31.05.2021 10:44 // Von: BLV

Richtlinien und Empfehlungen für Wiederaufnahme des Wettkampfbetriebs in Bayern

Der Ministerrat hat am 18. Mai Lockerungen der Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie für den Bereich des Vereinssports in Bayern beschlossen. In Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen sind ab dem 21. Mai schrittweise inzidenzabhängig folgende Öffnungen im Sport vorgesehen, welche der jeweilige Landkreis/die jeweilige kreisfreie Stadt beim Bayerischen Gesundheitsministerium beantragen muss.

In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Sieben-Tages-Inzidenz unter 100 werden ab 21. Mai 2021 bei Sportveranstaltungen im Freien (hierzu zählen auch Freiluftstadien mit überdachten Zuschauerplätzen) Zuschauer unter bestimmten Voraussetzungen (das heißt Testpflicht, feste Plätze, maximal 250 Zuschauer) zugelassen. Die Testpflicht entfällt in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Sieben-Tages-Inzidenz unter 50.

 

Für Wettkämpfe gilt analog zum Training folgende Personenbegrenzung:

 

Bei einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 100:

 

  • die Sportausübung unter freiem Himmel in Gruppen/Riegen von bis zu 25 Personen
  • unter der Voraussetzung, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer über einen Testnachweis verfügen. (Die Testnachweispflicht entfällt, wenn sich zur gemeinsamen kontaktfreien Sportausübung unter freiem Himmel nur Personen aus maximal zwei Hausständen - maximal fünf Personen - oder Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren treffen.)
  • Geimpfte und genesene Personen werden nicht mitgezählt.

 

Bei einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 entfällt die Testpflicht, die max. Gruppengröße/Riegengröße bleibt jedoch bei 25 Personen

 

Es können mehrere Gruppen/Riegen zeitgleich sich auf dem Gelände befinden, sofern eine deutliche räumliche Trennung erfolgt.

 

Für Wettkämpfe bei denen ausschließlich Berufs- oder Kadersportler teilnehmen entfällt die Beschränkung der Gruppengröße.

 

Folgende Regelungen und Empfehlungen gelten als grundlegende Voraussetzungen für die Aufnahme des Wettkampfbetriebs

 

a. Priorität hat die Gesundheit aller Sportler sowie der hauptamtlich und ehrenamtlich ins Wettkampfgeschehen eingebunden Personen. Deshalb soll bei der Durchführung der sportlichen Wettkämpfe die Anzahl der an der Sportstätte anwesenden Personen auf ein Minimum reduziert werden.

 

b. Die jeweils aktuell gültigen Verordnungen des Bundes, des Landes Bayern und der zuständigen Kommunen sind strikt einzuhalten.

 

c. Die Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes zum Verhalten und zu Hygienestandards bzw. Infektionsschutz sind maßgebliche Orientierungen für die Veranstaltungsplanung, -organisation und -durchführung, die es zu berücksichtigen gilt.

 

d. Die Leitplanken des DOSB und die Impulse des DLV bieten Hilfestellungen für die Wiederaufnahme des Wettkampfbetriebes, haben jedoch keinen Regelungscharakter.

 

e. Das jeweils aktuelle Rahmenhygienekonzept Sport des Bayerischen Innenministeriums ist zu beachten und Grundlage für jede Wettkampfausrichtung

 

f. Es können sich nur Personen an der Wettkampfstätte aufhalten, die die folgenden Bedingungen erfüllen:

 

  1. Aktuell bzw. in den letzten 14 Tagen keine unspezifischen Allgemeinsymptome (Husten, Halsweh, Fieber/erhöhte Temperatur, Geruchs- oder Geschmacksstörungen, allgemeines Krankheitsgefühl, Muskelschmerzen).
  2. Kein Nachweis einer SARS-CoV-2-Infektion in den letzten 14 Tagen.
  3. In den letzten 14 Tagen kein Kontakt zu einer Person, die positiv auf SARS-CoV-2 getestet worden ist. (nicht anzuwenden auf medizinisches und pflegerisches Personal mit geschütztem Kontakt zu COVID-19-Patienten)

 

Alle Beteiligten sind vorab in geeigneter Weise über diese Ausschlusskriterien zu informieren

 

g. Sehen die infektionsschutzrechtlichen Regelungen (BaylfSMV) einen Testnachweisfür den Besuch der Veranstaltung vor, sind die entsprechenden Vorgaben hinsichtlich der zulässigen Testverfahren umzusetzen

 

  1. PCR-Tests oder Schnelltests max. 24 h vor Beginn der Veranstaltung
  2. vollständig geimpfte und genesene Personen sind negativ getesteten Personen gleichgestellt.

 

h. Soweit in einer Sportstätte oder während einer Veranstaltung gastronomische oder andere Angebote gemacht werden, gelten die entsprechenden Regelungen und Rahmenhygienekonzepte. Die Verantwortung zur Einhaltung der allgemeinen Voraussetzungen gemäß BayIfSMV trägt der Betreiber.

