Vereinswechsel 2022/2023 innerhalb der Wechselfrist
Vom 1. Oktober bis zum 30. November ist in der Leichtathletik die sogenannte Wechselfrist. Nur innerhalb dieser Zeit können Athleten ohne Sperre den Verein wechseln. Aber auch LG-Änderungen (Eintritt und Austritt von Stammvereinen, Namensänderungen) oder die Bildung oder Änderung von "Startgemeinschaften" ist an diesen Zeitraum gebunden.
Alle Änderungen treten zum 1. Januar in Kraft. Athleten können bzw. müssen dementsprechend noch bis zum 31.12. für ihren "alten" Verein starten.
Vereinswechsel
Benötigte Dokumente:
- Startpass-Änderungsantrag: Der neue Verein stellt den Antrag in der LADV-Startrechtverwaltung über dem Punkt "+Vereinswechsel" und lädt zu dem Vorgang den unterschriebenen Antrag hoch und übergibt ihn digital der BLV-Geschäftsstelle. Wenn eine Freigabeerklärung des abgebenden Vereins vorhanden ist, kann diese einfach dem Dateianhang als zweite Seite angehängt werden, ist aber nicht nötig, da die Freigabe automatisch digital an den abgebenden Verein (Mastercode-Inhaber per Mail) über LADV gestellt wird. Anträge per Post oder eingescannt per Mail sind nicht mehr möglich!
- Freigabe-Mitteilung des abgebenden Vereins: Eine Freigabe (oder Löschung des Startrechts) vorab ist nicht mehr erforderlich. Der abgebende Vereine wird direkt nach Antragsstellung des neuen Vereins über LADV per Mail an den Vereins-Admin ("Mastercode-Inhaber") verständigt. Dieser kann per Klick den Wechsel bestätigen. Kann die Freigabe nicht erteilt werden (siehe DLO §4.5) ist innerhalb 21 Tage eine Mitteilung per Mail an startpass[at]blv-sport.de mit der Begründung einzureichen.
Findet innerhalb der 21-tägigen Frist keine Freigabe oder Ablehnung statt, wird der Wechsel automatisch vollzogen.
Wichtig: Zur fristgerechten Einreichung des Wechsels ist der Änderungsantrag nötig (digitaler Vorgang über LADV bis 30.11. 23:59 Uhr), nicht die Freigabe!
Vereine, die nicht wissen, ob ihr Athlet zu einem neuen Verein wechselt, sollten eine Freigabe nicht dem Athleten "mitgeben", sondern einfach die Lizenz löschen (über ladv.de). Im Falle, dass der Athlet sich keinem neuen Verein anschließt, wird das Startrecht dann zum Jahresende automatisch beendet und der "alte" Verein zahlt keine weiteren Lizenzgebühren. Dennoch muss der Antrag des neuen Vereins bis zum 30. November gestellt werden, um keine Sperre (neun Monate, gerechnet ab dem letzten Start) zu riskieren.
LG-Änderungen
Auch die Bildung von Leichtathletik-Gemeinschaften sowie Eintritt oder Austritt von Stammvereinen oder Namensänderungen können nur zwischen 1. Oktober und 30. November durchgeführt werden.
Zur Bildung von LG´s kann der BLV-Mustervertrag (word) verwendet werden, alle weiteren Änderungen können formlos (aber schriftlich) mit der Unterschrift der Beteiligten (z.B. LG-Vorsitzender und austretender Stammverein) getätigt werden.
Bitte beachten Sie, dass bei Änderungen von LG´s (Namensänderung, Ein/Austritt, Löschung) auch die jeweils betroffenen Startpässe umgeschrieben werden müssen. Eine Liste aller Athleten können Sie einfach über ladv ausdrucken oder exportieren und dann unkompliziert (ohne Einsammeln der Startpässe, etc.) die Änderungen "en block" durchführen lassen.
Startgemeinschaften
Alle bestehenden Startgemeinschaften laufen automatisch weiter! Neue Startgemeinschaften oder Veränderungen an schon bestehenden StG´s müssen bis zum 30. November beantragt werden. Die Auflösung einer bestehenden Startgemeinschaft kann per Mail startpass@blv-sport.de beantragt werden. Weitere Informationen finden Sie hier.