Die Wettkampfbestimmungen

Die Leichtathletik wird international durch die sog. Competition Rules des Weltverbandes World Athletics ("WA") bestimmt.

Diese werden mit kleinen nationalen Änderungen (sog. "Nationale Bestimmung") für den deutschsprachigen Raum zentral übersetzt und als Internationale Wettkampfregeln ("IWR") herausgegeben (siehe DLV). 

Diese Regeln beziehen sich in erster Linie auf die praktische Durchführung von Wettkämpfen und sind die "Bibel" der Kampfrichter. 


Diese Regelungen bieten den maximalen Rahmen für die Durchführung einer Disziplin an einem Wettkampf und können zum Teil eingeschränkt werden (z.B. Einschränken der Versuchsanzahl aufgrund hoher Teilnehmerzahlen, etc.). Wichtig ist, dass diese Einschränkungen deutlich in der Ausschreibung oder Teilnehmer-Information kenntlich gemacht werden.  

Die allgemeinen Regelungen und Bestimmungen, die den Organisations-Rahmen für die Vereine, Trainer und Athleten bilden, wie z.B. die Beantragung von Startpässen, die Bildung von Start-Gemeinschaften, welche Disziplinen in welcher Altersklasse durchgeführt werden dürfen, etc., regelt die Deutsche Leichtathletik-Ordnung ("DLO"). Die DLO wird über die Gremien des DLV und der Landesverbände bearbeitet und gilt unverändert für das Bundesgebiet.

Auch diese Regelungen können eingeschränkt werden (z.B. die startberechtigten Jahrgänge, die sog. "Durchlässigkeit"). Auch dies muss deutlich und langfristig in der Ausschreibung und/oder Teilnehmer-Info kommuniziert werden.


Eine weitere wichtige Ordnung für die Deutsche Leichtathletik ist die Gebührenordnung ("GBO"), die z. B. die maximalen Meldegebühren für Veranstaltungen regelt.


Die Allgemeinen Ausschreibungsbestimmungen des BLV sind die kurze Kombination aus den oben genannten Bestimmungen und regeln explitzit die Rahmenbedingungen der Bayerischen Meisterschaften.