Sport nach 1
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Vorteile:
- Zugang zu allen Schülern (auch Nicht-Vereinsmitglieder)
- „Schnuppertraining“ für Leichtathletik-Neulinge
- sofortige Kontaktherstellung zum Übungsleiter/Verein
- mögliche Entdeckung von Talenten
- Sportler:innen sind schülerunfallversichert (keine Vereinsmitgliedschaft notwendig)
- Schüler:innen müssen nicht extra zum Training gebracht werden, da sie oft schon vor Ort sind (weg. Nachmittagsunterricht)
- Nutzung der Schulsportanlagen (Erleichterung bei der Findung von Hallenbelegungszeiten)
- Bei SAGs eingesetzte Übungsleiterlizenzen können trotzdem bei der Vereinspauschale berücksichtigt werden
- SAG-Pauschale (= zusätzlicher staatlicher Zuschuss zur Vereinspauschale)
- Erstattung von 50% der Kosten (max. 500€) an die Vereine für Geräteneuanschaffungen für die ersten 90 SAG-Neugründungen
- Bei Inklusions-SAGs Bezuschussung von Sportgroßgeräten bis 10.000€ möglich
- NEU 2023: Starterpakete können ab Schuljahresbeginn über www.sportnach1.de beantragt werden
Voraussetzungen:
- Übungsleiter brauchen die Qualifikation ÜL C-Breitensport ,
C-Trainer Leichtathletik oder Lehrer mit Sport als Didaktikfach - Übungsleiter dürfen im schulischen Bereich erst ab Volljährigkeit verantwortlich eingesetzt werden (+ Vorlage eines aktuellen erweiterten Führungszeugnisses)
- Mindestschülerzahl: 10
- Mindestumfang: 1 Wochenstunde (in der Regel werden 2 Schulstunden pro Woche angeboten)
Rahmenbedingungen:
- Eine SAG kann jederzeit gegründet werden
- SAG-Verträge laufen immer für ein Schuljahr, enden automatisch zum 31.07. und können unkompliziert verlängert werden
- Stichtag für die Beantragung der SAG-Pauschale ist der 31.10.
- Die Vergütung des Übungsleiters liegt in der Zuständigkeit des Vereins
- Mit Einverständnis der Schulleitungen sind schulübergreifende SAGs möglich
Gründung einer SAG
- Schule/Verein mit Bereitschaft zur Kooperation in der Nähe suchen
- Gespräch zwischen Schule und Verein
- Interessenabfrage bei den Schülern
- Abschließen der Verträge
- Zwischen Schule und Verein (SAG-Vertrag) unter https://www.sportnach1.de/
- Zwischen Verein und Übungsleiter (Übungsleitervertrag)
Ansprechpartner und Links
Achim Engelking
Referatsleitung
Referat 5.1 Sport nach 1
Bayerisches Landesamt für Schule
Stuttgarter Str. 1
91710 Gunzenhausen
Tel.: 0 98 31 / 68 6 - 320
Fax: 0 98 31 / 68 6 - 324
E-Mail: Achim.Engelking@las.bayern.de
Bayerisches Landesamt für Schule
Sport nach 1-Portal
Sport nach 1 Broschüre
Bayerisches Landesamt für Schule Landesstelle für den Schulsport :: Sport nach 1 Broschüre
Kurzinfo für Vereine
SN 1 Kurzinformation für Vereine_092019.pdf (cms-bitforbit.com)