Auch Sprints dürfen ab sofort wieder in Bahnen nebeneinander gelaufen werden.

25.06.2020 13:10 // Von: BLV

BLV veröffentlicht neue Wettkampf-Empfehlungen und Richtlinien nach weiteren Lockerungen im Sportbetrieb

Mit Wirkung vom Montag, 22. Juni, ist der Wettkampfbetrieb nicht nur im Stadion, sondern auch an der frischen Luft im öffentlichen Raum zulässig. Seit dem Inkrafttreten der 6. BayIfSMV am 22. Juni ist die zwingende Einhaltung des Abstandsgebotes innerhalb des Wettkampfs jedoch nicht mehr vorgegeben. Gegen die Unterschreitung des Mindestabstandes bei der Sportausübung bestehen deshalb grundsätzlich keine Einwände. Dies hat auch Auswirkungen auf den Wettkampfbetrieb in der Leichtathletik.

Dessen ungeachtet sollte weiterhin versucht werden, wo immer möglich einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten (vgl. § 1 Abs. 1 Satz 2 der 6. BayIfSMV). Darüber hinaus hat der Sport grundsätzlich kontaktfrei zu erfolgen. Dies erklärte das Bayerischen Ministerium des Inneren, für Sport und Integration auf eine Anfrage des Bayerischen Leichtathletik-Verbandes (BLV) am 24. Juni.

 

Sämtliche Änderungen sind rot gekennzeichnet.

 

 

I.                    Quellen

1.       Bund und Land: Verordnungen/Maßnahmen Virus der Bundes- und Landesregierung zur Eindämmung des Corona-Pandemie:

6. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung:

https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-348/

Rahmenhygienekonzept Sport (Stand: 20.06.2020):

https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-363/

Rahmenhygienekonzept Gastronomie (Stand: 14.05.2020):

https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-270/

www.infektionsschutz.de

https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php

2.       DOSB: Prozessbeschreibung zur schrittweisen Aufnahme des Trainingsbetriebes an potenziellen Trainingsstätten für Bundeskader und sportartspezifische Übergangsregeln der Spitzensportverbände für den Wiedereinstieg in das vereinsbasierte Sporttreiben

cdn.dosb.de/user_upload/Olympische_Spiele/Tokio_2020/Corona/2020-04-07_-_Prozessbeschreibung_Trainingsstaettenabsicherung_Corona.pdf

www.dosb.de/medien-service/coronavirus/sportartspezifische-uebergangsregeln/=

cdn.dosb.de/user_upload/www.dosb.de/Corona/18052020_ZehnLeitplanken__end_.pdf

3.       BLSV: Szenarien und Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes an Bundesstützpunkten und Landesleistungszentren in Bayern (Bundeskader (OK, PK und NK 1) und Landeskader/NK2)

www.blsv.de/fileadmin/user_upload/pdf/Corona/Handlungsempfehlungen.pdf

www.blsv.de/fileadmin/user_upload/pdf/Corona/FAQ_Coronavirus_Auswirkungen_BLSV.pdf

4.       DLV: Ideen/Impulse zur Durchführung von Leichtathletikveranstaltungen

https://www.leichtathletik.de/fileadmin/user_upload/11_Verband/DLV_Impulse-Ideen_LA-Events-Corona_Allg.pdf

 

 

II.                  Folgende Regelungen und Empfehlungen gelten als grundlegende Voraussetzungen für die Aufnahme des Wettkampfbetriebs

 

