Bundes- und Landeskadersportler von der 15-Kilometer-Regel nicht betroffen
Die Fahrt zum Stützpunkttraining gilt für Bundes- und Landeskader als triftiger Grund, ähnlich wie bei einer gelegentlichen, aber nicht gewünschten Übertretung der allgemeinen Ausgangssperre ab 21 Uhr. Die Kaderathleten müssen sich bei einer polizeilichen Kontrolle nur als solche identifizieren können.
Zu beachten ist außerdem, dass sich alle Athletinnen und Athleten, die nicht Mitglieder der Bundeskader (NK 1, NK2, PK, OK), der Landeskader (LK) oder der Ergänzungs- beziehungsweise Stützpunktkader (AK U 16 bis U 23) sind, unbedingt an die gesetzlichen Vorgaben und Beschränkungen (Ausgangssperre ab 21 Uhr, 15-Kilometer-Regel) zu halten haben!
Über die inzwischen bekannten Hygienerichtlinien hinaus, die Ausschlusskriterien "Aktuell oder in den zurückliegenden 14 Tagen keine unspezifischen Allgemeinsymptome (Husten, Halsweh, Fieber/erhöhte Temperatur, Geruchs- oder Geschmacksstörungen, allgemeines Krankheitsgefühl, Muskelschmerzen) enthalten, will der BLV seine Sportlerinnen und Sportler noch einmal eindringlich sensibilisieren, selbst kleinste Anzeichen im Körper, die anders sind als normal, wahrzunehmen und mit Corona in Verbindung zu bringen.
Für die Athleten bedeutet das, dass sie ehrlich in sich und ihren Körper hineinfühlen.
Für die Trainer, dass sie die Athleten befragen, wie es ihnen geht, und sich nicht mit einem einfachen "gut" des Athleten zufrieden geben.
Demnach sollte jeder, der sich nicht 100 Prozent fit fühlt, und sei es noch die geringste Kleinigkeit, von einer Teilnahme am Stützpunkttraining absehen um sich und die anderen zu schützen.