Informationen zu Leichtathletik-Gemeinschafen ("LG")

Eine Leichtathletik-Gemeinschaft - kurz LG - ist ein Zusammenschluss von mehreren Vereinen (genauer: Leichtathletik-Abteilungen von Vereinen), die dann unter einem gemeinsamen Namen mit dem vorangestellten Kürzel "LG" starten. Der LG-Name ersetzt dann in allen Disziplinen (Einzel, Staffeln, Straßenlauf, ...) den Vereinsnamen.

Des weiteren müssen alle Athleten mit einheitlicher Wettkampfkleidung starten.

Leichtathletik-Gemeinschaften können in Deutschland seit 1969 gegründet werden. Mittlerweile können LG´s in verschiedenen Altersklassen (z.B. nur Schüler, ob ab Schüler A bis Senioren, etc.) gebildet werden.

Die Bildung von Leichtathletik-Gemeinschaften sowie Eintritt oder Austritt von Stammvereinen oder Namensänderungen können nur zwischen 1. Oktober und 30. November durchgeführt werden.

Zur Bildung von LG´s kann der BLV-Mustervertrag (word) verwendet werden, alle weiteren Änderungen können formlos (aber schriftlich) mit der Unterschrift der Beteiligten (z.B. LG-Vorsitzender und austretender Stammverein) getätigt werden.

Geregelt sind die Bestimmungen zu Leichtathletik-Gemeinschaften in der Deutschen Leichtathletik-Ordnung ("DLO") des DLV.