  1. Priorität hat die Gesundheit aller Sportler sowie der hauptamtlich und ehrenamtlich ins Wettkampfgeschehen eingebunden Personen. Deshalb soll bei der Durchführung der sportlichen Wettkämpfe die Anzahl der an der Sportstätte anwesenden Personen auf ein Minimum reduziert werden. 
  2. Die jeweils aktuell gültigen Verordnungen des Bundes, des Landes Bayern und der zuständigen Kommunen sind strikt einzuhalten.
  3. Die Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes zum Verhalten und zu Hygienestandards bzw. Infektionsschutz sind maßgebliche Orientierungen für die Veranstaltungsplanung, -organisation und -durchführung, die es zu berücksichtigen gilt.
  4. Die Leitplanken des DOSB und die Impulse des DLV bieten Hilfestellungen für die Wiederaufnahme des Wettkampfbetriebes, haben jedoch keinen Regelungscharakter.
  5. Das jeweils aktuelle Rahmenhygienekonzept Sport des Bayerischen Innenministeriums ist zu beachten und Grundlage für jede Wettkampfausrichtung.
  6. Für jede Veranstaltung ist bei der zuständigen Kommune/Behörde eine Genehmigung einzuholen.
  7. Es können sich nur Personen an der Wettkampfstätte aufhalten, die die folgenden Bedingungen erfüllen:
    1. Aktuell bzw. in den letzten 14 Tagen keine unspezifischen Allgemeinsymptome (Husten, Halsweh, Fieber/erhöhte Temperatur, Geruchs- oder Geschmacksstörungen, allgemeines Krankheitsgefühl, Muskelschmerzen).
    2. Kein Nachweis einer SARS-CoV-2-Infektion in den letzten 14 Tagen.
    3. In den letzten 14 Tagen kein Kontakt zu einer Person, die positiv auf SARS-CoV-2 getestet worden ist.

Alle Beteiligten sind vorab in geeigneter Weise über diese Ausschlusskriterien zu informieren.

  1. Soweit in einer Sportstätte oder während einer Veranstaltung gastronomische oder andere Angebote gemacht werden, gelten die entsprechenden Regelungen und Rahmenhygienekonzepte. Die Verantwortung zur Einhaltung der allgemeinen Voraussetzungen gemäß BayIfSMV trägt der Betreiber.

III.                Für die jeweiligen Wettkampfstätten gilt

 

 

  1. Die Betreiber von Sportstätten oder die Veranstalter müssen ein standort- und sportartspezifisches Schutz- und Hygienekonzept unter Beachtung der geltenden Rechtslage und der allgemeinen Schutz- und Hygieneauflagen erstellen, das auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen ist.
  2. Die Betreiber von Sportstätten kontrollieren die Einhaltung der standort- und sportartspezifischen Schutz- und Hygienekonzepte und ergreifen bei Nichtbeachtung entsprechende Maßnahmen. Gegenüber Personen, die die Vorschriften nicht einhalten, wird konsequent vom Hausrecht Gebrauch gemacht.
  3. Die entsprechenden Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen sowie die Abstandsregelungen sind vom Veranstalter und Ausrichter strikt umzusetzen (Desinfektionsmittel ist vorzuhalten, Abstands- und Verhaltensregeln sind zu veröffentlichen).
  4. Im In- und Outdoorsportstättenbereich einschließlich Sanitäranlagen, sowie beim Betreten und Verlassen der Sportstätten ist das Mindestabstandsgebot (1,5 m) möglichst zu beachten.
  5. Eine enge Absprache mit dem Betreiber der Sportanlage (Verein, Bezirk, Landkreis, Kommune) ist im Vorfeld rechtzeitig vorzunehmen.
  6. Zuschauern wird kein Zutritt zur Sportanlage gewährt.
    1. Dessen ungeachtet dürfen Eltern ihre minderjährigen Kinder zu den Wettkämpfen bringen und auch eine Begleitung während des Wettkampfes durch einen Elternteil ist erlaubt. Hierbei müssen aber stets die allgemeinen Regelungen wie z. B. das Abstandsgebot beachtet werden.
  7. Die Information und Aufklärung aller für die an der Wettkampfstätte erforderlichen Personen über Einhalten der Hygienemaßnahmen (Händedesinfektion, Husten- und Nieshygiene, 1,5m Abstand) erfolgt über den Veranstalter und muss zusätzlich den Teilnehmern, Trainern und Betreuern an relevanten Bereichen der Wettkampfstätte über Aushänge kommuniziert werden.
  8. Auf Händeschütteln, Abklatschen, in den Arm nehmen muss entsprechend der Abstandsregelungen komplett verzichtet werden.
  9. Umkleiden und Duschen dürfen genutzt werden, sofern dies im Schutz- und Hygienekonzept für die Sportstätte und den Wettkampf berücksichtigt wird. Auf die Einhaltung des Mindestabstands ist zu achten, z. B. durch die Nicht-Inbetriebnahme von jedem zweiten Waschbecken, Pissoir o. Ä.. Zwischen Waschbecken und Duschen ist ein wirksamer Spritzschutz erforderlich. In Mehrplatzduschräumen müssen Duschplätze deutlich voneinander getrennt sein. Mehrplatzduschen sind außer Betrieb zu nehmen oder durch Trennwände voneinander zu separieren. Die Lüftung in den Duschräumen sollte ständig in Betrieb sein, um Dampf abzuleiten und Frischluft zuzuführen.
  10. Toiletten müssen entsprechend den örtlichen Gegebenheiten und unter Wahrung der Hygieneregeln zugänglich sein. Ausreichend Seife, Einmalhandtücher und ggf. Händedesinfektionsmittel ist dort während der gesamten Veranstaltung vorzuhalten.
  11. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist im Eingangsbereich, bei der Ausgabe der Startunterlagen, bei der Gerätekontrolle und beim Gang zur Toilette/Umkleide/Dusche vorgeschrieben, sowie in allen geschlossenen Räumen und immer dann, wenn der Sicherheitsabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann. 

