Training in der Münchner Werner-von-Linde-Halle ist derzeit nur für Bundes- und Landeskaderathleten möglich.

15.01.2021 22:23 // Von: BLV

Corona-Pandemie: Bayerische Hallenmeisterschaften fallen in diesem Jahr aus

Die Corona-Pandemie beeinflusst auch die bayerische Leichtathletik. Wegen der unvermindert hohen Infektionszahlen und des Ansteckungsrisikos, aber auch, weil seit Anfang November nur Bundes-, Landes- und Stützpunktkader trainieren dürfen, finden 2021 keine Bayerischen Hallenmeisterschaften und selbstverständlich auch keine Süd- oder Nordbayerischen Hallenmeisterschaften statt. Das gab der Bayerische Leichtathletik-Verband (BLV) am Freitag bekannt. Stattdessen soll es ab Februar in der Münchner Werner-von-Linde-Halle und in der Fürther Quelle-Halle kleine Testwettkämpfe geben. Teilnehmen dürfen daran laut der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung nur die Sportlerinnen und Sportler, die auch die Berechtigung zum Training besitzen. Für das Hallentraining der Kadersportler wurde ferner ab der kommenden Woche das Tragen von FFP2-Masken für Trainer (dauerhaft) und Sportler (beim Betreten und Verlassen der Halle) angeordnet. Zuschauer und Heimtrainer sind weiterhin nicht beim Training sowie zu den Wettkämpfen zugelassen.

"Wir bedauern es außerordentlich, dass der Vereinssport weiterhin ausgesperrt bleibt", sagte BLV-Präsident Gerhard Neubauer. Aber angesichts der unvermindert hohen Infektionszahlen sei diese überaus schmerzliche Entscheidung der bayerischen Landesregierung verständlich. Für den Wiederbeginn, für den es hoffentlich spätestens im Frühjahr so weit sein dürfte, plant der BLV einige Maßnahmen, um die Vereine zu motivieren und zu unterstützen. Derzeit liegt der Fokus der bayerischen Leichtathletik auf dem Training der Bundes-, Landes- und Stützpunktkader. Für diese gilt die 15-Kilometer-Regel und Ausgangssperre ab 21 Uhr nicht, wenn sie sich auf dem Weg zum oder vom Stützpunkttraining oder einem Wettkampf befinden. Im sonstigen Alltag gilt diese Regel jedoch auch für diesen Personenkreis weiterhin. Eltern oder Heimtrainer, die die Athleten zum Training sowie zum Wettkampf fahren, haben somit ebenfalls einen triftigen Grund und sind für diese Fahrten von der 15-Kilometer-Regel ausgenommen.

 

Da in dieser Hallensaison voraussichtlich nur Deutschen Hallenmeisterschaften in Dortmund sowie einige wenige Einladungssportfeste geben wird, gibt es für die kleinen Testwettkämpfe in München und Fürth auch keine offizielle Ausschreibung.

 

Um das Training seiner Kaderathleten auch weiterhin gewährleistern zu können, hat der BLV einige Maßnahmen verabschiedet.

 

FFP2-Masken-Pflicht

 

Ab der kommenden Woche ist das Tragen von FFP2-Masken auch beim Stützpunkttraining in der Halle für jeden Trainer während der gesamten Trainingseinheit Pflicht. Alle Sportler müssen außerhalb des Trainingsbetriebes ebenfalls eine FFP2-Maske tragen und sollten diese in den den „maskenpflichtigen“ Bereichen nicht abnehmen.

 

Verhalten im Training und Social Media

 

Die Trainingserlaubnis für Kaderathleten ist ein Privileg, das mit entsprechend verantwortungsvollem Handeln gewürdigt werden sollte. Die Trainer werden gebeten, ihre Sportler ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass sie sich trotzdem stets an die Hygieneregeln (vor allem Mindestabstand wann immer möglich) halten müssen. Außerdem sollte auf Posts in diversen Social-Media-Kanälen verzichtet werden. Die Außenwirkung „Ich darf trainieren“ ist nicht zu unterschätzen und kann zu Frust und Verärgerung bei denjenigen führen, die derzeit nicht in der glücklichen Situation sind, trainieren zu können. Der BLV bittet deshalb alle Trainer und Sportler entsprechend um Rücksicht und Solidarität zugunsten der gesamten bayerischen Leichtathletikgemeinschaft.

 

Eltern und Heimtrainer bei STP-Training und Lehrgängen

 

In der aktuellsten Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (11. BayIfSMV) ist ganz klar festgelegt, dass der Wettkampf- und Trainingsbetrieb der Berufssportler sowie der Leistungssportler der Bundes- und Landeskader unter folgenden Voraussetzungen zulässig ist: Die Anwesenheit von Zuschauern ist ausgeschlossen. Demnach dürfen weder bei Stützpunkttrainings-, noch Lehrgangsmaßnahmen Eltern oder Heimtrainer anwesend sein.