Der Bayerncup in Herzogenaurach - hier ein Foto von der bislang letzten Auflage 2019 in Ergoldsbach - wird auf den September verschoben.

07.04.2021 21:12 // Von: BLV

BLV verschiebt Bayerncup und Titelkämpfe - Wettkämpfe derzeit nur für Leistungssportler

Der Bayerische Leichtathletik-Verband (BLV) trägt der Verlängerung des allgemeinen Lockdowns aufgrund der Corona-Pandemie in Bayern Rechnung und terminiert seine geplanten Meisterschaften in den kommenden Wochen neu. Nach der Verschiebung der 10 000-Meter-Meisterschaften in Regensburg betrifft dies zunächst den Bayerncup in Herzogenaurach (ursprünglich am 8. Mai), die Langstaffelmeisterschaften in Zirndorf (13. Mai) sowie die Seniorenmeisterschaften Sprint/Sprung/Lauf in Herzogenaurach (22. Mai). Ferner weist der BLV darauf hin, dass gemäß der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) wie schon durchgängig seit 2. November 2020 neben Training auch Wettkämpfe für Bundes- und Landeskadersportler erlaubt sind. Training ist für diesen Personenkreis, aber auch allein für jede Sportlerin/jeden Sportler möglich.

Die Abhaltung von Wettkämpfen ist für den genannten Personenkreis derzeit erlaubt und soll nach dem Willen des BLV unter den Vorgaben des 12. BayIfSMV auch möglich gemacht werden. Kadersportlern sollten so die Chance bekommen, ihre Trainingsleistungen im Wettkampf abzubilden, um sich optimal auf Deutsche oder internationale Meisterschaften sowie Olympische Spiele vorbereiten zu können, heißt es von Seiten des BLV. Dass die restlichen Leichtathletinnen und Leichtathleten weiterhin nur tatenlos zusehen können, bedauert der Verband zutiefst, hofft aber auf eine Besserung dieser für die gesamte Leichtathletik verheerenden Situation im Laufe des Jahres.

 

Grundsätzlich wäre die Ausrichtung von "normalen" Wettkämpfen an Standorten mit einem Inzidenzwert unter 100 nach den Vorgaben der 12. BayIfSMV theoretisch gegeben. Allerdings muss der Veranstalter dafür einen Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung mit einem eigens auf die örtlichen Gegebenheit abgestimmten Hygienekonzept bei der zuständigen Stadt, der Gemeinde oder dem Landkreis einreichen, die wiederrum verpflichtet ist, diesen dann zur Prüfung an das Bayerische Gesundheitsministerium weiterzuleiten. Da die Erfolgsaussichten auf eine finale Genehmigung solcher Initiativen im Augenblick aber eher gering eingeschätzt werden, laufen parallel dazu vereinzelte Planungen für Kader-Einladungswettkämpfe.

 

Bei allen Wettkämpfen ist die Zulassung nur über vorherige Tests möglich. So ist es unabdingbar, am Wettkampftag entweder einen negativen PCR-Test mitzubringen, der nicht älter als 48 Stunden ist, oder einen negativen Schnelltest (keinen Eigentest!), der nicht älter als 24 Stunden ist. Gegebenenfalls muss auch ein Schnelltest durch geeignetes medizinisches Personal auf Selbstkostenbasis am Eingang des Stadions organisiert werden.

 

Hier noch eine Übersicht der verlegten Bayerischen Meisterschaften:

 

8. Mai Bayerncup Herzogenaurach (voraussichtlicher neuer Termin: 5. September)

 

13. Mai Langstaffeln Zirndorf (neuer Termin wird noch bekannt gegeben)

 

22. Mai Senioren Sprint/Sprung/Lauf Herzogenaurach (voraussichtlicher neuer Termin 10. Juli)

 

12. Juni Block U 16 Ingolstadt (voraussichtlicher neuer Termin 3./4. Juli)