Sonderstartgenehmigung

Punkt 3.3. der Allgemeinen Ausschreibungsbestimmungen "Sonderstartgenehmigung"


Weiterhin kann der Wettkampfleiter in Absprache mit dem hauptamtlichen Mitarbeiter Veranstaltungsmanagement, den Vizepräsidenten Wettkampfwesen und Sport sowie dem hauptamtlichen Teamleiter eine Sondergenehmigung für die Teilnahme von bayerischen Sportlern ohne erreichter Qualifikationsleistung oder Nicht-Erfüllen anderer Rahmenbedingungen aussprechen.

Sonderstartgenehmigungen werden nur sehr restriktiv genehmigt.

Es müssen Gründe vorliegen, die nicht im Verhalten bzw. in der Verantwortung des Sportlers liegen.
Der Antrag („Sonderstartantrag“ doc | pdf) muss an meldung@blv-sport.de gesandt werden. Zusätzlich ist die Meldung fristgerecht in LADV mit dem Kommentar „Sonderstartgenehmigung gestellt“ erforderlich. Genehmigte Sonderstarts erfolgen generell „außer Wertung“.

Das Setzschema wird unter Umständen der besonderen Situation entsprechend außer Kraft gesetzt.