 

Für die jeweiligen Wettkampfstätten gilt

 

a. Die Betreiber von Sportstätten oder die Veranstalter müssen ein standort- und sportartspezifisches Schutz- und Hygienekonzept unter Beachtung der geltenden Rechtslage und der allgemeinen Schutz- und Hygieneauflagen erstellen, das auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen ist.

 

b. Die Betreiber von Sportstätten kontrollieren die Einhaltung der standort- und sportartspezifischen Schutz- und Hygienekonzepte und ergreifen bei Nichtbeachtung entsprechende Maßnahmen. Gegenüber Personen, die die Vorschriften nicht einhalten, wird konsequent vom Hausrecht Gebrauch gemacht.

 

c. Die entsprechenden Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen sowie die Abstandsregelungen sind vom Veranstalter und Ausrichter umzusetzen (Desinfektionsmittel ist vorzuhalten, Abstands- und Verhaltensregeln sind zu veröffentlichen).

 

d. Im In- und Outdoorsportstättenbereich einschließlich Sanitäranlagen, sowie beim Betreten und Verlassen der Sportstätten ist das Mindestabstandsgebot (1,5 m) zu beachten.

 

e. Sind Zuschauer zugelassen, so müssen diese fest zugewiesene Sitzplätze haben und sich dort aufhalten.

 

f. Minderjährige Sportler können zur Wahrnehmung der elterlichen Sorge (Elternrecht) beim Sportbetrieb von ihren Erziehungsberechtigten begleitet werden. Dabei sind Ansammlungen mehrerer Erziehungsberechtigter in jedem Fall zu vermeiden; der Mindestabstand ist einzuhalten.

 

g. Umkleiden dürfen unter Einhaltung des Mindestabstands genutzt werden.

 

h. Duschen dürfen genutzt werden, sofern dies im Schutz- und Hygienekonzept für die Sportstätte und den Wettkampf berücksichtigt wird. Auf die Einhaltung des Mindestabstands ist zu achten, z. B. durch die Nicht-Inbetriebnahme von jedem zweiten Waschbecken, Pissoir o. Ä.. Zwischen Waschbecken und Duschen ist ein wirksamer Spritzschutz erforderlich. In Mehrplatzduschräumen müssen Duschplätze deutlich voneinander getrennt sein. Mehrplatzduschen sind außer Betrieb zu nehmen oder durch Trennwände voneinander zu separieren. Die Lüftung in den Duschräumen sollte ständig in Betrieb sein, um Dampf abzuleiten und Frischluft zuzuführen.

 

i. Toiletten müssen entsprechend den örtlichen Gegebenheiten und unter Wahrung der Hygieneregeln zugänglich sein. Ausreichend Seife, Einmalhandtücher und ggf. Händedesinfektionsmittel ist dort während der gesamten Veranstaltung vorzuhalten. Für ausreichend Belüftung und regelmäßige Desinfektion der Kontaktflächen ist zu sorgen.

 

j. Das Tragen einer FFP2-Maske ist für alle Besucher und Teilnehmer verpflichtend, außer bei der Sportausübung oder z.B. beim Duschen.

 

k. Für das Personal (z.B. Kampfrichter während ihres Einsatzes) gilt eine Pflicht zum Tragen mindestens einer medizinischen Mund-Nase-Bedeckung.

 

Bei der Wettkampforganisation ist zu beachten

 

a. Für die Wettkampfvorbereitung und -durchführung ist ein erhöhter Zeitaufwand einzuplanen.

 

b. Jeder Wettkampf ist über LADV anzumelden. Ist eine Anmeldung bereits zu einem früheren Zeitpunkt erfolgt, so ist eine Mitteilung über die Änderungen (neuer Termin, neue Ausschreibung) per Mail an kallmeyer[at]blv-sport.de zu senden.

 

c. Die Anmeldung aller Athleten hat zwingend vorab zu erfolgen. Nachmeldungen vor Ort sind nicht zulässig!

 

d. Nur das für die Veranstaltungsdurchführung notwendige Personal soll vor Ort sein.

 

e. Alle Mitarbeiter und Kampfrichter sind angewiesen die Sicherheitsabstände auch untereinander einzuhalten.

 

f. Zutritt zur Sportanlage haben nur Organisationsmitarbeiter, Kampfrichter, Trainer/Betreuer und Athleten, sowie Zuschauer bis zur maximal erlaubten Anzahl, sofern erlaubt (siehe oben).

 

g. Die Startnummernausgabe hat vor dem Stadion bzw. am Eingang zu erfolgen. Ein Wartebereich im Freien mit markierten Abstandszonen von 1,5m ist einzurichten.

 

h. Alle Personen, die das Stadion betreten, müssen ihre personenbezogenen Kontaktdaten zur sicheren Erreichbarkeit (Telefonnr. oder E-Mail-Adresse bzw. Anschrift) angeben. Diese werden ausschließlich für den Fall der Nachverfolgung von Infektionsketten aufbewahrt und sind nach einem Monat zu vernichten.

