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24.04.2018 08:56 // Von: Martin Kallmeyer

Neue Datenschutzregelungen EU-DSGVO

Ab dem 25. Mai wird die Europäische Datenschutz-Grundverordnung in Deutschland und allen anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union unmittelbar geltendes Recht und somit auch für alle Vereine.

Grundsätzlich gelten weiterhin die allgemein bekannten datenschutzrechtlichen Prinzipien, wie Verbot mit Erlaubnisvorbehalt, Datensparsamkeit, Zweckbindung und Ähnliches. Durch die neue EU-Verordnung müssen diese aber strenger umgesetzt werden. Dies bedeutet ausführlichere Datenschutzerklärungen (z. B. auf dem Mitgliedsantrag und/oder in der Vereinssatzung) und die Notwendigkeit, dass Vereine standardisierte Prozesse bei der Datenverarbeitung einführen (wer bearbeitet Daten, wie und wo...).

Dies setzt ein sogenanntes "Verzeichnis von Verarbeitungstägigkeiten" (früher "Verfahrensverzeichnis") voraus und ist vom Verein detailliert zu erstellen. 

Nur so können dann die umfangreicheren Auskunftsrechte (inklusive Berichtigung/Löschung) umgesetzt werden. Die Verantwortung für die Einhaltung der Datenschutzvorgaben trägt der Vereinsvorstand. Je nach Größe des Vereins ist ein so genannter Datenschutzbeauftragter zu bestellen. 

Der Bayerischer Landessport-Verband hat zum Thema Datenschutz neben diversen Workshops und (Online-Seminaren) auch viele Hilfestellungen in Form von Mustervorlagen in das "Vereinscockpit" - die neue Plattform für Vereine - gestellt. Einen Zugang dazu haben schon alle Vereine (meist die Vorstandschaft) durch die jährliche Bestandserhebung erhalten.