Zugelassene Wettkampfschuhe
Laut den Internationalen Wettkampfregeln ("IWR") gilt:
TR§5.2 Schuhe
Athleten dürfen entweder barfuß oder mit Sportschuhen, am Wettkampf teilnehmen. Dabei müssen die Athleten alle Bestimmungen einhalten, die das Council in Bezug auf das Tragen von Schuhen erlassen hat.
Generell gilt, dass Schuhe, die im Wettkampf getragen werden, nicht so beschaffen sein dürfen, dass sie Wettkämpfern irgendeine unfaire Unterstützung oder Vorteil geben.
Zur allgemeinen Kontrolle gibt es Richtlinien (z.B. die Dicke der Sohle) sowie eine Liste von erlaubten Schuhen (ab Herstellungsdatum August 2021).
Zu beachten ist, dass zwischen
- Bahn ("Track Events", Schuhe (Spikes oder Turnschuhe) mit max. 20mm dicke Sohle),
- Straßenlauf/gehen, Bahngehen (Schuhe mit max. 40mm dicker Sohle)
- Crosslauf (Spikes mit max. 20mm oder Turnschuhe mit max. 40mm) und
- „Field-Events“ (auch max. 20mm dicke Sohle)
- Berglauf, Traillauf "keine Vorgabe" unterschieden wird
und zusätzlich
- ein Schuh auch nur für eine Disziplingruppe (Track, Jumps, Throws, Roadrace/Walk) erlaubt sein kann
- und möglicherweise weitere Einschränkungen gelten können
Die Kontrolle der Wettkampfschuhe erfolgt stichpunktartig und kann auch im Nachgang des jeweiligen Wettbewerbs erfolgen und führt auch nachträglich zur Disqualifikation.
BLV-Info-Blatt für Bayerische Meisterschaften (pdf)
Weitere Informationen:
- DLV Erläuterung Regeländerung
- WA Athletic Shoes mit Formularen, Regelungen und FAQs
- Direkt-Link zur Schuh-Suche
- Formular für den Schuhcheck (pdf)
Veröffentlichungen:
- leichtathletik.de
- Pressemitteilung WA zur Einführung 28.07.2020
- Pressemitteilung WA zur Schuhliste 13.08.2020