Ab Montag: Staatsregierung streicht Obergrenze von 20 Personen für Indoor- und Outdoor-Sport
Wieder eine gute Nachricht für Bayerns Leichtathleten: Ab kommenden Montag, 22. Juni, entfallen die bisher geltenden Obergrenzen von maximal 20 Personen für sportliche Aktivitäten im Freien und in der Halle. Das hat die bayerische Staatsregierung am Dienstag in einer Kabinettssitzung festgelegt. Dies kommt vor allem dem Trainingsbetrieb zugute. Die Anwesenheitslisten müssen jedoch zunächst wie bisher weitergeführt werden.
Die künftige Teilnehmerbegrenzung, so der Ministerrat, ergibt sich für den Innen- und Außenbereich aus den jeweiligen konkreten räumlichen Rahmenbedingungen. Maßgeblich dafür sind Raum- beziehunsweise Platzgröße und in Hallen die Frage der Belüftung. Die Verantwortung für die Durchführung von Wettkämpfen liegt bei der zuständigen Gemeinde oder Stadt und deren Ordnungsämtern. Die bislang erforderliche Fläche pro Person wurde von 20 auf zehn Quadratmeter reduziert. Dies gilt vor allem für Sporthallen und Krafträume.
Ebenfalls zum Montag, 22. Juni, ist auch wieder die Aufnahme des Lehrgangsbetriebes erlaubt. In der Sportschule Oberhaching ist dies jedoch noch nicht möglich. Sie ist weiterhin geschlossen.