Ehre, wem Ehre gebührt: Gerhard Waschler (Sechster von rechts) mit (von links) Tobias Hofbauer (BLSV-Kreisschatzmeister), Norbert Wimmer (Sportreferent Stadtverband Passau), Marlene Depold (BSJ-Ehrenkreisvorsitzende), Uwe Klessinger (stellvertretender BLSV-Kreisvorsitzender), Bärbel Schafhauser (BLSV-Kreisfrauenvertreterin), Gerlinde Kaupa (BLSV-Kreisvorsitzende), Walter Knoller (stellvertretender BLSV-Kreisvorsitzender), Werner Geier (Sportabzeichen-Referent BLSV-Kreis), Thomas Tauer (BSJ-Kreisvorsitzender), Monika Höglinger (Seniorensport-Beauftragte BLSV-Kreis), Peter Hartl (Sportfachberater/Sportmittelschule Hauzenberg) und Tobias Riedl (BLSV-Bezirksgeschäftsführer).

14.02.2017 22:49 // Von: Bayernsport

Jahrzehntelanges ehrenamtliches Engagement von BLV-Vize Gerhard Waschler gewürdigt

Über 25 Jahre hinweg in maßgeblichen Führungsämtern auf Landes-, Bezirks-, Kreis- und Vereinsebene mit großer Einsatzbereitschaft tätig, daneben noch profilierter Sportwissenschaftler (Universität Passau) und engagierter Landtagsabgeordneter, speziell auch in der „Sache des Sports“: Für „langjährige hervorragende Verdienste um den BLSV und dessen Gliederungen“ verlieh der Bayerische Landes-Sportverband MdL Prof. Dr. Gerhard Waschler die Ehrennadel in Gold mit Kranz.

„Der Gold-Jubilar trägt bereits seit mehreren Jahrzehnten ein außergewöhnlich hohes Maß an Verantwortung für den Sport sowie dessen gesellschaftspolitisches Fundament“, betrachtete Passaus BLSV-Kreisvorsitzende Gerlinde Kaupa (Pocking) während einer kleinen Feierstunde die „wohlauf verdiente Verbands-Auszeichnung Dr. Waschlers als symbolträchtige Würdigung für einen Sportler aus Leib, Herz und Seele“.

Zu den „sportpolitischen Errungenschaften“ des Parlamentariers zählte die BLSV-Kreisvorsitzende vor allem auch das „deutlich vereinfachte Bewilligungs-Verfahren für Förderanträge beim Sportstättenbau mit zuwendungsfähigen Ausgaben unter 250 000 Euro“. Einen wesentlichen Vorteil der Neuregelung sah Gerlinde Kaupa diesbezüglich bei der „Entbindung der Sportvereine von bislang strengen formalen Vorgaben unter einer Gesamt-Zuwendungshöhe von 100 000 Euro“.