IV.                Bei der Wettkampforganisation ist zu beachten

 

  1. Für die Wettkampfvorbereitung und -durchführung ist ein erhöhter Zeitaufwand einzuplanen.
  2. Jeder Wettkampf ist über LADV anzumelden. Ist eine Anmeldung bereits zu einem früheren Zeitpunkt erfolgt, so ist eine Mitteilung über die Änderungen (neuer Termin, neue Ausschreibung) per Mail an kallmeyer[at]blv-sport.de zu senden.
  3. Die Genehmigung des BLV bezieht sich ausschließlich auf die sportliche und terminliche Situation und gilt nur vorbehaltlich der Genehmigung durch die zuständige Gemeinde/Stadt.
  4. Die Anmeldung aller Athleten hat zwingend vorab zu erfolgen. Nachmeldungen vor Ort sind nicht zulässig!
  5. Die maximal erlaubte Personenzahl für Veranstaltungen wird gemäß den individuellen behördlichen Vorgaben eingehalten bzw. unterschritten.
    Analog zu den Vorgaben für Freizeiteinrichtungen oder Freibäder sollten sich auf jeden Fall nicht mehr als eine Person je 10 m² zugänglicher und genutzter Fläche auf dem Gelände befinden.
  6. Die Maximalanzahl an gleichzeitig stattfindenden Wettbewerben ist vom Betreiber je nach örtlichen Gegebenheiten festzulegen und richtet sich nach der Fläche bzw. Form der Sportanlage.
  7. Nur das für die Veranstaltungsdurchführung zwingend notwendige Personal soll vor Ort sein.
  8. Die Einteilung und Einweisung der Kampfrichter erfolgt durch den Einsatzleiter vor Ort.
  9. Erfolgt bei Kampfrichtern/Helfern ein positionsbezogener Personalwechsel, sind die benutzen Utensilien zu desinfizieren (z.B. Harke, Aufleger Stabhochsprunglatte, Tisch). Dieselben Handschuhe (z. B. zum Schutz der Hände vor dem Stahlmaßband) dürfen nicht von mehreren Personen genutzt werden!
  10. Alle Mitarbeiter und Kampfrichter sind angewiesen die Sicherheitsabstände auch untereinander einzuhalten.
  11. Zutritt zur Sportanlage haben nur Organisationsmitarbeiter, Kampfrichter, Trainer/Betreuer und Athleten, sowie ein fahrdienstleistender Elternteil minderjähriger Sportler.
  12. Die Startnummernausgabe hat vor dem Stadion bzw. am Eingang zu erfolgen. Ein Wartebereich im Freien mit markierten Abstandszonen von 1,5m ist einzurichten.
  13. Wir empfehlen auf die Ausgabe von Stellplatzkarten zu verzichten.
  14. Alle Personen, die das Stadion betreten, müssen ihre personenbezogenen Kontaktdaten zur sicheren Erreichbarkeit (Telefonnr. oder E-Mail-Adresse bzw. Anschrift) angeben. Diese werden ausschließlich für den Fall der Nachverfolgung von Infektionsketten aufbewahrt und sind nach einem Monat zu vernichten.
    Um Warteschlangen zu vermeiden empfehlen wir jeder Person bereits einen Zettel mit den obigen Informationen vorausgefüllt mitzubringen.
  15. Trainer und Betreuer haben grundsätzlich keinen Zutritt zum Innenraum.
  16. Bei schlechtem Wetter müssen entsprechend der Sicherheitsabstände und der Teilnehmerzahlen großzügige Unterstellmöglichkeiten vorhanden sein.
  17. Gerätekontrolle:
    1. Im Bereich der Gerätekontrolle ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für alle Personen vorgeschrieben.
    2. Alle Mitarbeiter der Gerätekontrolle tragen zusätzlich auch Handschuhe.
    3. Desinfektionsmittel ist bereit zu halten.
    4. Vor der Gerätekontrolle ist ein Wartebereich im Freien mit markierten Abstandszonen von 1,5m einzurichten.
  18. Das Verteilen der Wettkampflisten hat unter Einhaltung der Abstandsregeln zu erfolgen.
  19. Um die Tische der Protokollführer der jeweiligen Disziplin sind Abstandszonen zu markieren und z.B. mit Bändern abzusperren.
  20. Wir empfehlen eine Live-Ergebniserfassung (z.B. Seltec WebTec – Ergebniserfassung mittels Handy/Tablet) und einen Live-Ergebnisdienst um mögliche Personenansammlungen im Bereich der Aushänge und der Protokollführer zu vermeiden.
  21. Siegerehrungen können nur unter Wahrung des Mindestabstands und kontaktfrei durchgeführt werden.

