Informationen zur Bildung von Startgemeinschaften
Seit 2007 können bis zu drei Vereine eine Startgemeinschaft (StG) für Staffeln und "Team"-Wettkämpfe (früher "DSMM" o.ä.) bilden. Explizit ausgenommen sind Mehrkampf-Mannschaften (z.B. Block-Wettkämpfe, Sieben-, Neun-, Zehnkampf) und Straßenlauf-Mannschaften.
Weitere Informationen finden Sie im Bereich Wettkampf unter Regeln und Beschlüsse.