Auch Wettkämpfe sind seit Freitag unter gewissen Auflagen für alle Sportlerinnen und Sportler in bayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten mit einem stabilen Inzidenzwert unter 100 wieder möglich. Foto: Theo Kiefner

21.05.2021 10:23 // Von: Reinhard Köchl

Auch "normale" Leichtathletik-Wettkämpfe ab sofort wieder erlaubt

In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einem stabilen Inzidenzwert von unter 100 sind ab sofort auch wieder Wettkämpfe erlaubt, an denen Sportlerinnen und Sportler ohne Kaderstatus teilnehmen können. Dies ist das Ergebnis von Gesprächen, die der Bayerische Leichtathletik-Verband (BLV) mit dem Bayerischen Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration führte. Grundlage dafür ist die Änderung der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die ab Freitag, 21. Mai, grundsätzlich Sport im Außenbereich mit Gruppen von bis zu 25 Personen erlaubt.

Auf einer Leichtathletik-Anlage können deshalb nach Auskunft des Ministerium theoretisch parallel mehrere Gruppen, zum Beispiel Kugelstoßen, Hochsprung oder 100 Meter ihre Wettkämpfe durchführen. Die jeweiligen Starterfelder dürfen jedoch - analog zur neuen Trainingsverordnung - die Anzahl von 25 Sportlerinnen und Sportlern in den einzelnen Wettbewerben nicht übersteigen. Sportlerinnen und Sportler dürfen später für einen eventuellen zweiten Start in einer anderen Disziplin quasi eine neue Gruppe bilden, so dass einigermaßen normalen Wettbewerbsverhältnisse möglich sind.

 

Herrscht am Veranstaltungsort eine Inzidenz zwischen 50 und 100, so ist Grundvoraussetzung für die Teilnahme an Wettkämpfen die Erbringung eines negativen PCR-Tests, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, oder eines Antigen-Schnelltests, der 24 Stunden alt ist, oder am Tag des Trainings oder Wettkampfs vor Ort durchgeführt wird. Liegt der Inzidenzwert in Veranstaltungs- oder Trainingsorten stabil unter 50 (fünf Tage lang), so ist kein Test mehr notwendig. Die Veranstalter sind jedoch weiterhin verpflichtet, ein Hygienekonzept zu erarbeiten, das dem jeweiligen Landratsamt beziehungsweise dem Gesundheitsamt in kreisfreien Städten vorgelegt werden muss. Ebenfalls erlaubt ist die Teilnahme von bis zu 250 Zuschauern bei Sportveranstaltungen unter freiem Himmel mit festen Sitzplätzen. Voraussetzung auch hier: jeder hat einen negativen Test zu erbringen. Von der Testpflicht befreit sind zwei Mal Geimpfte und nach einer Coronaerkrankung Genesene.

 

"Es ist mehr als ein Silberstreif am Horizint", freute sich BLV-Präsident Gerhard Neubauer. "Nach über einem halben Jahr des Wartens sind nun wieder Training und Wettkämpfe für alle erlaubt, wenn auch unter gewissen Auflagen. Wir sind erleichtert, dass nun neben den Kaderathleten auch alle anderen Sportlerinnen und Sportler trainieren und an Wettkämpften teilnehmen dürfen." Die weiteren Planungen, auch für Bayerische Meistermeisterschaft, würden nun im Einvernehmen mit den örtlichen Ausrichtern und den Bezirken vorangetrieben.

 

Für den Kaderwettkampf am Sonntag, 23. Mai, im Münchner Dantestadion gelten leider aus organisatorischen Gründen noch die bisherigen Regelungen - zum hoffentlich letzten Mal.