Sport im Ganztag
Ab dem 01. August 2026 gilt der Rechtsanspruch zunächst für Erstklässler und wird in den Folgejahren um jeweils eine Klassenstufe erweitert, sodass ab dem Schuljahr 2029/30 alle Kinder der Klassen 1 bis 4 Anspruch auf Ganztagsförderung haben. Der Anspruch umfasst acht Stunden pro Tag an fünf Werktagen, inklusive Unterrichtseiszeit, und gilt grundsätzlich auch während der Schulferien, wobei Bundesländer Schließzeiten von bis zu vier Wochen erlauben können. Die Inanspruchnahme ist freiwillig, Eltern entscheiden selbst, ob ihr Kind das Angebot nutzt.
Zuständig für die rechtzeitige Bereitstellung und den Betrieb von Ganztagsangeboten sind die Kommunen.
Für die Grundschulen gibt es verschiedene Modelle, wie sie eine Ganztagsbetreuung für die Kinder umsetzen können:
Rechtsanspruchserfüllende Angebote zur ganztägigen Bildung und Betreuung von Kindern im Grundschulalter
(Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales)
Für die Sportvereine ergeben sich viele verschiedene Chancen im Ganztag mitzuwirken.
Wie Sportvereine sich am Ganztag beteiligen können, zeigt die nachfolgende Übersicht:
| Zeitlich begrenzte Bewegungsangebote | z.B. Projektwochen oder Projekttage, Ferienprogramme, Sportfeste |
Modell „Sport-nach‑1“: | Sportvereine und Schulen können in verschiedenen Sportarten Sportarbeitsgemeinschaften (SAGs) als freiwilliges Schnupperangebot einrichten. Die Abwicklung aller Formalitäten ist online unter www.sportnach1.de vorzunehmen |
Modell „FWD Sport im Ganztag“: | Freiwilligendienstleistende erbringen 70 % ihrer Arbeitszeit im Ganztagsangebot der Kooperationsschule und 30 % im Sportverein. Der Sportverein geht einen Kooperationsvertrag mit dem Freistaat Bayern, vertreten durch die jeweils zuständige Regierung, ein |
Teilkooperation im offenen/gebundenen Ganztag: | Der Sportverein übernimmt das Sportangebot im Ganztag und geht dafür einen Kooperationsvertrag mit dem Freistaat Bayern, vertreten durch die jeweils zuständige Regierung, ein |
Vollkooperation im offenen/gebundenen Ganztag: | Der Sportverein koordiniert das komplette Ganztagsangebot (Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung und Freizeitgestaltung) und geht einen Kooperationsvertrag mit dem Freistaat Bayern, vertreten durch die jeweils zuständige Regierung, ein |
| Trägerschaft einer Mittagsbetreuung (MiB): | Der Sportverein übernimmt als Träger die Mittagsbetreuung im Anschluss an den Vormittagsunterricht bis etwa 14:00 Uhr (MiB), bis min. 15:30 Uhr (verlängerte MiB) oder bis 16:00 Uhr (verlängerte MiB mit erhöhter Förderung). Das Angebot variiert je nach Form der MiB |
Unter den nachfolgenden Seiten finden Sie weitere hilfreiche Informationen rund um das Thema Sport im Ganztag:
- Informationen aus 1. Hand
Ganztagsbetreuung | Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales - Informationen des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB)
Ganztag
ISB_Kooperationen_in_der_Ganztagsschule_interaktiv.pdf Ansprechpersonen für die Kontaktaufnahme zu Schulen:
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus - AnsprechpartnerBayerische Sportjugend
Bildungsnetzwerke - Bayerische Sportjugend - BSJ
Sport im Ganztag - Kooperation von Schule und Verein - BSJ
BLSV
- 24.03.26 - 13.45-14.45 Uhr
Schule & Verein - wer soll das bezahlen? Ein Überblick zu Finanzierungs- und Förderungsmöglichkeiten für Sport im Ganztag - 24.03.26 - 15.00-16.00 Uhr
Schule & Verein - wer soll das bezahlen? Finanzierung in der Praxis: Modelle, Controlling & Case Studies