Aufbaben des Schiedsrichters

Der Schiedsrichter greift ein bei

  • Fehlern von OB oder KG
  • Unsicherheit / Uneinigkeit des KG
  • Zweifelsfragen

Der SchiRi hat eine Kontrollfunktion, d.h. er darf niemals als Kampfrichter tätig sein

  • Überprüfung aller Endergebnisse und Unterzeichnung Protokoll (125.2)
  • Überwachung der Messung von Rekordleistungen (125.2)
  • Wiederholung von Wettbewerben (125.6) oder Läufen
  • Der Schiedsrichter kann einen Wettkämpfer wegen unangebrachten Verhaltens verwarnen oder vom Wettkampf ausschließen

Der SR ist Ansprechpartner:

  • für Leitung: bei Änderungen, Problemen (z.B. Zeitplan), etc.
  • für KG: für nahezu alles J
  • für Athleten: bei Fragen, Störungen, Protesten (erste Instanz für Einsprüche)
  • für Trainer/Betreuer: bei Entscheidungen des KG,

 

Der Schiedsrichter "macht":

  • unterweist das Kampfgericht (Sicherheitsbelehrung -> https://www.leichtathletik.de/service/wettkampforganisation/arbeitsmaterialien-und-broschueren)
  • führt das Athletengespräch
  • überwacht die Durchführung der Wettbewerbe
  • kann Entscheidungen des KG korrigieren
  • entscheidet bei Regelverstößen und bei Situationen, die nicht geregelt sind
  • befasst sich mit Einsprüchen, die das Ergebnis oder die Durchführung betreffen
  • prüft Ergebnisse, unterschreibt Wettkampflisten
  • gewährt Ersatzversuche
  • kann Athleten verwarnen und disqualifizieren
  • entscheidet über Unterbrechung oder Abbruch eines Wettbewerbs
  • er kann einem Wettkämpfer erlauben, seinen Versuch in einer anderen Reihenfolge als auf der Wettkampfliste durchzuführen