Philipp Pfliegers Klage für einen Doppelstart bei der EM in Berlin wurde zurückgewiesen. Foto: Theo Kiefner

26.07.2018 09:56 // Von: Reinhard Köchl/dpa

Gericht weist Klage zurück: Kein Doppelstart von Philipp Pflieger bei der EM in Berlin

Im Rechtsstreit um einen Doppelstart von Marathonläufer Philipp Pflieger (LG Telis Finanz Regensburg) bei den Leichtathletik-Europameisterschaften in Berlin (7. bis 12. August) hat das Landgericht Darmstadt dessen Klage abgewiesen, bei den Europameisterschaften in Berlin sowohl über 10 000 Meter als auch im Marathon starten zu dürfen. Pflieger wurde vom Deutschen Leichtathletik-Verband (DLV) ausschließlich über die Marathon-Distanz nominiert.

Das Gericht begründetet die Entscheidung damit, dass der DLV in den Nominierungsrichtlinien für die EM auch festgeschrieben hat, dass ein Athlet für die Disziplin nominiert wird, in der er die besten Erfolgsaussichten hat. Nach dem Urteil ist zugleich der Weg für Sebastian Hendel (LG Vogtland) für einen 10 000-Meter-Start bei der EM frei. Er ist Vierter der deutschen Rangliste, hat aber ebenfalls die EM-Norm geknackt.

Pflieger hatten für beide Disziplinen den Qualifikations-Richtwert unterboten. Er hat nun noch die Möglichkeit, beim Oberlandesgericht Berufung https://www.welt.de/themen/frankfurt-am-maIn/einzulegen.