Kein Indoor-Sport ist derzeit in Bayern möglich. Auch Krafträume und Fitness-Studios bleiben weiter geschlossen.

13.11.2020 11:59 // Von: Reinhard Köchl

Staatsregierung verbietet Individualsport in der Halle - Ausnahme bleiben Kaderathleten und Schulen

Die Freude währte nur kurz: Nachdem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am Donnerstag die Schließung von Fitnessstudios für unzulässig erklärt hatte, weil der Betrieb unter die Ausübung des Individualsports fallen würde, hat die bayerische Staatsregierung als Reaktion darauf nun den Individualsport vorübergehend ganz verboten. Diese Maßnahme bezieht sich jedoch bislang nur auf Indoor-Sport. Für die Leichtathletik bedeutet dies, dass Einzeltraining im Freien weiterhin erlaubt ist. Von der neuen Regelung nicht betroffen sind weiterhin Athleten der Bundes- und Landeskader sowie der Schulsport.

"Die Staatsregierung zieht damit eine Entscheidung vor, die Bayern bei der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz am kommenden Montag ohnehin vorgeschlagen hätte", sagte Gesundheitsstaatssekretär Klaus Holetschek (CSU). Der Bayerische Landessportverband (BLSV) sieht diese Maßnahme äußert kritisch. Die Entscheidung, die seitens des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege getroffen wurde, habe den BLSV überraschend und ohne Vorbereitung getroffen. BLSV-Präsident Jörg Ammon bedauert diesen Schritt: „Diese Entscheidung ist aus unserer Sicht eine kurzfristige Maßnahme ohne Ziel und ein falsches Signal in dieser schwierigen Zeit. Wir haben für diese überhastete Maßnahme kein Verständnis – die Volksseele unserer Sportlerinnen und Sportler, Sportvereine und Sportfachverbände brodelt. Die Gesundheit hat für uns nach wie vor oberste Priorität. Dennoch sollte die Bayerische Staatsregierung diese Entscheidung dringend überdenken“.