Sport im Ganztag

Ab dem 01. August 2026 gilt der Rechtsanspruch zunächst für Erstklässler und wird in den Folgejahren um jeweils eine Klassenstufe erweitert, sodass ab dem Schuljahr 2029/30 alle Kinder der Klassen 1 bis 4 Anspruch auf Ganztagsförderung haben. Der Anspruch umfasst acht Stunden pro Tag an fünf Werktagen, inklusive Unterrichtseiszeit, und gilt grundsätzlich auch während der Schulferien, wobei Bundesländer Schließzeiten von bis zu vier Wochen erlauben können. Die Inanspruchnahme ist freiwillig, Eltern entscheiden selbst, ob ihr Kind das Angebot nutzt. 

Zuständig für die rechtzeitige Bereitstellung und den Betrieb von Ganztagsangeboten sind die Kommunen.

Für die Grundschulen gibt es verschiedene Modelle, wie sie eine Ganztagsbetreuung für die Kinder umsetzen können: 
Rechtsanspruchserfüllende Angebote zur ganztägigen Bildung und Betreuung von Kindern im Grundschulalter 
(Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales)

Für die Sportvereine ergeben sich viele verschiedene Chancen im Ganztag mitzuwirken.
Wie Sportvereine sich am Ganztag beteiligen können, zeigt die nachfolgende Übersicht:

Zeit­lich begrenzte Bewe­gungs­an­ge­botez.B. Pro­jekt­wo­chen oder Projekttage, Feri­en­pro­gramme, Sport­feste

Modell „Sport-nach‑1“:

Sport­ver­eine und Schu­len kön­nen in ver­schie­de­nen Sport­ar­ten Sport­ar­beits­ge­mein­schaf­ten (SAGs) als frei­wil­li­ges Schnup­per­an­ge­bot ein­rich­ten. Die Abwick­lung aller For­ma­li­tä­ten ist online unter www​.sport​nach1​.de vor­zu­neh­men

Modell „FWD Sport im Ganz­tag“:

Frei­wil­li­gen­dienst­leis­tende erbrin­gen 70 % ihrer Arbeits­zeit im Ganz­tags­an­ge­bot der Koope­ra­ti­ons­schule und 30 % im Sport­ver­ein. Der Sport­ver­ein geht einen Koope­ra­ti­ons­ver­trag mit dem Frei­staat Bay­ern, ver­tre­ten durch die jeweils zustän­dige Regie­rung, ein

Teil­ko­ope­ra­tion im offenen/gebundenen Ganz­tag:

Der Sport­ver­ein über­nimmt das Sport­an­ge­bot im Ganz­tag und geht dafür einen Koope­ra­ti­ons­ver­trag mit dem Frei­staat Bay­ern, ver­tre­ten durch die jeweils zustän­dige Regie­rung, ein

Voll­ko­ope­ra­tion im offenen/gebundenen Ganz­tag:

Der Sport­ver­ein koor­di­niert das kom­plette Ganz­tags­an­ge­bot (Mit­tag­essen, Haus­auf­ga­ben­be­treu­ung und Frei­zeit­ge­stal­tung) und geht einen Koope­ra­ti­ons­ver­trag mit dem Frei­staat Bay­ern, ver­tre­ten durch die jeweils zustän­dige Regie­rung, ein
Trä­ger­schaft einer Mit­tags­be­treu­ung (MiB):Der Sport­ver­ein über­nimmt als Trä­ger die Mit­tags­be­treu­ung im Anschluss an den Vor­mit­tags­un­ter­richt bis etwa 14:00 Uhr (MiB), bis min. 15:30 Uhr (ver­län­gerte MiB) oder bis 16:00 Uhr (ver­län­gerte MiB mit erhöh­ter För­de­rung).  Das Ange­bot vari­iert je nach Form der MiB

 

Unter den nachfolgenden Seiten finden Sie weitere hilfreiche Informationen rund um das Thema Sport im Ganztag:

BLSV

  • 24.03.26 - 13.45-14.45 Uhr
    Schule & Verein - wer soll das bezahlen? Ein Überblick zu Finanzierungs- und Förderungsmöglichkeiten für Sport im Ganztag
  • 24.03.26 - 15.00-16.00 Uhr
    Schule & Verein - wer soll das bezahlen? Finanzierung in der Praxis: Modelle, Controlling & Case Studies