BLV passt Richtlinien für den Leichtathletik-Trainingsbetrieb der neuen Gesetzeslage in Bayern an
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Quellen:
1. Bund und Land: Verordnungen/Maßnahmen Virus der Bundes- und Landesregierung zur Eindämmung des Corona-Pandemie; 5. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2020/304/baymbl-2020-304.pdf
https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2020/05/200529-rahmenhygienekonzept-sport.pdf
https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/schutz-durch-hygiene.html
2. DOSB: Prozessbeschreibung zur schrittweisen Aufnahme des Trainingsbetriebes an potenziellen Trainingsstätten für Bundeskader und sportartspezifische Übergangsregeln der Spitzensportverbände für den Wiedereinstieg in das vereinsbasierte Sporttreiben
https://cdn.dosb.de/user_upload/www.dosb.de/Corona/18052020_ZehnLeitplanken__end_.pdf
3. BLSV: Szenarien und Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes an Bundesstützpunkten und Landesleistungszentren in Bayern (Bundeskader (OK, PK und NK 1) und Landeskader/NK2)
https://www.blsv.de/fileadmin/user_upload/pdf/Corona/Handlungsempfehlungen.pdf
https://www.blsv.de/fileadmin/user_upload/pdf/Corona/FAQ_Coronavirus_Auswirkungen_BLSV.pdf
4. DLV: für den Wiedereinstieg in das vereinsbasierte Sporttreiben und die Wiederaufnahme des Wettkampfbetriebes
Trainingsbetrieb von Bundes- und Landeskadern an Bundes-, Landesstützpunkten und Disziplinstützpunkten sowie für den Trainingsbetrieb der Sportvereine in Bayern
Allgemein gültige Richtlinien/Rahmenbedingungen (gültig ab Montag, 08.06.2020):
1) Das Leichtathletiktraining ist an der frischen Luft im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen (Leichtathletikanlagen) sowie in geschlossenen Räumen wie Sporthallen und Krafträumen unter Einhaltung der nachfolgenden Richtlinien erlaubt:
2) Eine Trainingsgruppe umfasst an der frischen Luft maximal 20 Teilnehmer (inkl. Trainer). In Sporthallen von der Fläche einer Einfachturnhalle werden maximal 10 Teilnehmer (inkl. Trainer) empfohlen. Die Indoortrainingszeit ist auf maximal 60 Minuten beschränkt. Während des Trainings sind alle gegebenen Möglichkeiten für die Durchlüftung der Sporthallen bzw. Krafträume intensiv zu nutzen. Zwischen verschiedenen gruppenbezogenen Trainingseinheiten ist die Pausengestaltung so zu wählen, dass ein vollständiger Frischluftaustausch stattfinden kann. Die Nutzer sind darauf hinzuweisen, dass sie außerhalb des Trainings in geschlossenen Räumlichkeiten, insbesondere beim Durchqueren von Eingangsbereichen, bei der Entnahme und dem Zurückstellen von Sportgeräten, sowie in Sanitärbereichen (WC-Anlagen), eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen haben.
3) Ein Wechsel der Gruppe während einer Trainingseinheit ist für Teilnehmer und Trainer nicht gestattet.
4) Die Maximalanzahl an gleichzeitig trainierenden Trainingsgruppen ist vom Betreiber je nach örtlichen Gegebenheiten festzulegen und richtet sich nach der Fläche bzw. Form der Sportanlage. Die Empfehlung für die maximale Anzahl der sich gleichzeitig in einem Leichtathletikstadion aufhaltender Personen beträgt maximal 100 Teilnehmer (inkl. Trainer).
5) Den Trainern wird empfohlen, während des gesamten Trainings eine Atemschutzmaske zu tragen.
6) Die Betreiber/Träger von Sportstätten erstellen ein standort- und leichtathletikspezifisches Schutz- und Hygienekonzept unter Beachtung der geltenden Rechtslage und der allgemeinen Schutz- und Hygieneauflagen, das auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen ist.
7) Betreiber/Träger kommunizieren die Notwendigkeit der Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen. Gegenüber Personen, die die Vorschriften nicht einhalten, wird konsequent vom Hausrecht Gebrauch gemacht.
8) Die Nutzer von Sportanlagen sind über das Einhalten des Abstandsgebots von mindestens 1,5 Metern und über die Reinigung der Hände mit Seife und fließendem Wasser zu informieren.
9) Die Nutzer von Sportanlagen sind darauf hinzuweisen, dass die Nichteinhaltung der Mindestabstandsregel von 1,5 Metern nur den Personen gestattet ist, für die im Verhältnis zueinander die allgemeine Kontaktbeschränkung nicht gilt (z. B. Personen des eigenen Hausstands).
10) Die Nutzer von Sportanlagen sind darauf hinzuweisen, dass sie außerhalb des Trainings in geschlossenen Räumlichkeiten, insbesondere beim Durchqueren von Eingangsbereichen, bei der Entnahme und dem Zurückstellen von Sportgeräten, sowie in Sanitärbereichen (WC-Anlagen), eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen haben.
11) Die Verantwortung für die Durchführung des Kader- bzw. Stützpunkttrainings liegt beim BLV. Er sorgt in Abstimmung mit den Betreibern/Trägern der Trainingsstätten dafür, dass alle bestehenden Vorschriften eingehalten werden.