V.                  Regelungen für die einzelnen Disziplinblöcke

 

Bahndisziplinen

 

  1. In allen Bahn-Disziplinen hat eine Begrenzung der Personenanzahl (Teilnehmer und Kampfrichter/Helfer) pro Wettbewerb zu erfolgen entsprechend der Faustregel max. eine Person je 10 m² zugänglicher und genutzter Fläche in dem jeweiligen Wettkampfbereich (außer es gibt andere individuelle behördliche Vorgaben)
  2. Eine Zusammenlegung von Altersklassen ist nur möglich, wenn die Begrenzung der Personen pro Wettbewerb nicht überschritten wird.
  3. Im Startbereich ist für die Athleten Desinfektionsmittel bereit zu halten.
  4. Für alle Bahnwettbewerbe gilt der Grundsatz der kontaktfreien Durchführung.
  5. Alle Athleten sind auf die Einhaltung der „Kontaktfreiheit“ sowohl vor, während, als auch nach dem Wettbewerb hinzuweisen

Sprint/Hürden

 

  1. Die Wettkämpfe können kontaktfrei in Bahnen durchgeführt werden.
  2. Als Aufwärmbereich dient die Gegengerade.
    Der Aufwärmbereich ist entsprechend deutlich zu kennzeichnen. Zusätzlich ist hierfür ein Kampfrichter vorzusehen, der den Aufwärmbereich überwacht.
  3. Probestarts und Einstellung des Startblocks erfolgen nur in der zugewiesenen Bahn unmittelbar vor dem jeweiligen Start.
  4. Auch nach dem Zieldurchlauf haben alle Athleten auf Kontaktfreiheit zu achten.

Lauf

 

  1. Für den Lauf gilt der Grundsatz der kontaktfreien Durchführung
  2. Die Athleten sind vor dem Wettbewerb mit Nachdruck darauf hinzuweisen, dass ein Drängeln oder Rempeln nicht erlaubt ist. Hierzu sei nochmal explizit auf die Regel IWR 163.2 verwiesen, wonach derjenige Läufer zu disqualifizieren ist, der durch Rempeln oder Sperren andere Läufer am Fortkommen hindert.
  1. Bei Läufen, die von der Evolvente gestartet werden, sollten bei einer zur Verfügung stehenden Breite von 6 Laufbahnen max. 9 Athleten in einer Startreihe aufgestellt werden, um einen Kontakt zwischen den Athleten zu vermeiden. (Anzahl Athleten pro Startreihe = 1,5 x Anzahl der Bahnen)

Staffeln

 

  1. Staffelläufe sind erst zu einem späteren Zeitpunkt wieder möglich, wenn die positive Entwicklung der allgemeinen Corona-Situation weiter anhält.