Um unnötigen Kontakt und Warteschlangen zu vermeiden empfehlen wir eine elektronische Zugangsregistrierung z.B. über das DLV-Registrierungsportal (https://registrierung.leichtathletik.de/) oder die LUCA-APP (https://www.luca-app.de/mein-luca-2/). Beide Lösungen können in Bayern von allen Vereinen kostenfrei genutzt werden.

 

h. Bei schlechtem Wetter sollen entsprechend der Teilnehmerzahlen großzügige Unterstellmöglichkeiten vorhanden sein.

 

i. Gerätekontrolle:

 

  1. Allen Mitarbeiter der Gerätekontrolle wird empfohlen Handschuhe zu tragen.
  2. Desinfektionsmittel ist bereit zu halten.
  3. Vor der Gerätekontrolle ist ein Wartebereich im Freien mit markierten Abstandszonen von 1,5m einzurichten.

 

j. Wir empfehlen eine Live-Ergebniserfassung (z.B. Seltec WebTec – Ergebniserfassung mittels Handy/Tablet) und einen Live-Ergebnisdienst um mögliche Personenansammlungen im Bereich der Aushänge und der Protokollführer zu vermeiden.

 

k. Siegerehrungen können kontaktfrei unter Einhaltung des Mindestabstands durchgeführt werden.

 

Regelungen für einzelne Disziplinblöcke

 

Alle Disziplinen

 

a. In allen Disziplinen gilt eine Begrenzung von max. 25 Teilnehmern pro Wettbewerb!

 

b. Zwischen den einzelnen Wettbewerben ist entweder ein räumlicher oder zeitlicher Abstand so einzuplanen, dass es zu keiner Zeit dazu kommen kann, dass sich mehr als 25 Teilnehmer an einem Wettkampfort aufhalten.

 

Sprint/Hürde

 

Hierzu gibt es keine zusätzlichen Vorgaben, die über die allgemeinen Vorgaben hinausgehen

 

Lauf

 

Bei Läufen, die von der Evolvente gestartet werden, sollten bei einer zur Verfügung stehenden Breite von 6 Laufbahnen max. 12 Athleten in einer Startreihe aufgestellt werden (Anzahl Athleten pro Startreihe = 2 x Anzahl der Bahnen).

 

Staffeln

 

Jede Staffel hat ihren eigenen Staffelstab zu verwenden.

 

Technische Disziplinen

 

Anlaufmarkierungen (Klebeband etc.) sollen von jedem Athleten selbst mitgebracht werden.

 

Wurf

 

  1. Jeder Teilnehmer nutzt möglichst sein eigenes, geprüftes, Wurfgerät und nimmt es nach dem Geräterücktransport wieder zu sich.
  2. Ein Anfeuchten des Wurfgeräts, z. B. durch Spucken auf das Gerät ist verboten.
  3. Kampfrichter/Wettkampfmitarbeiter fassen die Wurfgeräte (z.B. beim Geräterücktransport) möglichst mit Handschuhen an, bzw. mit desinfizierten Händen.
  4. Der Mitarbeiter Geräterücktransport überprüft im Nachgang des Wurfs das Wurfgerät hinsichtlich des Prüfzeichens der Gerätekontrolle auf Gültigkeit. Dadurch kann diese Überprüfung ohne Kontakt zum Athleten erfolgen.
  5. Eine elektronische Weitenmessung ist bevorzugt einzusetzen, da hierbei die Abstandsregeln besser gewährleistet werden können.

 

Weit- und Dreisprung

 

Hierzu gibt es keine zusätzlichen Vorgaben, die über die allgemeinen Vorgaben hinausgehen.

 

Hoch- und Stabhochsprung

 

Hierzu gibt es keine zusätzlichen Vorgaben, die über die allgemeinen Vorgaben hinausgehen.

 

Läufe außerhalb des Stadions

 

  1. Einzelheiten regeln die kommunalen Behörden.
  2. Auch hier gilt die maximale Gruppengröße von 25 Personen.
  3. Bei mehr als 25 Personen muss eine Aufteilung in mehrere Gruppen erfolgen, und sichergestellt werden, dass es zu keinem Zeitpunkt zu einer Gruppenbildung von mehr als 25 Personen kommen kann, z.B. durch Start in Blöcken nach Zielzeiten mit ausreichend zeitlichem Abstand.
  4. Für Meisterschaften sind weiterhin ausschließlich Brutto-Zeiten gültig. Allerdings darf es mehrere Startblöcke mit jeweils eigenem Startsignal und somit eigener Bruttozeit geben. Für die Wertung werden dann die Bruttozeiten aller Startblöcke wie bei Zeitläufen in ein Gesamtklassement gebracht.
  5. An möglicherweise vorhandenen Verpflegungsstationen darf nichts angereicht werden, sondern die Athleten müssen sich selbst bedienen
  6. Der Zieleinlauf ist zu entzerren
  7. Eine mögliche Zielverpflegung ist ausschließlich in Form von Selbstbedienung erlaubt

 

Diese Richtlinien und Empfehlungen werden laufend überarbeitet und den jeweils gültigen gesetzlichen Vorgaben angepasst. Wir bitten deshalb, die aktuellen Entwicklungen zu beobachten.