden (insbesondere auf der Sprintbahn) eng werden könnte. Grundsätzlich gilt: Das Training der Bundeskader und das BLV-Stützpunkttraining hat Vorrang vor dem leistungsorientieren Vereinstraining! Mit einem kollegialen Miteinander dürfte für alle ausreichend Platz zur Verfügung stehen. So kann Gymastik/Lauf-ABC beispielsweise auch sehr gut in dem Verbindungstunnel zum OSP (Katakomben) durchgeführt werden.