Läufe außerhalb des Stadions

 

  1. Im Startbereich ist für die Athleten Desinfektionsmittel bereit zu halten.
  2. Für alle Läufe gilt der Grundsatz der kontaktfreien Durchführung. Das beginnt bereits bei der Startaufstellung.
  3. Die Athleten sind vor dem Wettbewerb mit Nachdruck darauf hinzuweisen, dass ein Drängeln oder Rempeln nicht erlaubt ist.
  4. Die Startaufstellung sollte festgelegt und entzerrt werden (z. B. Start in Blöcken nach Zielzeiten)
  5. An möglicherweise vorhandenen Verpflegungsstationen darf nichts angereicht werden, sondern die Athleten müssen sich selbst bedienen
  6. Der Zieleinlauf ist zu entzerren
  7. Eine mögliche Zielverpflegung ist ausschließlich in Form von Selbstbedienung erlaub

Technische Disziplinen

 

  1. Wettkämpfe in technischen Disziplinen können unter Einhaltung der Kontaktbe­schränkungen und der weiteren Sicherheitsvorkehrungen in den einzelnen Disziplinen und bei räumlicher Verteilung im Leichtathletikstadion (Laufbahn, Kurvensegmente und außerhalb der Laufbahn liegenden Anlagen) bzw. zeitversetzter Durchführung auch mit mehreren Disziplinen in den Leichtathletikstadien durchgeführt werden.
  2. In allen technischen Disziplinen hat eine Begrenzung der Personenanzahl (Teilnehmer und Kampfrichter/Helfer) pro Wettbewerb zu erfolgen entsprechend der Faustregel max. eine Person je 10 m² zugänglicher und genutzter Fläche in dem jeweiligen Wettkampfbereich (außer es gibt andere individuelle behördliche Vorgaben)
  3. Eine Zusammenlegung von Altersklassen ist nur möglich, wenn die Begrenzung der Personen pro Wettbewerb nicht überschritten wird.
  4. Anlaufmarkierungen (Klebeband etc.) müssen von jedem Athleten selbst mitgebracht werden.
  5. Einspringen/Einwerfen erfolgt nach der Reihenfolge der Startliste, es darf immer nur der Athlet auf der Anlage sein, der vom Kampfrichter aufgerufen wurde.
  6. Für die Athleten ist an den Wettkampfanlagen Desinfektionsmittel bereit zu halten.

Wurf:

 

  1. Jeder Teilnehmer nutzt ausschließlich sein eigenes, geprüftes, Wurfgerät und nimmt es nach dem Geräterücktransport wieder zu sich.
  2. Ausmessen Anlauf Speer/Ball: Der Anlauf wird nur einzeln (bspw. nach der Reihenfolge der Startliste) ausgemessen. Es wird vom Veranstalter ein Maßband ausgelegt, das von den Athleten genutzt werden kann. Dabei ist das Maßband nicht zu berühren.
  3. Kampfrichter/Wettkampfmitarbeiter fassen die Wurfgeräte (z.B. beim Geräterücktransport) nur mit Handschuhen an.
  4. Der Mitarbeiter Geräterücktransport überprüft im Nachgang des Wurfs das Wurfgerät hinsichtlich des Prüfzeichens der Gerätekontrolle auf Gültigkeit. Dadurch kann diese Überprüfung ohne Kontakt zum Athleten erfolgen.
  5. Eine elektronische Weitenmessung ist bevorzugt einzusetzen, da hierbei die Abstandsregeln besser gewährleistet werden können.

Weit- und Dreisprung:

 

  1. Ausmessen Anlauf: der Anlauf wird nur einzeln (bspw. nach der Reihenfolge der Startliste) ausgemessen. Es wird vom Veranstalter ein Maßband ausgelegt, das von den Athleten genutzt werden kann. Dabei ist das Maßband nicht zu berühren. Auf eigene Maßbänder sollten die Athleten möglichst verzichten.

Hoch- und Stabhochsprung:

 

  1. Beim Stabhochsprung muss jeder Athlet mit seinem eigenen Stab springen. Wenn Stäbe von mehreren Athleten (z.B. eines Vereins) gemeinsam genutzt werden sollen, so ist vor jedem Personenwechsel der Griffbereich zu desinfizieren.
  2. Stäbe dürfen ausschließlich vom jeweiligen Athleten berührt werden, d.h. z.B. fallende Stäbe dürfen nicht von Kampfrichtern aufgehoben/-gefangen werden.
  3. Das Auflegen der Latte erfolgt ausschließlich durch die Kampfrichter.

Diese Richtlinien und Empfehlungen werden laufend überarbeitet und den jeweils gültigen gesetzlichen Vorgaben angepasst. Wir bitten deshalb, die aktuellen Entwicklungen zu beobachten.