Zugelassene Wettkampfschuhe
Laut den Internationalen Wettkampfregeln ("IWR") gilt:
TR§5.2 Schuhe
Athleten dürfen entweder barfuß oder mit Sportschuhen, am Wettkampf teilnehmen. Dabei müssen die Athleten alle Bestimmungen einhalten, die das Council in Bezug auf das Tragen von Schuhen erlassen hat.
Die Kontrolle der Wettkampfschuhe erfolgt stichpunktartig und kann auch im Nachgang des jeweiligen Wettbewerbs erfolgen und führt auch nachträglich zur Disqualifikation.
Bei WRC-Meetings ab "Challenger"-Level müssen mindestens fünf Kontrollen getätigt werden.
Generell gilt, dass Schuhe, die im Wettkampf getragen werden, nicht so beschaffen sein dürfen, dass sie Wettkämpfern irgendeine unfaire Unterstützung oder Vorteil geben.
Zur allgemeinen Kontrolle gibt es Richtlinien (z.B. die Dicke der Sohle) sowie eine Liste von erlaubten Schuhen (ab Herstellungsdatum August 2021).
Zu beachten ist, dass unterschieden wird zwischen
- "Track" Bahn, Schuhe (Spikes oder Turnschuhe) mit max. 20mm dicker Sohle),
- Straßenlauf/gehen, Bahngehen (Schuhe mit max. 40mm dicker Sohle),
- Crosslauf (Spikes mit max. 20mm oder Turnschuhe mit max. 40mm),
- „Field-Events JUMP“ Sprünge (auch max. 20mm dicke Sohle),
- „Field-Events JAVELIN“ Speer (auch max. 20mm dicke Sohle),
- „Field-Events THROWS (Circle)“ Würfe aus dem Ring, keine Einschränkungen, alle Schuhe erlaubt,
- Berglauf, Traillauf keine Einschränkungen, alle Schuhe erlaubt
und zusätzlich
- ein Schuh auch nur für eine Disziplingruppe (Track, Jumps, Javelin, Roadrace/Walk) erlaubt sein kann
- und keine Einlegesohlen (auch keine orthopädischen Einlagen) in den Schuhen erlaubt sind, sofern die Athleten dafür keine Ausnahmegenehmigung von World Athletics besitzen
Von oben abweichend gelten folgende Lockerungen:
- Im BLV-Verbandsgebiet werden diese Kontrollen anhand der offiziellen "WA Athletics Shoes Liste" nur in den Altersklassen U18/U20/U23/Aktive durchgeführt, vor dem Hintergrund der Relevanz der Ergebnisse im World Ranking.
- In den Altersklassen U16 sind z.B. Allround-Spikes (die nicht in der WA Liste enthalten sind) im BLV-Gebiet geduldet, nicht aber z.B. ein offensichtlicher Straßen-Laufschuh für Bahnwettbewerbe (ausgenommen Bahngehen).
- Im Straßenbereich gelten die Schuhregularien nicht für Breitensportler oder Hobbyläufer
- Für die Masters-Athleten gelten bei Spikes eine Sohlendicke von 30mm und bei Laufschuhen von 40mm, egal in welcher Disziplin, sofern in der jeweiligen Ausschreibung auf die Anwendung der WMA-Regeln (siehe Link unten) verwiesen wird.
BLV-Info-Blatt für Bayerische Meisterschaften (pdf)
Weitere Informationen:
- DLV Erläuterung Regeländerung
- WA Athletic Shoes mit Formularen, Regelungen und FAQs
- WMA-Regularien
- Direkt-Link zur Schuh-Suche
- Formular für den Schuhcheck (pdf)
Veröffentlichungen:
- leichtathletik.de
- Pressemitteilung WA zur Einführung 28.07.2020
- Pressemitteilung WA zur Schuhliste 13.08.2020
- Pressemitteilung WA zu Änderungen 19.03.2026