Kontrolle der Durchführung genehmigter Wettbewerbe
Einhaltung der Altersklassen und Übergangsbestimmungen
Kontrolle des Teilnahmerechts
Kontrolle des Qualifikationsmodus / Setzschemas
Überwachung der Rekordprotokollierung hinsichtlich Mindestteilnehmer, Rekordprotokollerstellung …
Streckenkontrolle und Kontrolle des Vermessungsprotokolls bei Straßenwettbewerben
Kontrolle der Einhaltung der Organisationsgebühren (GBO DLV)
Regelkonformität der Veranstaltung, der Messeinrichtungen, der Gerätschaften und Geräte und des Wettkampfes selbst (IWR)
Kontrolle des Bahnprotokolls (Vermessungsprotokoll der Leichtathletikanlage, wenn noch nicht in der DLV-Datenbank enthalten)
Einhaltung der Anfangs- und Steigerungshöhen bei vertikalen Sprüngen
Eintragung der korrekten Ergebnisse, inkl. Windmessung in Wettkampfprotokoll – sind diese auch übersichtlich und richtig geführt und ausgewertet worden
Kontrolle der Tätigkeit der Daten-Dienstleister
Beteiligung von ausländischen Athleten am Wettkampf berücksichtigen
Kontrolle der Sicherheitsbelehrungen in den Kampfgerichten
Zusammenarbeit mit den Offiziellen der Veranstaltung (Regel 120 IWR)
Beanstandungen und Beobachtungen, die zu einem Einspruch führen können, möglichst im Vorfeld mit SR oder Offiziellen besprechen und ausräumen
Nicht in laufende Wettbewerbe eingreifen, aber sachkundigen Rat anbieten.
Nicht geklärte Probleme im Veranstaltungsbericht benennen
Alle außergewöhnlichen Beobachtungen, die Einfluss auf die Bewertung einer Leistung haben, in den Bericht der Verbandsaufsicht aufnehmen.
Zusammenarbeit mit Repräsentanten EA / IAAF oder anderer Organisationen / Verbände
Der Veranstalter hat die Reisekosten, Tagegeld und ggfs. Übernachtungskosten zu zahlen.
Über die Veranstaltung ist durch die Verbandsaufsicht ein Bericht zu erstellen und der entsendenden Verbands-organisation innerhalb von 10 Tagen zu übergeben. (kann auch per Mail erfolgen)
Zusammen mit einem Offiziellen der Veranstaltung (und ggfs. dem Repräsentanten der EA/IAAF) die Wettkampf-anlage abnehmen und ggfs. Auffälligkeiten abstellen
Teilnahme an der Technischen Besprechung, Schiedsrichter-besprechung bzw. Kampfrichterbesprechung
Bei der Zeitnahme (Nullschuß) dabei sein und Bild ausdrucken lassen / Dienstleister „begutachten“
Erstellen des Veranstaltungsberichts zusammen mit Wettkampfbüro / Veranstaltungsleiter und diesen unterschreiben
Übergangsbestimmungen
National (DLO §8)
Senior/-innen können auch in einer jüngeren Senior/-innen Klasse oder bei Männer/Frauen teilnehmen
Jugendliche dürfen in älteren Altersklassen teilnehmen, wenn gleiche Bedingungen (Streckenlänge, Gewichte, Hürdenhöhen) gegeben sind und zusätzlich in der nächsthöheren Altersklasse, wenn die Disziplin mit * gekennzeichnet ist
Einschränkungen bei U16 / U14 bei bestimmten Disziplinen nur ein Wettbewerb in einer Altersklasse