Sport nach 1

 
  • 1991 wurde das Kooperationsmodell gegründet
  • Bindeglied zwischen dem schulischen Sportunterricht und dem Breiten- und Leistungssport im Verein
  • Möglichkeit eines qualifizierten, den Sportunterricht ergänzenden, freiwilligen Nachmittagsangebotes (sogar auch Samstags möglich)
  • Zwei Säulen:
    • Breitensportlich ausgerichtete Sportarbeitsgemeinschaft = SAG

    • Leistungssportlich orientierter Stützpunkt = STP

 

Vorteile:

  • Zugang zu allen Schülern (auch Nicht-Vereinsmitglieder)
    •  „Schnuppertraining“ für Leichtathletik-Neulinge
    •  sofortige Kontaktherstellung zum Übungsleiter/Verein
    •  mögliche Entdeckung von Talenten
  • Sportler:innen sind schülerunfallversichert (keine Vereinsmitgliedschaft notwendig)
  • Schüler:innen müssen nicht extra zum Training gebracht werden, da sie oft schon vor Ort sind (weg. Nachmittagsunterricht)
  • Nutzung der Schulsportanlagen (Erleichterung bei der Findung von Hallenbelegungszeiten)
  • Bei SAGs eingesetzte Übungsleiterlizenzen können trotzdem bei der Vereinspauschale berücksichtigt werden
  • SAG-Pauschale (= zusätzlicher staatlicher Zuschuss zur Vereinspauschale)
  • Erstattung von 50% der Kosten (max. 500€) an die Vereine für Geräteneuanschaffungen für die ersten 90 SAG-Neugründungen
  • Bei Inklusions-SAGs Bezuschussung von Sportgroßgeräten bis 10.000€ möglich
  • NEU 2023: Starterpakete können ab Schuljahresbeginn über www.sportnach1.de beantragt werden

 

Voraussetzungen:

 

  • Übungsleiter brauchen die Qualifikation ÜL C-Breitensport ,
    C-Trainer Leichtathletik oder Lehrer mit Sport als Didaktikfach
  • Übungsleiter dürfen im schulischen Bereich erst ab Volljährigkeit verantwortlich eingesetzt werden (+ Vorlage eines aktuellen erweiterten Führungszeugnisses)
  • Mindestschülerzahl: 10
  • Mindestumfang: 1 Wochenstunde (in der Regel werden 2 Schulstunden pro Woche angeboten)

 

Rahmenbedingungen:

  • Eine SAG kann jederzeit gegründet werden
  • SAG-Verträge laufen immer für ein Schuljahr, enden automatisch zum 31.07. und können unkompliziert verlängert werden
  • Stichtag für die Beantragung der SAG-Pauschale ist der 31.10.
  • Die Vergütung des Übungsleiters liegt in der Zuständigkeit des Vereins
  • Mit Einverständnis der Schulleitungen sind schulübergreifende SAGs möglich

 

Gründung einer SAG

  1. Schule/Verein mit Bereitschaft zur Kooperation in der Nähe suchen
  2. Gespräch zwischen Schule und Verein
  3. Interessenabfrage bei den Schülern
  4. Abschließen der Verträge

     

    Ansprechpartner und Links

     

    Achim Engelking
    Referatsleitung
    Referat 5.1 Sport nach 1

    Bayerisches Landesamt für Schule
    Stuttgarter Str. 1
    91710 Gunzenhausen
    Tel.: 0 98 31 / 68 6 - 320
    Fax: 0 98 31 / 68 6 - 324
    E-Mail: Achim.Engelking@las.bayern.de

     

    Bayerisches Landesamt für Schule

    Sport nach 1 (bayern.de)

    Sport nach 1-Portal

    Sport nach 1 in Schule und Verein :: Bayerisches Landesamt für Schule Landesstelle für den Schulsport

    Sport nach 1 Broschüre

    Bayerisches Landesamt für Schule Landesstelle für den Schulsport :: Sport nach 1 Broschüre

    Kurzinfo für Vereine

    SN 1 Kurzinformation für Vereine_092019.pdf (cms-bitforbit.com)