Aufbaben des Schiedsrichters
Der Schiedsrichter greift ein bei
- Fehlern von OB oder KG
- Unsicherheit / Uneinigkeit des KG
- Zweifelsfragen
Der SchiRi hat eine Kontrollfunktion, d.h. er darf niemals als Kampfrichter tätig sein
- Überprüfung aller Endergebnisse und Unterzeichnung Protokoll (125.2)
- Überwachung der Messung von Rekordleistungen (125.2)
- Wiederholung von Wettbewerben (125.6) oder Läufen
- Der Schiedsrichter kann einen Wettkämpfer wegen unangebrachten Verhaltens verwarnen oder vom Wettkampf ausschließen
Der SR ist Ansprechpartner:
- für Leitung: bei Änderungen, Problemen (z.B. Zeitplan), etc.
- für KG: für nahezu alles J
- für Athleten: bei Fragen, Störungen, Protesten (erste Instanz für Einsprüche)
- für Trainer/Betreuer: bei Entscheidungen des KG,
Der Schiedsrichter "macht":
- unterweist das Kampfgericht (Sicherheitsbelehrung -> https://www.leichtathletik.de/service/wettkampforganisation/arbeitsmaterialien-und-broschueren)
- führt das Athletengespräch
- überwacht die Durchführung der Wettbewerbe
- kann Entscheidungen des KG korrigieren
- entscheidet bei Regelverstößen und bei Situationen, die nicht geregelt sind
- befasst sich mit Einsprüchen, die das Ergebnis oder die Durchführung betreffen
- prüft Ergebnisse, unterschreibt Wettkampflisten
- gewährt Ersatzversuche
- kann Athleten verwarnen und disqualifizieren
- entscheidet über Unterbrechung oder Abbruch eines Wettbewerbs
- er kann einem Wettkämpfer erlauben, seinen Versuch in einer anderen Reihenfolge als auf der Wettkampfliste durchzuführen