12) Für die Durchführung des Vereinstrainings sind die Vereine verantwortlich. In Abstimmung mit den Betreibern/Trägern der Trainingsstätten sorgen sie dafür, dass alle bestehenden Vorschriften eingehalten werden.
13) Betreiber/Träger/Verein gewährleisten, dass die maximale Belegungszahl einer Sportstätte zu keinem Zeitpunkt überschritten wird und die Abstandsregeln eingehalten werden. Warteschlangen sind durch geeignete Vorkehrungen zu vermeiden.
14) Um eine Kontaktpersonenermittlung im Falle eines nachträglich identifizierten COVID-19-Falles zu ermöglichen, ist eine Dokumentation mit Angaben von Namen und sicherer Erreichbarkeit (Telefonnummer oder E-Mail-Adresse bzw. Anschrift) einer Person je Hausstand und Zeitraum des Aufenthaltes zu führen. Eine Übermittelung dieser Informationen darf ausschließlich zum Zweck der Auskunftserteilung auf Anforderung gegenüber den zuständigen Gesundheitsbehörden erfolgen. Die Dokumentation ist so zu verwahren, dass Dritte sie nicht einsehen können und die Daten vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust oder unbeabsichtigter Veränderung geschützt sind. Die Daten sind nach Ablauf eines Monats zu vernichten.
15) Garderoben, Duschen und Umkleiden sind geschlossen zu halten.
16) Maximal eine WC-Anlage jeweils für Männer und Frauen soll bereitgestellt werden. In den Toiletten wird ein Hinweis auf gründliches Händewaschen angebracht und es werden ausreichend desinfizierende Seife sowie nicht wiederverwertbare Papierhandtücher zur Verfügung gestellt. Die Toilettenanlagen sind regelmäßig zu reinigen bzw. zu desinfizieren.
17) Sollten Teilnehmer zur Gruppe der Personen gehören, die gemäß RKI ein höheres Risiko für einen schweren Erkrankungsverlauf haben, werden diesen die erforderlichen Schutzmaßnahmen empfohlen.
18) Kinder und Jugendliche bis 14 Jahre müssen immer von einem erwachsenen Trainer beaufsichtigt werden. Eltern sollen die Sportstätte möglichst nicht betreten.
19) Bei Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln zur Anfahrt zur Trainingsstätte sind die aktuellen landesspezifischen Bestimmungen zur Maskenpflicht umzusetzen.
Richtlinien und Empfehlungen für den Trainingsbetrieb:
1) Der Zugang zu den Trainingsstätten muss so organisiert werden, dass die festgelegte Personenzahl nicht überschritten wird.
2) Richtlinien für das Training der einzelnen Disziplinblöcke:
a. Das Sprinttraining findet auf den beiden gegenüberliegenden Geraden statt. Dazu muss je eine Bahn zwischen den Trainierenden freigelassen werden, um insgesamt einen Mindestabstand von 1,50 Meter sicherzustellen. Bei gleichzeitig stattfindenden Lauftraining findet das Sprinttraining auf den äußeren Bahnen statt.
b. Staffeltraining ist ausdrücklich nicht erlaubt.
c. Das Lauftraining bzw. Tempolauftraining findet grundsätzlich auf den inneren Bahnen statt, um den vorgegebenen Abstand zu den Sprintgruppen sicherzustellen. Dabei gelten die gleichen Abstandsregeln, wie für das Sprinttraining (siehe Bahnverteilung). Beim Hintereinanderlaufen ist ein ausreichender Abstand (mindestens drei Meter) einzuhalten („Tröpfchenwolkentheorie“). Windschattenlaufen ist somit nicht möglich und im Sinne des Abstandsgebots zu vermeiden. Lauftraining in Gruppen kann unter Wahrung der o.g. Abstandsregeln auch außerhalb von Stadien stattfinden.
d. Nach dem Hochsprung- und Stabhochsprungtraining ist die Matte durch den Trainer mit einer Seifenlauge zu reinigen und die Ständer und Latte zu desinfizieren. Das Auflegen der Latte erfolgt ausschließlich durch den Trainer. Die Sportler sind für die Desinfektion der benutzen Stäbe für das Stabhochsprungtraining zuständig.
e. Die Vorbereitung und Pflege der Grube vor, während und nach dem Weit- und Dreisprungtraining erfolgt ausschließlich durch den Trainer.
f. Die Trainingsgeräte (Kugeln/Disken/Speere/Hämmer/Wurfstäbe etc.) für das Wurf- und Stoßtrainings werden während der Trainingseinheit jedem einzelnen Athleten zugeordnet und von keinen anderen Athleten benutzt. Der jeweilige Sportler hat die Geräte nach dem Training zu desinfizieren.
3) Das Training der Beweglichkeit, Mobilisation und Kräftigung findet auf eigenen Gymnastik- bzw. Yogamatten oder Handtüchern der Teilnehmer statt.
4) Die Desinfektion der benutzten Geräte erfolgt im Rahmen der vorgegebenen Trainingszeit und vor jedem Trainingsgruppenwechsel. Ebenso zählt die Trainingsvorbereitung, die Bereitstellung der Geräte und Präparierung der Trainingsstätten in die Trainingszeit.
Diese Richtlinien und Empfehlungen werden laufend überarbeitet und den jeweils gültigen gesetzlichen Vorgaben angepasst. Wir bitten deshalb, die aktuellen Entwicklungen zu beobachten.