Informationen zu Startgemeinschaften (StG)

  • Informationen zur Bildung von Startgemeinschaften finden Sie in der DLO in §2 UND im Anhang 1
  • Formular (Antrag) zur Bildung von Startgemeinschaften (pdf)

Seit 2007 können bis zu drei Vereine eine Startgemeinschaft (StG) für Staffeln und "Team"-Wettkämpfe (früher "DSMM" o.ä.) bilden (aber keine Mehrkampf-Mannschaften oder Mannschaften bei Straßenläufen/Cross).

Ab 2012 wurde die Regelung ein weiteres Mal überarbeitet:

  • Startgemeinschaften können - getrennt nach Geschlecht - nur noch für folgende Klassen gebildet werden:
    • U14/16 (ohne U12/U10) 
    • U18/U20
    • Aktive/Junioren U23
    • Senioren (ab Ü30)
  • Es gelten die Übergangsbestimmungen der DLO §8.

Der Antrag zur Bildung einer neuen StG ist bis 30. November für das jeweils nächste Wettkampfjahr (zum 1. Januar) an die BLV Geschäftsstelle einzureichen.

 

Bestehende Startgemeinschaften

Änderungen von bestehenden Startgemeinschaften (Altersklassen-Änderung, Ein- Austritt von Vereinen) müssen schriftlich über das Formblatt mit Unterschrift der beteiligten Vereine erfolgen. Löschungen von Startgemeinschaften müssen schriftlich vom Hauptkontakt der StG erfolgen. Änderungen und Löschungen müssen auch bis zum 30. November erfolgen, ansonsten muss die bestehende StG weitergeführt werden.

Kosten

Für die Bildung oder Änderungen von Startgemeinschaften werden 20 Euro Bearbeitungsgebühr über die jährliche Startrecht-Rechnung berechnet.