Aufbaben des Schiedsrichters
Der Schiedsrichter greift ein bei
- Fehlern von OB oder KG
 - Unsicherheit / Uneinigkeit des KG
 - Zweifelsfragen
 
Der SchiRi hat eine Kontrollfunktion, d.h. er darf niemals als Kampfrichter tätig sein
- Überprüfung aller Endergebnisse und Unterzeichnung Protokoll (125.2)
 - Überwachung der Messung von Rekordleistungen (125.2)
 - Wiederholung von Wettbewerben (125.6) oder Läufen
 - Der Schiedsrichter kann einen Wettkämpfer wegen unangebrachten Verhaltens verwarnen oder vom Wettkampf ausschließen
 
Der SR ist Ansprechpartner:
- für Leitung: bei Änderungen, Problemen (z.B. Zeitplan), etc.
 - für KG: für nahezu alles J
 - für Athleten: bei Fragen, Störungen, Protesten (erste Instanz für Einsprüche)
 - für Trainer/Betreuer: bei Entscheidungen des KG,
 
Der Schiedsrichter "macht":
- unterweist das Kampfgericht (Sicherheitsbelehrung -> https://www.leichtathletik.de/service/wettkampforganisation/arbeitsmaterialien-und-broschueren)
 - führt das Athletengespräch
 - überwacht die Durchführung der Wettbewerbe
 - kann Entscheidungen des KG korrigieren
 - entscheidet bei Regelverstößen und bei Situationen, die nicht geregelt sind
 - befasst sich mit Einsprüchen, die das Ergebnis oder die Durchführung betreffen
 - prüft Ergebnisse, unterschreibt Wettkampflisten
 - gewährt Ersatzversuche
 - kann Athleten verwarnen und disqualifizieren
 - entscheidet über Unterbrechung oder Abbruch eines Wettbewerbs
 - er kann einem Wettkämpfer erlauben, seinen Versuch in einer anderen Reihenfolge als auf der Wettkampfliste durchzuführen